Präqualifikationsverfahren „Errichtung und Wartung von elektrischen Anlagen"

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EAM Netz GmbH
Postanschrift: Monteverdistraße 2
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frank Janofsky, EAM GmbH & Co. KG, Abt. Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 561933-1168
Fax: +49 561933-2512
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.eam.de/ueber-uns/aktuelle-ausschreibungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Präqualifikationsverfahren „Errichtung und Wartung von elektrischen Anlagen"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51110000 Installation von elektrischen Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Hessen sowie Südniedersachsen, Teile von Ostwestfalen, Westthüringen und Teile des Landkreises Altenkirchen in Rheinland‐Pfalz.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung und Leistungen im Rahmen der Errichtung und Wartung von elektrischen Anlagen der EAM-Netz GmbH

Erstellung bzw. Erweiterung einer Liste qualifizierter Unternehmen, zur weiteren Auswahl von Bietern im Rahmen von Verhandlungsverfahren und zum Abschluss von Einzelvergaben, Rahmenverträgen und Projektverträgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Im Rahmen des Qualifikationssystems ist ausschließlich die deutsche Sprache zulässig.

D. h., der gesamte Geschäftsverkehr sowie alle vom Bewerber einzureichende Unterlagen haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass unser Prüfsystem nur in deutscher Sprache zur Verfügung steht. Die Unterlagen zum Qualifikationssystem können unter dem in Ziffer.I.3) angegebenen Link – Download: Präqualifikationsverfahren „Errichtung und Wartung von elektrischen Anlagen" der EAM Netz GmbH heruntergeladen werden. Der Bewerber hat die geforderten Nachweise und Erklärungen ausgefüllt und

vollständig einzureichen. Der Auftraggeber überprüft die Angaben, die mit den Fragebögen und Nachweisen übermittelt werden. Die Bewertung erfolgt mit Ausschlusskriterien.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sämtliche Unterlagen zu diesem Qualifizierungssystem sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download

unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar.

Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen zum Qualifizierungssystem, Beantwortung von

Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum

Download zur Verfügung gestellt.

Während der Laufzeit des Qualifizierungssystems (siehe Ziff. II.2.8.) ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: VergabeKammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61150026601
Fax: +49 61151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2023

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