WAN-Kommunikationsverbindungen für Kleinstandorte des Landes Hessen in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0112
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
WAN-Kommunikationsverbindungen für Kleinstandorte des Landes Hessen in zwei Losen
WAN-Kommunikationsverbindungen für Kleinstandorte des Landes Hessen in zwei Losen
Anbindungen für das Hessische Schulverwaltungsnetz
Land Hessen sowie Mainz.
Gegenstand dieses Loses ist die Beschaffung der hessenweiten Anbindungen der hessischen Bildungs- und Schulverwaltung (im Folgenden Schulen genannt) an das HZD-Rechenzentrum mit definierten Bandbreiten und definierter Qualität über eine vom Internet unabhängige Provider xDSL-Lösung sowie entsprechender Dienstleistungen in diesem Umfeld.
Anschlüsse des Hessischen Schulverwaltungsnetzes
Es sollen Verbindungen in der Ausprägung ADSL sowie weitere Anbindungsarten (VDSL und Ethernet) angeboten werden. Die Art der Anbindung hängt von dem jeweiligen Standort und dessen Anforderungen ab.
ADSL-Anbindungen
Im Rahmen des Schulverwaltungsnetzes sollen folgende Verbindungen mit einem unbegrenzten Datenvolumen angeboten werden:
• ADSL 16 Mbit/s (Zielprodukt)
Weitere Anbindungsarten
Für einzelne Standorte mit z.B. einer sehr hohen Anzahl an Verwaltungsrechnern, an denen die verfügbare ADSL-Zielbandbreite oder auch die mit einer Festverbindungsalternative von mind. 3 Mbit/s realisierte Bandbreite nicht ausreicht, sollen folgende weitere Produkte auf DSL- und Festverbindungsbasis angeboten werden:
• VDSL 100 Mbit/s
• Ethernet 10 Mbit/s
Vergütet wird der Preis der entsprechenden Warenkorbposition zu den Konditionen des Rahmenvertrages. Sofern VDSL an dem entsprechenden Standort durch den AN nicht realisierbar ist, entscheidet der AG über den Abruf des Ethernet-Produkts.
Stundenlohnarbeiten
Für besondere, zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten pauschalierten Leistungen sind und die nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG als zusätzliche Stundenlohnarbeiten ausgeführt werden, sind Stundensätze anzubieten. Der Leistungsnachweis des AN ist dem AG im Rahmen der Monatsabrechnung vorzulegen.
Die Arbeiten sind in drei Qualifikationsstufen anzubieten:
• Systemspezialist oder Serviceingenieur (z.B. Planungs- oder Erkundungsarbeiten oder Messungen)
• Servicetechniker (z.B. Inbetriebnahme von AG eigenen Geräten am Standort)
• Handwerker (z.B. Verlegung von passiver Verkabelung)
Die Stundensätze gelten in den Zeiten Mo.-Fr. (außer an gesetzlichen Feiertagen in Hessen) von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Zusätzliche bauliche Maßnahmen im Gebäude
Für zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten inkludierten Leistungen des Kapitels "Leitungsführung innerhalb des Gebäudes" sind und die nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG als zusätzliche bauliche Maßnahmen im Gebäude ausgeführt werden, sind entsprechend pauschalierte Leistungspositionen anzubieten.
Diese Arbeiten sind in Abstimmung mit dem AG und der grundbesitzverwaltenden Dienststelle zu planen. Die folgenden Dienstleistungspositionen sind anzubieten:
• Pauschale für Wand- / Deckendurchbruch
Sofern für die zusätzliche Kabelführung Wand- / Deckendurchbrüche notwendig sind, werden die Arbeiten fachgerecht, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben, von ausgebildetem Personal durchgeführt. Das notwendige Werkzeug wird vom AN gestellt. Zusätzlich notwendiges Kleinmaterial ist abgegolten. Die Baustelle wird gereinigt hinterlassen, ggf. anfallender Bauschutt wird fachgerecht abtransportiert und entsorgt.
• Pauschale für Brandschott öffnen und schließen
Sofern für die zusätzliche Kabelführung das Öffnen und Schließen von Brandschotts notwendig wird, werden die Arbeiten fachgerecht, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Brandschutzbestimmungen, von ausgebildetem Personal durchgeführt. Das notwendige Werkzeug wird vom AN gestellt. Die Brandschutzmasse zum Verschließen des Brandschotts und ggf. zusätzlich notwendiges Kleinmaterial sind abgegolten. Die Baustelle wird gereinigt hinterlassen, ggf. anfallender Bauschutt wird fachgerecht abtransportiert und entsorgt.
• Kabelführungstrasse liefern und verlegen (Pauschale je verlegtem Meter)
Sofern für die zusätzliche Kabelführung bestehende Kabelführungswege nicht ausreichend dimensioniert sind oder anderweitig neue notwendig werden, werden die Arbeiten fachgerecht, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Brandschutzbestimmungen, von ausgebildetem Personal durchgeführt. Dabei ist auf die bauseits vorgegebene Situation bezüglich notwendiger Anpassungen / Erweiterungen (z.B. Deckenhöhen, Deckenpanele, Unterbodenführung usw.) zu achten. Bei Ergänzung bzw. Erweiterung eines vorhandenen Kabelführungssystems ist das vorhandene Modell, sofern lieferbar, maßgebend. Das notwendige Werkzeug wird vom AN gestellt. Sämtliches zur fachgerechten Ausführung notwendiges Material für die Kabelführung sowie Kleinmaterial sind abgegolten. Die Baustelle wird gereinigt hinterlassen, ggf. anfallender Bauschutt wird fachgerecht abtransportiert und entsorgt.
Sicherung der Servicequalität
Zur Sicherung der Servicequalität fordert der AG den Einsatz geeigneter Managementtechniken zur:
• Vermeidung vorhersehbarer Engpässe im Netz
• Sicherstellung der geforderten Verfügbarkeit
• Reduzierung der Fehlerhäufigkeit und der Ausfallzeiten
• Gewährleistung der geforderten Sicherheit
• rechtzeitigen Einleitung von Gegenmaßnahmen
• Überwachung der Einhaltung von internen Betriebsparametern
- Unverzügliche Erkennung und Bearbeitung von aufgetretenen Problemen oder Störungen
- Auslösung und Überwachung der Eskalation
Störungsbearbeitung (Incident Management)
Die angebotenen Leistungen sind mit Serviceparametern (SLA) hinterlegt. Die Betriebsverantwortung für diese Leistungen liegt für den gesamten Übertragungsweg beim AN.
Eskalationsprozeduren
Sollte eine Störung nicht innerhalb der vereinbarten maximalen Entstörfrist behoben werden können, treten Prozeduren des Eskalationsmanagements in Kraft. Das Eskalationsmanagement dient der strukturierten und geordneten Herbeiführung von Entscheidungen, welche auf der Ebene der jeweils zuvor beteiligten Personen und Rollen nicht herbeigeführt werden konnten. Beide Parteien vereinbaren mit dem Vertragsabschluss ein definiertes Eskalationsmanagement, an dessen Ende eine Einigung erreicht sein muss.
Bereitstellungsleistungen
Die vom AN durchzuführenden Bereitstellungsleistungen für Verbindungen im Rahmen der Neuinstallation bestehen aus allen zur funktionsfähigen Installation und Inbetriebnahme durchzuführenden Tätigkeiten, Baumaßnahmen, benötigten Geräten und sonstigen Vorrichtungen und Materialien.
Durchzuführende Aktionen dabei sind:
• Installation "vor Ort"
• Konfiguration der notwendigen Systemparameter
• Prüfung der Funktionalität durch den AN
• Freigabe zur Abnahme durch den AG
Phasen der Leistungserbringung
Die Erbringung der Leistungen wird in zwei Phasen unterteilt:
• Migration inkl. Abstimmung:
- Alle zu Vertragsschluss noch zu präzisierenden Punkte der Leistungserbringung werden abschließend geklärt und festgehalten.
- Es wird ein gemeinsames Vorgehen zur Ertüchtigung der technischen Infrastruktur zur Bereitstellung der Leistung abgestimmt (Gatewayaufbau, Parallelbereitstellung, Organisation, ...).
- Als Teil der Migrationsphase wird zu Beginn die Telefonie-Lösung pilotiert und funktional abgenommen.
- Es wird ein gemeinsames Vorgehen zur Übernahme des Bestandes (Migration) zwischen dem AG und dem AN abgestimmt und dokumentiert.
- Die vollständige Bereitstellung des Bestandes durch den AN kennzeichnet das Ende der Migration.
- Der vorgesehene Zeitraum sollte neun Monate ab Vertragsbeginn nicht überschreiten und darf nicht länger als 12 Monate dauern.
• Während des Regelbetriebs wird die angebotene Leistung mit allen angebotenen Eigenschaften erbracht. Der Regelbetrieb beginnt für neue Leistungen ab Vertragsbeginn und für Bestandsleistungen ab dem Zeitpunkt der Übernahme dieser in den Bestand des AN. Der Regelbetrieb umfasst somit auch Neubestellungen ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginnes. Der Regelbetrieb endet in Abhängigkeit der Verlängerungsoptionen, spätestens jedoch zum 31.03.2027.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Datei "Leistungsbeschreibung Los 1") zu entnehmen.
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen können bis zu einem Höchstwert von 2.885.000,00 Euro bei einer maximalen Laufzeit von drei Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die entsprechende Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen der Höchstmenge vorzunehmen bleibt hiervon unberührt.
DSL-Landesanbindungen und Benutzergruppe HessenForst
Land Hessen sowie Mainz.
Gegenstand dieses Loses ist die Beschaffung von internetunabhängigen, vom Provider betriebenen xDSL-Verbindungen, leitungsgebundener Substitutsprodukte oder mobilfunkbasierter Notfallanbindungen an das HZD-Rechenzentrum sowie entsprechender Dienstleistungen in diesem Umfeld. Neben einigen wenigen Anbindungen für Einrichtungen und Dienststellen des Landes Hessen sollen im überwiegenden Anteil die Anbindung von Standorten der Benutzergruppe Hessen-Forst beschafft werden. Als Besonderheit sollen die Telefonanschlüsse der Benutzergruppe HessenForst mit den bestehenden Rufnummern als Telefonie-Service weitergeführt werden.
Der Großteil der xDSL-Anschlüsse dieses Loses ist der geschlossenen Benutzergruppe HessenForst zugeordnet, die sich organisatorisch auf 39 Forstämter sowie Standorte der Landesbetriebsleitung und HF-Technik aufteilt. Die Büroarbeitsplätze der Revierleitungen sind nahe der Einsatzorte gelegen und befinden sich daher überwiegend in Waldrandnähe oder am Ortsrand von meist kleinen Ortschaften. Heute sind die Revierbüros in Hessen je nach Verfügbarkeit über ADSL und VDSL verschiedener Bandbreitenkategorien (Rückfalloptionen) an das RZ der HZD angebunden. Dabei werden die xDSL-Anschlüsse von HessenForst gebündelt mit einer VoIP/SIP-basierten Providerlösung zur Sprachtelefonie genutzt. Neben diesen kombinierten Daten- und Sprachanschlüssen der Benutzergruppe HessenForst, besteht eine geringe Anzahl an einfachen Datenanbindungen (ohne Telefonie) anderer Dienststellen und Einrichtungen des Landes Hessen.
Die Anbindungen der kleinen Standorte an die zentralen Infrastrukturen in Wiesbaden setzen sich aus einem Mix von ADSL-, VDSL- und - an Standorten, an denen nicht anders möglich - Ethernet-Festverbindungen zusammen. Dieser Mix ist der generellen Standortverfügbarkeit der einzelnen Anschlussprodukte des Bestandsproviders geschuldet.
Die Leitungsführung für alle Anschlüsse ist über das providereigene Netz, ohne Übergang ins Internet, realisiert und über eine gemanagte Providerplattformlösung mit zentralem Gateway-System an das RZ der HZD in Wiesbaden herangeführt.
Auch zukünftig möchte HessenForst Sprachtelefonie als gebündelte Leistung beziehen. Daher ist im Rahmen dieses Loses eine VoIP-basierte Telefonie-Funktion gefordert, die unter der Maßgabe des Weiterbetriebes der Bestandsrufnummern auf Basis der zugrundeliegenden xDSL-Datenverbindung zuverlässig zur Verfügung gestellt wird.
Migrationsbestand
Dem AG ist bewusst, dass nicht alle Anschlüsse mit dem gewünschten Produkt versorgt werden können. Die im Preisblatt enthaltenen Mengen je Produkt dienen als Kalkulationsbasis. Die tatsächlich vom AN umsetzbaren Anschlussarten sind in der Standortliste zu benennen und werden entsprechend bewertet.
Für DSL-Anschlüsse der Benutzergruppe HessenForst wird die Versorgung mit dem neuen Zielprodukt VDSL 100Mbit/s (inklusive VDSL Rückfalloptionen) angestrebt.
Sofern am Standort heute ADSL ausgeprägt ist und sich die Datenrate des Anschlusses im obersten Datenratenbereich eines vollwertigen ADSL 16 Mbit/s (Datenrate > 13984/2400 kbit/s) bewegt, ist eine Umstellung auf VDSL nicht notwendig. Wenn eine schlechtere ADSL-Datenrate ausgeprägt ist, soll eine Umstellung auf VDSL und die damit verbundene Erhöhung der Datenrate erfolgen. Ist kein VDSL möglich, bleibt der Anschluss auf ADSL, sofern die Mindestdatenrate erreicht wird.
Anschlüsse mit Ethernet 2 Mbit/s sollen, wenn möglich, auf ein xDSL Produkt oberhalb Mindestdatenrate umgestellt werden, andernfalls verbleibt der Anschluss auf dem bisherigen Produkt. Eine generelle Umstellung auf Ethernet 4 oder 8 Mbit/s ist nicht gewünscht und wird im Einzelfall gesondert angefordert.
Für die anderen Landesdienststellen wird die Versorgung mit dem heute bereits ausgeprägten Produkt, einem ADSL-Anschluss 16Mbit/s, angestrebt.
Der AN muss davon ausgehen, dass sich der Ausbaustand insbesondere bei HessenForst fortlaufend ändern wird.
Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände, können sich Mengenänderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben.
Im Rahmen von organisatorischen Änderungen und Konsolidierungen bzw. veränderten Anforderungen an die IT-Architektur von HessenForst kann es u.U. zur Reduzierung der Anzahl an Anbindungen kommen. Für die xDSL-Anschlüsse von HessenForst kann vor diesem Hintergrund von einer jährlichen Minderung der Gesamtmengen von ca. 3-4% ausgegangen werden. Das entspricht einer Gesamtminderung von etwa 50 Anschlüssen über die Vertragslaufzeit. Darüber hinaus ist mit jährlich ca. 20 Umzügen bzw. Neubereitstellungen von Anschlüssen zu rechnen.
Mit zunehmender Digitalisierung und einem Generationenwechsel der Anschlussnutzer bei HessenForst sind in den letzten Jahren performante Anschlüsse mit höheren Datenraten immer wichtiger geworden. Gleichzeitig ist die Abdeckung im ländlichen Gebiet nach wie vor lückenhaft. Entsprechend besteht der Wunsch, vom Breitbandausbau aller Provider in Hessen zu profitieren und zukünftig auch glasfaserbasierte, vom Internet unabhängige, Produkte einsetzen zu können. Daher ist zusätzlich zu den Produktkategorien ADSL und VDSL die alternative Produktkategorie glasfaserbasierter Anschlüsse ausgeprägt. Der AN wird gebeten in der Standortliste die Standorte an denen FTTH/FTTB möglich ist, mit der entsprechenden vom Zielprodukt abweichenden Produktart zu versehen.
Im absoluten Einzelfall kann eine mobilfunkbasierte, jedoch vom Internet unabhängige Anbindung die einzig verbleibende Möglichkeit sein, einen entlegenen Standort anzubinden. Dieser Tatsache wird durch Ausprägung einer zusätzlichen Produktkategorie Rechnung getragen. Entsprechend ist in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von leitungsgebundenen Anschlussvarianten mit der Verlagerung eines kleinen Anteils der Anschlüsse hin zur mobilfunkbasierten Notfalllösung zu rechnen.
DSL-Landesanschlüsse
Es sollen Verbindungen in der Ausprägung VDSL und ADSL angeboten werden. Die Art der Anbindung hängt von dem jeweiligen Standort und dessen Anforderungen ab. Im Rahmen der Landesanschlüsse sollen folgende xDSL-Verbindungen mit unbegrenztem Datenvolumen angeboten werden:
• VDSL 100 Mbit/s (Zielprodukt für HessenForst)
• ADSL 16 Mbit/s (Zielprodukt für Landesanschlüsse)
Zusätzliche Anforderungen der Benutzergruppe HessenForst
Es sollten alle Standorte über leitungsgebundene Anschlüsse angebunden werden.
Neben der Datenübertragung ist auch die Übertragung von Sprachtelefonie zu ermöglichen. Hierfür sind vom AN für alle Anschlussarten IP-basierte Telefonie-Funktionen als gebündelte Leistung anzubieten. Dies gilt auch für die nachfolgend beschriebenen alternativen Anschlussarten und die Notfalllösung der Benutzergruppe HessenForst.
Die Entgelte für Sprachverbindungen in alle nationalen Fest- und Mobilfunknetze sowie europäische Festnetzverbindungen sind in die Preise für die Anschlüsse einzukalkulieren. Die Preise für die verbleibenden internationalen Verbindungen, Verbindungen zu Sonderrufnummern und Auskunftsdiensten werden nicht hinzugerechnet, hier gelten die Tarifangebote des AN.
xDSL-Anbindungen
Zielprodukt ist, wie beschrieben, eine Anbindung dieser Standorte mit VDSL, wenn möglich mit voller Datenrate, ADSL- und VDSL-Rückfalloptionen bis zur definierten Mindestdatenrate werden akzeptiert.
Glasfaserbasierte Anbindungen
Wenn eine Versorgung des Standortes auf Basis FTTH/FTTB und einer höheren Datenrate als der eines VDSL-100 möglich ist, wird diese Anbindungsart unter Voraussetzung einer kaufmännischen Tragbarkeit bevorzugt. Da es sich nicht um das Zielprodukt handelt, erfolgt eine Einzelentscheidung durch den Endkunden HessenForst.
Alternativen bei Versorgung mit niedrigen Bandbreiten
Für einzelne Standorte, an denen VDSL-Anbindungen aus technischen Gründen nicht realisierbar sind, kann der AN auch andere DSL-Varianten mit abweichenden Bandbreiten umsetzen.
Wenn keine der xDSL-Varianten umsetzbar ist oder die Datenrate des xDSL-Anschlusses nicht ausreicht, soll der AN alternativ vergleichbare leitungsgebundene Lösungen anbieten. Auf gesonderte Anforderung sollen folgende Ethernet-Verbindungen mit unbegrenztem Datenvolumen angeboten werden:
• Ethernet 2 Mbit/s (leitungsgebundene Minimallösung für HessenForst)
• Ethernet 4 Mbit/s
• Ethernet 8 Mbit/s
Notfalllösung bei nicht ausreichender oder keiner Versorgung
Für den Fall, dass keine ausreichend performante leitungsgebundene kupfer- oder glasfaserbasierte Anbindung eines Standortes möglich ist oder auch aufgrund zu kostenintensiver Erschließungsarbeiten eines Standortes, wird als Notfalllösung ein mobilfunkbasierter Anschluss akzeptiert. Auch dieser ist, wie alle leitungsgebundenen Varianten, vom Internet unabhängig. Der Einsatz von Mobilfunkanschlüssen darf daher einen Anteil von 15% aller Anschlüsse nicht überschreiten.
Mobilfunkbasierte Anschlüsse sind in der Standortliste auswählbar, da es sich um eine Notfalllösung handelt, werden sie entsprechend bewertet. Auf gesonderte Anforderung müssen folgende Produkte angeboten werden:
• Mobilfunk LTE(4G) mit SIM-Karte inkl. eines pauschalierten Datenvolumens
• Mobilfunk 5G mit SIM-Karte inkl. eines pauschalierten Datenvolumens
Stundenlohnarbeiten
Für besondere, zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten, pauschalierten Leistungen sind und die nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG als zusätzliche Stundenlohnarbeiten ausgeführt werden, sind Stundensätze anzubieten.
Die Arbeiten sind in drei Qualifikationsstufen anzubieten:
• Systemspezialist oder Serviceingenieur (z.B. Planungs- oder Erkundungsarbeiten oder Messungen)
• Servicetechniker (z.B. Inbetriebnahme von AG eigenen Geräten am Standort)
• Handwerker (z.B. Verlegung von passiver Verkabelung)
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Datei "Leistungsbeschreibung Los 2") zu entnehmen.
Einmalige automatische Verlängerung um ein Jahr.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen können bis zu einem Höchstwert von 2.423.000,00 Euro bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die entsprechende Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen der Höchstmenge vorzunehmen bleibt hiervon unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1:
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
• Art: Bereitstellung von internetunabhängigen Standortanschlüssen zur Anbindung von Kundenstandorten auf Basis von xDSL (ADSL, VDSL) mit zentraler Kopplung in das Rechenzentrum des Auftraggebers.
• Umfang: Gefordert werden detaillierte Angaben zum Umfang der Projekte (Anzahl der Anbindungen mit Bezug auf die abgefragten Leistungen, Auftragsvolumen, Dauer).
Mindestens 500 Standortanschlüsse als Gesamtsumme pro Referenz.
(Datei "Referenzen HSVN" auf der Vergabeplattform).
Los 2:
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Art:
• Bereitstellung von internetunabhängigen Standortanschlüssen zur Anbindung von Kundenstandorten auf Basis von xDSL (ADSL, VDSL) mit zentraler Kopplung in das Rechenzentrum des Auftraggebers.
• Bereitstellung SIP basierender Telefonie Services.
• Nutzung eines xDSL basierenden und vom Internet unabhängigen Transfernetzes und Abbildung einer geschlossenen Benutzergruppe.
Umfang:
• Gefordert werden detaillierte Angaben zum Umfang der Projekte (Anzahl der Anbindungen mit Bezug auf die abgefragten Leistungen, Auftragsvolumen, Dauer).
• Mindestens 300 Standortanschlüsse als Gesamtsumme pro Referenz.
(Datei "Referenzen Land_Forst" auf der Vergabeplattform).
In den Referenzvorlagen ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Formlose Beschreibung sowie gegebenenfalls Nachweis der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000).
Bei den hier genannten Kriterien handelt es sich um Mindestanforderungen.
Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")
Für beide Lose gilt: Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gebildet.
Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Der Preis (P) ist der jeweilige Los-Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages auf Basis der Preisangaben des Bieters in dem jeweiligen Preisblatt seines Angebotes.
Der Gesamtpreis ist die Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der in den jeweiligen Preisblättern eingetragenen Mengenangaben der Vergabestelle. Die von der Vergabestelle zum Zwecke der Wertung angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können den Preisblättern entnommen werden. Für einzelne Leistungspositionen, die nur selten abgerufen werden, hat die Vergabestelle Wertungsfaktoren eingefügt, die der tatsächlich zu erwartenden Abrufwahrscheinlichkeit Rechnung trägt. Sie gehen als fiktive Menge in die Wertung ein. Auf der Registerkarte "Gesamtkosten" des jeweiligen Preisblatts sind die sich aus der Berechnung ergebenden und der Wertung zugrunde zu legenden Preise des Bieters ersichtlich.
Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 10 % (zehn Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Über dieses abschließende Entscheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611/327648534
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.