Präqualifikationsverfahren „Errichtung und Wartung von elektrischen Anlagen"
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Monteverdistraße 2
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frank Janofsky, EAM GmbH & Co. KG, Abt. Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 561933-1168
Fax: +49 561933-2512
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Präqualifikationsverfahren „Errichtung und Wartung von elektrischen Anlagen"
Hessen sowie Südniedersachsen, Teile von Ostwestfalen, Westthüringen und Teile des Landkreises Altenkirchen in Rheinland‐Pfalz.
Lieferung und Leistungen im Rahmen der Errichtung und Wartung von elektrischen Anlagen der EAM-Netz GmbH
Erstellung bzw. Erweiterung einer Liste qualifizierter Unternehmen, zur weiteren Auswahl von Bietern im Rahmen von Verhandlungsverfahren und zum Abschluss von Einzelvergaben, Rahmenverträgen und Projektverträgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Im Rahmen des Qualifikationssystems ist ausschließlich die deutsche Sprache zulässig.
D. h., der gesamte Geschäftsverkehr sowie alle vom Bewerber einzureichende Unterlagen haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass unser Prüfsystem nur in deutscher Sprache zur Verfügung steht. Die Unterlagen zum Qualifikationssystem können unter dem in Ziffer.I.3) angegebenen Link – Download: Präqualifikationsverfahren „Errichtung und Wartung von elektrischen Anlagen" der EAM Netz GmbH heruntergeladen werden. Der Bewerber hat die geforderten Nachweise und Erklärungen ausgefüllt und
vollständig einzureichen. Der Auftraggeber überprüft die Angaben, die mit den Fragebögen und Nachweisen übermittelt werden. Die Bewertung erfolgt mit Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen zu diesem Qualifizierungssystem sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download
unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar.
Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen zum Qualifizierungssystem, Beantwortung von
Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum
Download zur Verfügung gestellt.
Während der Laufzeit des Qualifizierungssystems (siehe Ziff. II.2.8.) ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61150026601
Fax: +49 61151125816
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.