Planungsleistungen: Erneuerung Kreuzungsbauwerk (KRBW) Forsthaus (BIM-Methodik) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50359
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Grischa Maaß, Stefan Gold
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Erneuerung Kreuzungsbauwerk (KRBW) Forsthaus (BIM-Methodik)
Planung Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlage, Tragwerksplanung, Vermessung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlage, Tragwerksplanung, Vermessung
Postanschrift: Lindleystraße 11
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.m.
Planung Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlage, Tragwerksplanung, Vermessung
Postanschrift: Lindleystraße 11
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Nachtrag 09: Es wird eine detaillierte Planung der Baustelleneinrichtungsfläche durchgeführt.
Zu der detaillierten Planung zählen:
- Recherche zum Platzbedarf der einzelnen Baustelleneinrichtungsgegenstände;
- Einteilung der BE-Fläche in entsprechende Nutzungsbereiche und Platzierung der Baustelleneinrichtungsgegenstände;
- Bewertung potenziellen Gefahren der Nutzungsbereiche für das Grundwasser / Trinkwasser im Abstimmung mit den Umweltgutachtern;
- Planung von Maßnahmen zur Vermeidung von baustellenbedingten Schadstoffeinträgen in das Grundwasser / Trinkwasser;
- Ggf. Planung von einer BE-Flächenentwässerung im Falle von Flächenversiegelung
Die Planungsleistung hierfür wird in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Umweltgutachter bzw. Hydrologen durchgeführt. Weiterhin werden die Zwischenstände mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt und etwaige Anmerkungen in Planung überführt.
Die entstehende Planungsleistung wird in Tiefe einer Entwurfsplanung ausgearbeitet und in die laufende Genehmigungsplanung integriert. Weiterhin werden die Planungsergebnisse in die Ausschreibung der Gesamtbaumaßnahme des KRBW-Forsthauses berücksichtigt.
Auf Basis der Vorabstimmung zur Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens zum KRBW-Forsthaus wurden seitens der Unteren Wasserbehörde besondere Auflagen für das Bauen im Trinkwasserschutzgebiet formuliert.
In der vom 17.10.2022 getätigten Stellungnahme von Fr. Duda (UWB Frankfurt, siehe Anlage 2 des Angebots) wird unter anderem die Forderung „zur Beschreibung der BE-Flächen und den getroffenen Vorsichtsmaßnahmen um potentielle Gefahren für das Grundwasser vorzubeugen“, getätigt.
In einem weiteren Abstimmungsgespräch mit Fr. Duda wurde die Forderung zur Darstellung eines detaillierten BE-Plans mit Einteilung der jeweiligen Nutzungsbereichen definiert. Infolge dessen stand Bedarf für die Planung der Baustelleneinrichtungsfläche und der Baustraßen.