Werkstattplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2023-1132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dieselstraße 1-7
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Freiberufliche Leistungen
E-Mail:
Fax: +49 6032/8862-126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkstattplanung
Die Hochschule für Gestaltung beabsichtigt am Hafen in Offenbach den neuen Campus zu errichten. Gegenstand des Vertrages sind Leistungen der Werkstattplanung LPH 2-8 in Anlehnung an §53 ff. HOAI 2021 i.V. mit Anlage 15 + Besondere Leistungen
Hochschule für Gestaltung, Hafenallee, Baufeld 10a/b und 11a/b in Offenbach
Die Werkstätten werden von den Fachbereichen Kunst und Design fachbereichsübergreifend genutzt. Das Angebot umfasst die unterschiedlichsten Bearbeitungsmethoden und Materialien: Von den händischen Handwerkstechniken mit den klassischen hand- oder maschinengeführten Bearbeitungsmethoden bis hin zur digitalen gestützten Werkstückbearbeitung in CNC Maschinen, vom Modellieren mit Ton bis hin zur Erstellung komplexer elektronischer Elemente. In den Werkstätten können die Studierenden alle unterschiedliche Bearbeitungsmethoden erlernen, sich ausprobieren und ihre Arbeitsproben selbstständig erarbeiten und umsetzen.
Die vorgesehenen Werkstätten sind unter anderem:
- Werkstattbereich Holz / Tischlerei: ca. 188 m2, Maschinenraum mit Staub- und Späneabsaugung
- Werkstattbereich Metall: ca. 152 m2, Schweiß- und Schmiedeplatz mit Absaugung, Maschinenraum, Arbeitsraum mit Werkbänken und für Platz zur Erstellung von Objekten bis 4 m Höhe
- Werkstattbereich CNC: ca. 152 m2, 5-Achsfräse, 3-Achsfräsen, Lasern und Strahlen für Plattenwerkstoffe, Einbauhöhe der 5-Achsfräse 5,0 m
- Werkstattatelier Kunst: ca. 200 m2, Metallarbeiten, Montage von Objekten bis 4 m Höhe, Holzarbeiten, Montage von Objekten, nur Hand- und Kleinmaschinen
- Werkstattbereich Allgemeiner Designmodellbau: ca. 152 m2, Maschinenraum, Fräsen, Drehen, Sägen, zentrale Staubabsaugung, feine Metallarbeiten mit Werkbänken, Schweiß- und Lötarbeiten mit Absaugung
- Werkstattbereich Modellbau "Finish" Oberflächen groß: ca. 68 m2, Große Lackierbox für Objekte bis 3 m Höhe z.B. Fahrzeug Modell, Ex-Schutz-Zone, Absaugung
- Werkstattbereich Modellbau "Finish" Oberflächen klein: ca. 72 m2, Lackieren, Einbau Montage; Kleinspritzstand mit Absaugung
- Werkstattbereich Kunststoff: ca. 80 m2, Formenbau, Abformung, Vakuumguss, Tiefziehen etc., Raum mit Absaugung, Einzelarbeitsplatz mit Sicherheitsabsaugung für Kleberdämpfe.
- Werkstattbereich Generative Verfahren: ca. 128 m2, 3-D-Printing, FDM-Systeme, CAD-Fixing
- Gips-, Ton- und Keramik: ca. 100 m2, Werkstattraum mit Arbeitstischen, lehrgebietsübergreifend, Brennofen mit Gasanschluss für Glas und Keramik,
- Werkstatt Robotik, KI: Werkstatt mit Lötarbeitsplätzen, Absaugung, Roboter als Demonstratoren, Informatiklabor
- Werkstattatelier: ca. 490 m2, Werkbänken für Holz-, Metall- etc.-Arbeiten, Werkstattraum mit Kleingeräten, Staubabsaugung
- Werkstatt Bühnenbild: ca. 50 m2, Multifunktionaler Raum für Kulissenherstellung und Dekorationen, Materialexperimente, Handarbeits- und Werkraum, Tageslicht verdunkelbar.
- Werkstattbereich Druckgrafik: ca. 164 m2, Werkstätte Druckgrafik Radierung, Lithografie und Ätzraum
- Werkstattbereich Siebdruck: ca. 140 m2, Werkstätte Siebdruck Belichtung, Druckraum und Siebwaschraum.
- Werkstattbereich Preprint / Industrielle Drucktechnik: ca. 172 m2
- Werkstattbereich Papierwerkstatt mit Papierlager: ca. 164 m2, Papierwerkstatt mit Schneide- Präge und Pressmaschinen, Raum für Klebevorgänge mit Absaugung
- Werkstatt Fotolabor Nassfotografie: ca. 65 m², Labor für Nassfotografie, kein Tageslicht, Zugang über Drehschleuse, Aufteilung in Nassfotografie und Negativentwicklung
Der Nutzer beabsichtigt, Geräte und Maschinen (unabhängig einer "festen" oder "losen" Einrichtung) aus dem Bestand, in die neuen Werkstattbereiche zu übernehmen.
Bewertung der Anrechenbarkeit:
Baugebundene Großgeräte sind maximal bis zu einem Schwellenwert von 200.000 € (brutto) anrechenbar.
1 Neubeschaffungen
Als Honorarbezugssumme bei Neubeschaffungen gelten 100 % der Kosten, die im Rahmen der Kostenberechnung ausgewiesen werden.
2 Ergänzungsbeschaffungen
Als Honorarbezugssumme bei Ergänzungsbeschaffungen gelten 100 % der Kosten, die im Rahmen der Kostenberechnung ausgewiesen werden.
3 Vorhandenes Gerät / Bestandsgerät
Als Honorarbezugssumme gelten 80% der Kosten, die im Rahmen der Kostenberechnung ausgewiesen werden.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme für die Werkstätten muss der zusätzliche Bedarf aufgenommen und bei der weiteren Planung einbezogen werden. Eine Unterteilung in "Übernahme aus dem Bestand" und "Neubeschaffung" ist dabei zu beachten
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. 743 EU Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto) der letzten drei Jahre: 6,25 %
Durchschnittlicher Umsatz mit entsprechenden Leistungen (netto) der letzten drei Jahre: 6,25 %
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten drei Jahren: 6,25 %;
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betraute Dipl.-Ingenieure, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Jahren: 6,25 %;
Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 , 3 mit jeweils 25 %): 75 %;
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2 beauftragt. Die Leistungsphasen 3, 5 - 8 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338;
3) Erklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 3 VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 1 und Abs. 4, S.1, Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 3.000.000,00 Euro, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 5.000.000,00 Euro, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr.
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
zu 2) Mindestanforderung der Werkstattplanung:
Umsätze der letzten 3 Jahre
-Gesamtumsatz mind. 350.000,00 € (netto)/Jahr
-Durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen mind. 200.000,00 € (netto)/Jahr
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen, in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 2 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte und der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 8 VgV;
3) Darstellung von 3 Referenzen nach § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 1 VgV für in den letzten acht Jahren (Übergabe an Nutzer zwischen 01/15 und 09/23) erbrachte vergleichbare Leistungen. Es gehen maximal 3 Referenzen in die Wertung ein. Kurzbeschreibung der Referenz mit folgenden Angaben:
- Art der Maßnahme (Neubau)
- Art der Nutzung (Sonstiges, Hochschulbau);
- Benennung des Projektleiters und des Stellvertreters (aus dem Bewerberbüro) ;
- Projektgröße, durch Angabe der Baukosten (Gesamt 200-600, Werkstattfläche (NUF 1-6) , Anrechenbare Kosten Werkstattplanung)
- Angabe der Nutzfläche NUF 1-7;
- Projektzeit (Leistungszeitraum des Bewerbers und Bauzeit, Übergabe an den Nutzer);
- Alter der Referenz (Datum der Fertigstellung der Referenzleistung);
- Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten Anlagengruppen, Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI);
- Leistungsstand der Referenz;
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften;
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf eine elektronische Datei in der Größe entsprechend von maximal 1 Blatt DIN A4 zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers (in Textform) vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestanforderung an die festangestellten Beschäftigten: mind. 4, mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure (Werkstattplanung): mind. 2;
zu 3) Mindestanforderungen an jede Referenz:
-Objektanforderung: Werkstatteinrichtung
-Werkstatt mit einer Fläche (NUF 1-6) von mindestens 1000m²
-Leistungszeitraum: Referenzen der letzten 8 Jahre (Übergabe an Nutzer zwischen 01/15 und 09/23)
Mindestanforderungen an die Gesamtheit der wertbaren Referenzen:
-Mindestens eine Referenz Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften
-Mindestens eine Referenz LPH 2-3 und 5-8 Grundleistungen müssen erbracht sein
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Wertungsmatrix (743 EU).
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, sind durch Vorlage von Befähigungsnachweisen vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, deren Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU sowie aufgrund dieser Richtlinien ergangenem nationalem Recht gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglieder insgesamt die Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsanforderungen) erfüllen.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zur elektronischen Kommunikation mit den Bewerbern und / oder Bietern verpflichtet.
Teilnahmeanträge oder Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Hessen elektronisch in Textform abgegeben werden, es sei denn die schriftliche Angebotsabgabe ist ausdrücklich zugelassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Interessenten, die an Verfahren des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Hier erhalten Sie weitere Hinweise.
Postanschrift: Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-12-0
Fax: +49 6151-12-6347
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.