HWK_Ahrtalbahn, 1. Bauabschnitt, Telekommunikationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61883
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Sauer, Felix Isack
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HWK_Ahrtalbahn, 1. Bauabschnitt, Telekommunikationsarbeiten
Wiederaufbau der TK-Anlagen der Ahrtalbahn im Abschnitt Remagen-Walporzheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWK_Ahrtalbahn, 1. Bauabschnitt, Telekommunikationsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ahrweiler
Wiederaufbau der TK-Anlagen der Ahrtalbahn im Abschnitt Remagen-Walporzheim
MKA01: Einbau Wechselrichter je in Ahrweiler und Bad Bodendorf
(Vorläufiger) Wert der Änderung: 20.000 EUR (netto)
Frühere Änderungen: Wert insg. 0 EUR
Im Rahmen des Projekts wurden die klassischen Leistungsphasen der HOAI durchlaufen. Basierend auf der Entwurfsplanung wurden herstellerneutrale Ausschreibungsunterlagen in angemessener Zeit erstellt und auf dem Markt vergeben. Dadurch wurde die Sorgfaltspflicht des Projekts erfüllt.
Nach der Vergabe stellte sich im Zuge der Ausführungsplanung heraus, dass die zum Zeitpunkt der Bauphase verfügbaren USV-Anlagen nicht den technischen Sicherheitskriterien entsprechen. Um die geforderten Schutz- und Sicherheitsbedingungen zu erfüllen, müssen die beauftragten Gleichrichteranlagen an den ESTW-Standorten zusätzlich mit nachgelagerten Wechselrichtern ausgestattet werden