Lieferung von Büchern, Zeitschriften und Loseblattwerken für eine Bibliothek Referenznummer der Bekanntmachung: 331-2023-0278
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichsring 35
Ort: Offenbach a.M.
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228303-16541
Fax: +49 228303-99324
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Büchern, Zeitschriften und Loseblattwerken für eine Bibliothek
Lieferung von Büchern, Zeitschriften und Loseblattwerken für eine Bibliothek
Zollkriminalamt und nachgeordnete Zollfahndungsämter.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büchern, Zeitschriften und Loseblattwerken (z.B. Abonnements und Einzelkäufe von Loseblattsammlungen, Büchern, Zeitschriften, digitalen Medien) des Zollkriminalamtes und der nachgeordneten Zollfahndungsämter.
Geschätztes Auftragsvolumen (brutto) über 12 Monate (plus 3 x die Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate):
Jahr 2024:
Bücher 20.000,00 €
Loseblatt-Sammlungen 160.000,00 €
Zeitschriften 80.000,00 €
Summe in Euro 260.000,00 €
Danach jeweils pro optionalem Verlängerungszeitraum (2025, 2026 und 2027):
Bücher 21.000,00 €
Loseblatt-Sammlungen 168.000,00 €
Zeitschriften 84.000,00 €
Summe in Euro 273.000,00 €
Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen:
Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren
Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des
Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Rußlandsanktionen beizufügen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen (gem. ABB) bis spätestens 8 Werktage vor Angebotsfristende gestellt werden. Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
"Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten."