A- Ausschreibung Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69882
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Weck, Silvia
E-Mail:
Telefon: +49 6926545630
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Hahnstraße 49
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Weck, Silvia
E-Mail:
Telefon: +49 6926545630
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
A- Ausschreibung Baulogistik
Elektrifizierung der Eifelstrecke 2631
Projektziel und Gegenstand dieser Ausschreibung ist es, die Koordination der übergeordneten Projekt-/ Baulogistik in den Planungs- und Realisierungsphasen im Rahmen des Projekts „Elektrifizierung Eifelstrecke“ sicherzustellen. Die Baumaßnahmen aller Gewerke sowie alle Zu/-Anfahrtswege auf der Strecke Hürth-Kalscheuren – Ehrang zwischen den Streckenkilometern 62,3 (Einfahrsignal Bf. Nettersheim) und 163,4 (Bf Ehrang, Übergang Strecke 3010) inkl. der Zuleitung der Bahnenergieleitung von Trier-Karthaus nach Ehrang sind als eine Gesamtmaßnahme zu betrachten. Die für die Baumaßnahmen der unterschiedlichen Gewerke/ Parallelmaßnahmen erforderlichen BE-Flächen, Zufahrten und Zuwegungen sind gesamthaft zu koordinieren, mit Planungen/ Maßnahmen der
Straßenbaulastträgern in Einklang zu bringen und in der zeitlichen Umsetzung maßgeblich zu steuern.
Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung eines reibungslosen und kollisionsfreien Ablaufs der unterschiedlichen Baumaßnahmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
2.) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3.) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
1.) Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Für den/die: vorgesehenen hauptverantwortlichen Bearbeiter Baulogistik ist nachzuweisen:
1.) Abschluss Ingenieurwesen (Bauingenieurwesen) oder vergleichbar, Nachweise durch Vorlage der Urkunde sowie Vorlage eines Lebenslaufes mit Darstellung der beruflichen Laufbahn
2.) "Nachweis von mindestens 5 Jahr Berufserfahrung im Bereich Baulogistikplanung durch Nachweis von mind. 3 Projekten Baulogistikplanung mit > 5 Objekten, davon mind. 2 Projekte für Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei denen mind. 5 der folgenden Gewerke in der Planung zu berücksichtigen waren:
• Tunnel
• Brücke
• Erdbau
• Oberbau / Gleiserneuerung / PSS-Einbau
• Oberleistung
•Oberleitungsanlagen
• LST-Arbeiten
• Bahnübergang
• Bahnsteig
• Hochbau
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen mit Angabe von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte"
3.) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Sicherheiten gemäß Vertragsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
1.) "Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. und u.g. Reihenfolge in einer Anlage (eine pdf-Datei) kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bitte versuchen Sie sich wirklich kurz zu halten und fassen Sie die Erklärungen zu III1.1, 1.2 und VI. auf maximal 10 Seiten (ggf. anpassen) zusammen (Eigenerklärungen). Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
"
2.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
"Beauftragte Unternehmen:
1. SIGNON Deutschland GmbH
2. Konstruktionsgruppe Bauen AG
3. IBES Freiberg
4. Gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH Baugrundinstitut
5. PTB-Ingenieurbüro für Planung Technologie und Bauüberwachung Magdeburg GmbH
6. Transmess GmbH Verkehrsanlagenplanung
7. Vermessungsbüro Riemenschneider GmbH & Co. KG
8. Dr.-Ing. Udo Franke GmbH Ingenieurbüro für Vermessung
9. Intermetric Ges. für Ingenieurmessung
10. DB Engineering & Consulting GmbH
11. SCHÖNHOFEN Beratende Ingenieure PartGmbB--"
3.) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenenVerhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
4.) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
5.) Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
6.) "Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
"
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.