Rahmenvereinbarung über bilanzielle Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schweder, Saskia
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über bilanzielle Beratung
Gegenstand der vorliegenden EU-weiten Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über bilanzielle Beratung.
Gegenstand der vorliegenden EU-weiten Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über bilanzielle Beratung.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 8.000 Tage während der maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren.
Über den in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 3 dargelegten maximalen Schätzwert hinausgehende Mengen dürfen aus dieser Rahmenvereinbarung nur im Wege einer Vertragsänderung gemäß § 132 GWB abgerufen werden. Hierbei behält sich die KfW vor, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen.
Der Zuschlag wird auf die fünf wirtschaftlichsten Angebote erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten vier Jahren (seit 2019) verfügen.
Mindestens zwei eigenständige mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen (Referenzen). Beide Referenzunternehmen müssen ein Kreditinstitut mit einer Konzernbilanzsumme nach IFRS in Höhe von mindestens 100 Mrd. EUR sein. Der Ausführungsbeginn darf nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2019 liegen, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Über die Mindestanforderung hinaus, können je Referenzanforderung weitere Referenzen als separate PDF-Anlage zum Angebot eingereicht werden.
Die erste Referenz muss folgendes Aufgabengebiet abdecken:
Erstellung von Gutachten zu Bilanzierungsfragen (HGB, IFRS) bzw. Fragestellungen beim aufsichtsrechtlichen Financial Reporting (FinRep, EBA) oder zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, EU-Taxonomie VO und ISSB Standards) zu komplexen Sachverhalten oder Vertragsgestaltungen.
Die zweite Referenz muss folgendes Aufgabengebiet abdecken:
Selbstständige Bearbeitungen von Aufgaben im Rahmen von Fachprojekten zu bilanziellen Themen (z.B. Umsetzung neuer Rechnungslegungsstandards, neuer EBA-Vorschriften, ESRS oder ISSB Standards) oder zu funktionsübergreifenden Fragestellungen (z.B. Schnittstellenprojekte zwischen Bilanzierung, bankenaufsichtsrechtliches Meldewesen, IT). Der Zeitraum der Leistungserbringung beträgt mindestens 12 Monate und die Anzahl der vom Referenz-Auftraggebern im Rahmen der Referenz-Projekte abgerufen und vom Bieter, vom Mitglied der Bietergemeinschaft oder vom Unternehmen auf dessen Ressourcen der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist, geleisteten Beratertage betrug mindestens 600 Beratertage.
Abschnitt IV: Verfahren
Frankfurt am Main
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ein Angebot kann ausschließlich elektronisch über das Bieterportal der KfW (abrufbar unter https://ausschreibungen.kfw.de) abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte unseren Angebotsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2) Eine Übermittlung Ihres Angebots ist erst möglich, wenn Sie im Bieterassistenten unseres Online-Portals alle Pflichtfelder ausgefüllt haben und wenn Sie außerdem alle von uns zur Verfügung gestellten Angebotsbedingungen/ Formulare sowie Anlagen und etwaige Benachrichtigungen aktiv zur Kenntnis genommen haben. Nachrichten nehmen Sie zur Kenntnis, indem Sie sie öffnen und bestätigen. Für die Versendung Ihres Angebots planen Sie bitte mindestens eine Stunde ein.
3) Die KfW überprüft zunächst die Eignung der Bieter und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die Sie in die Eingabemaske unseres Bieterassistenten eingetragen haben sowie anhand der auf externer Anlage einzureichenden Referenzen.
Wichtig: Die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine Eigenerklärung im Bieterassistenten abzugeben.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.