Pforten- und Empfangsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0408
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/6939-526
Fax: +49 611/6939-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pforten- und Empfangsdienst
Durchführung des Pforten- und Empfangsdienstes für die Polizei Frankfurt in der Marie-Curie-Straße 30
Polizei Frankfurt
Marie-Curie-Straße 30
60439 Frankfurt am Main
Durchführung des Empfangsdienstes in der Polizei Frankfurt, Marie-Curie-Straße 30 für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Rhein-Main.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere
• Besetzen des Empfangs
• Steuern des Besucherverkehrs (Information an die Polizei und Begleitung der Besucher zur Dienststelle)
• Annahme von Postsendungen und kleineren Frachtsendungen inkl. Verbringung in die Poststelle
• Anlaufstelle für Notfälle
Zur Kalkulation ist von 252 verrechenbaren Arbeitstagen (montags bis freitags) sowie von 4.032 Jahresarbeitsstunden für den Empfangsdienst (2 Personen zu je 8 Stunden arbeitstäglich) im Tagdienst auszugehen.
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von vier Jahren geschlossen. Es besteht die Option der Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Eignung
- eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Empfangsdienst)
• Umfang (Angabe der Jahresstunden)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
•Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Nachweis eines, durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems (z. Bsp. nach DIN EN ISO 9000, DIN EN ISO 9001:2015), oder gleichwertige Zertifizierung
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter mit Angebotsabgabe die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot ist eine Erläuterung zur Kalkulation des angebotenen Stundenverrechnungssatzes (SVS, Tagdienst) anhand einer separaten Kalkulationstabelle beizufügen, welche alle Kalkulationsparameter (insbesondere Grundlohn und Aufschläge) in Bezug auf den angebotenen SVS enthält.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611/327648534
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6116939-526
Fax: +49 6116939-400