Bauüberwachung S13, Baubereich Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schönfeld, Jennifer
E-Mail:
Telefon: +49 20330171738
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord -
Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke /
Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
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Inhalt des Ingenieurvertrags der INGE BÜW S13 ist mit Blick auf den vorliegenden Nachtrag u.a. die Bauüberwachung der Gleisanlagen im Bft. KFWH. Die provisorische Gleisanlage zu den Mannstaedtwerken (Pioniergleis) war im Vertrag der INGE BÜW nicht enthalten, wurde aber zur Bedienung der Mannstaedt-Werke in den Sperrpausen zusätzlich notwendig.
(MKA 60_20)
Die Leistung musste durch die INGE BÜW S13 überwacht werden, da es sich um dessen Baubereich/Baugleis handelte. Der Gesamtverantwortliche gemäß Betra war ebenfalls die INGE BÜW S13. Die Bauleistungen wurden durch das Los 5.001 durchgeführt. Diese werden vertraglich und terminlich durch die INGE BÜW S13 betreut. Eine zusätzliche Beauftragung hätte zur Folge, dass zwei AN Bauüberwachungsleistungen an einem Baubereich/Baugleis durchführen. Dies würde zu erheblichen Schwierigkeiten und gegenseitigen Behinderungen führen. Darüber hinaus wären grundsätzliche übergeordnete Leistungen doppelt erforderlich, sodass Zusatzkosten entstehen.