81299784-Rahmenvereinbarungen Gutachter*innenpool zur Entwicklung von Vorhaben zu Bildung, Berufliche Bildung, Arbeitsmarkt (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 81299784
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81299784-Rahmenvereinbarungen Gutachter*innenpool zur Entwicklung von Vorhaben zu Bildung, Berufliche Bildung, Arbeitsmarkt (Los 2)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Einzelgutachter*innen in zwei Losen über die Unterstützung des Kompetenzcenters Bildung, Berufliche Bildung, Arbeitsmarkt bei der Entwicklung von Vorhaben in den Fachlichkeiten Arbeitsmarkt und Beschäftigung, berufliche Bildung, Grundbildung, Hochschulbildung und Wissenschaft, Jugend durch qualifizierte Gutachter*innen. Diese Vorhaben werden durch das BMZ oder durch andere Auftraggeber finanziert.
Ziel dabei ist, mehrere Auftragnehmer*innen (AN) unter diesen Rahmenvereinbarungen zu vereinen. Los 1 soll dabei aus maximal 40 Gutachter*innen gebildet werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Qualifizierung der Expert*innen in dem jeweiligen Los, ist es nicht möglich, sich auf beide Lose gleichzeitig zu bewerben.
Die Rahmenvereinbarungen sind für eine Laufzeit von 24 Monaten (ab Vertragsbeginn) geplant mit einer Option auf einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate.
Eine Aufnahme in den Gutachter*innenpool im Zuge der Rahmenvereinbarungen schließt nicht aus, dass Gutachter*innen sich für andere Projekte und Aufgaben bei der GIZ bewerben und beauftragt werden können.
Leistungen der Auftragenehmer*innen / Anforderungen an die Durchführung
Gutachter*innen in Los 1 übernehmen eine Leitung in Angebotsprozessen (inkl. Missionsleitung) und haben daher bereits Erfahrung in den dargestellten Prozessen.
Ein Gutachter*inneneinsatz (im weiteren Einsatz) besteht in der Regel aus:
1. Leistungen im BMZ-Angebotsprozess: "Erstellung der KSN" (C1) und "Projektkonzeption und Angebotserstellung" (C2) und ggf. "zusätzliche Leistungen" (C3 - siehe Abschnitt 2.2.2).
und/oder
2. Leistungen im EU-Angebotsprozess (C4): "Erstellung der Concept Note" (C4a) und/oder "Erstellung der Description of the Action (DoA)" (inklusive der Logframe Matrix und eines vorläufigen Arbeitsplans) (C4b) und/oder "Integration in das BMZ-Angebot" (C4c).
Für alle Teil-Prozesse unter C1, C2, C3, C4 existieren bindende Standardprozessbeschreibungen, Formatvorlagen sowie festgeschriebene Qualitätsanforderungen.
Die beschriebenen Leistungen werden standardmäßig von AN bei den jeweiligen Prozessen erwartet. Je nach konkreter Anforderung können aber einzelne beschriebene Leistungen nicht Bestandteil der Anforderung sein.
BMZ Angebotsprozess (C1 & C2)
Der BMZ-Angebotsprozess umfasst im Wesentlichen zwei Teil-Prozesse,
- (C1) "Vorbereitung und Erstellung einer Kurzstellungnahme (KSN)" und
- (C2) "Projektkonzeption und Angebotserstellung".
Beide sind eng miteinander verwoben und dienen der Strategiebildung für ein Vorhaben. Der gesamte Prozess zielt letztendlich darauf ab, den Modulvorschlag (MV) einschließlich aller zugehörigen Anlagen sowie ggf. weiterer Dokumente gemäß der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Vorgaben für ein Neu- oder Folgevorhaben zu erarbeiten und ist weitestgehend standardisiert.
Zusätzliche Leistungen im BMZ Angebotsprozess (C3)
Neben diesen Prozessen werden z. T. noch "zusätzliche Leistungen" (C3) angefordert, dazu zählen unter anderem verschiedenen GIZ-interne Checklisten, Produkte und Instrumente (z. B. Safeguards- und Gender-Checkliste, Genderanalyse, vertiefte Umweltprüfung, Klimaprüfung, Friedens- und Konfliktanalyse (iPCA), Daten- und Informationssicherheit).
EU-Angebotsprozess (C4)
Dieser Prozess umfasst sowohl solche, die durch EU-Delegationen in den jeweiligen Partnerländern, als auch durch einzelne Generaldirektionen in Brüssel finanziert werden. Der EU-Angebotsprozess umfasst im Wesentlichen mehrere Teil-Prozesse:
- (C4a) Erstellung der Concept Note,
- (C4b) Erstellung der Description of the Action (DoA) inklusive des Logframes und eines vorläufigen Arbeitsplans,
- (C4c) Integration in das BMZ-Angebot (Konzeptpapier, Anpassung der WiMa und/oder Änderungsangebot)
00000 Global
Der Fach- und Methodenbereich der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat eine qualitätssichernde Rolle in der Angebotserstellung von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit. Das Kompetenzcenter Bildung, Berufliche Bildung, Arbeitsmarkt greift für diese Angebotsprozesse regelmäßig auf qualifizierte Gutachter*innen zurück.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehrere Einzelgutachter*innen zur Unterstützung in Prozessen für die Entwicklung von Vorhaben für BMZ und EU.
Ein Gutachter*inneneinsatz besteht i. d. R. aus:
BMZ-Angebotsprozess: "Erstellung der KSN" und "Projektkonzeption und Angebotserstellung" und ggf. "zusätzliche Leistungen".
und/oder
EU-Angebotsprozess: "Erstellung der Concept Note" und/oder "Erstellung der Description of the Action (DoA)" (inklusive der Logframe Matrix und eines vorläufigen Arbeitsplans) und/oder "Integration in das BMZ-Angebot".
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen mit einer Option auf einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind Referenzprojekte.
2. Mindestens 3 Referenzprojekte in den Fachlichkeiten F1 Arbeitsmarkt und Beschäftigung, F2 Berufliche Bildung, F3 Grundbildung (erweitert), F4 Hochschule und Wissenschaft oder F5 Jugend.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind Referenzprojekte.
2. Mindestens 3 Referenzprojekte in den Fachlichkeiten F1 Arbeitsmarkt und Beschäftigung, F2 Berufliche Bildung, F3 Grundbildung (erweitert), F4 Hochschule und Wissenschaft oder F5 Jugend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über diese Rahmenvereinbarung kann über die gesamte Laufzeit inklusive optionaler Verlängerung eine Höchstmenge von 75 BMZ- und EU Angebotsprozessen abgerufen werden.
Eine Angebotsabgabe auf beide Lose (1 und 2) ist nicht möglich. Es kann nur auf Los 1 oder auf Los 2 ein Angebot abgegeben werden.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1EBUD7BB
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.