Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69265
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sauter, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7112092-1682
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS)
Hintergrund: Der AG hat sich entschieden, für die LST eine einheitliche Systemarchitektur vorzugeben, in die die verschiedenen Teilsysteme und Komponenten der LST unabhängig von den Produkten und Technologien der verschiedenen Anbieter eingebunden werden können. Basis für die produkt- und technologieunabhängige Systemarchitektur sind u.a. die Vereinheitlichung sowie die Harmonisierung aller Schnittstellen und der Kommunikationswege für die LST. Der AG verfolgt hiermit das Ziel, eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Infrastruktur zu schaffen.
Mit dem Projekt „Design integrierter Bedienplatz“ („DiB“) wurde ein systemunabhängiges integriertes Leit- und Bediensystem („iLBS“) entwickelt, welches hersteller- und hardwareneutral die unterschiedlichen Anwendungen in einem Standard-Bedienplatz bündelt und die Heterogenität in der bisherigen Bedienlandschaft aufhebt. Über eine neu entwickelte standardisierte Schnittstelle (SCI-CC-LST) zwischen Stellwerk und Bediensystem ist es möglich, die Bedienung zu vereinheitlichen und die Unterschiede zwischen den einzelnen Herstellertypen in der Stellwerksbedienung aufzuheben. Mit dem integrierten Bediensystem („iBS“, ein Teilsystem des iLBS) ist es möglich, unabhängig vom Standort und herstellerübergreifend digitale und elektronische Stellwerke im Fern- und Ballungsnetz wie auch im Regionalnetz flexibel zu Bedienorten zuzuordnen und zu steuern.
integriertes Bediensystem (iBS)
Deutschland
Beinhaltet die zentralen Dienste des iBS (iBS-Z), die Referenzbildfunktion (RBF), die iBS-Kommunikation (iBS-Kom) sowie die iBS-Z-Konsole und den integrierten Bedienplatz mit Peripherie. Updates und Upgrades aufgrund von LH-Änderungen und Fehlerbehebung.
1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
Verlängerungsoption über 1 Jahr
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
integriertes Lenk- und Bediensystem (iLBS) lokal
(lokale Variante des iBS ohne LST Managementcenter-Anbindung) Beinhaltet die zentralen Dienste des iBS (iBS-Z), die Referenzbildfunktion (RBF), die iBS-Kommunikation (iBS-Kom) sowie die iBS-Z-Konsole und den integrierten Bedienplatz mit Peripherie. Updates und Upgrades aufgrund von LH-Änderungen und Fehlerbehebung.
1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
Verlängerungsoption über 1 Jahr
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Transfernetzrouter
Realisiert die Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z.B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3) Hierunter fallen nicht: VPN-LST-Gateway-Module, sämtliche Bestandteile des Transportnetzes, der Empfänger des Zeitnormals (z. B. DCF-77) oder der Middleware-Broker.
1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
Verlängerungsoption über 1 Jahr
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Lokaler Verzeichnisdienst und Broker
Der Lokale Verzeichnisdienst eine lokale Replik des Zentralen Verzeichnisdienstes, der funktional auf Lesezugriff beschränkt ist; dient als zentrale Quelle übergeordneter Informationen wie z.B. Netzwerkadressen, Bedienrelationen, Benutzerdaten und Rollen.
Der Broker ein Netzwerk aus Broker-Servern, über das die Komponenten und Teilsysteme miteinander kommunizieren (über Advanced Message Queuing Protocol (AMQP)).
1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
N.N. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Einsatz von Finanzmitteln aus einer EU-Finanzierung (CEF) ist nicht ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder jeweils unterzeichnete:
1 Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2 Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3 Erklärung,
a.ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind.
b.ob und welche(s) Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können.
4 Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5 Erklärung zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos,
a.Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenso Versicherung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b.Versicherung über die Erfüllung des Auftrags ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind.
c.Versicherung darüber,
i.kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person zu sein bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
ii.dass eine unter Anstrich i. fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
iii.dass natürliche Personen bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich i. fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln bzw. handelt.
d.Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
6 Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in §21 AEntG, §98c AufenthG, §19MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
7 Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist
8 Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a.Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b.dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
9 Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat .
10 Erklärung,
a.dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b.dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
11 Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a.versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b.versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c.irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
12 Erklärung, ob und welche schwere Verfehlung/-en begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
13 Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass:
a.eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b.eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
14 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird.
Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
15 Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a.das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
b.das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz),
c.sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d.allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
16 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
17 Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einer gleichwertigen Anforderung, dass die Entwicklung und Produktion des Auftragsgegenstandes umfasst. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen.
18 Los 1 bis 4: Information, ob der Bewerber nach ISASecurity Development Lifecycle Assurance (SDLA) auf Basis ISA/IEC 62443-4-1: Secure product lifecycle requirements oder vergleichbar zertifiziert ist.
19 Los 1 bis 4: Nachweis von mind. 2 Projekten, in denen ein Leit- und Bediensystem eines elektronischen oder digitalen Stellwerkes für Auftraggeber des Eisenbahninfrastrukturbereichs in der EU in den vergangenen 5 Jahren errichtet wurde (mind. 2 Referenzen je Los sind anhand des Referenzbogens nachzuweisen; Mehrfachnennung von Referenzen ist losübergreifend möglich); laufende Projekte (mind. Herstellung der Funktionsfähigkeit oder sonst abnahmefähige Erstellung der Leistung notwendig) können benannt werden.
20 Lose 1 bis 4: Erklärung über vorhandene Erfahrungen mit Entwicklungsleistungen nach CENELEC (DIN EN 50126, 50128 und/oder 50129) oder vergleichbaren Methoden im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik im Eisenbahnbereich in der EU in den vergangenen 10 Jahren. Mindestanforderung für Lose 1 und 3: es müssen Erfahrungen vorhanden sein.
21 Los 1 bis 4: Erklärung, ob Kenntnisse in Bezug auf die EIGV oder Vorgängervorschriften bestehen inkl. Angaben dazu, ob der Bewerber bereits Genehmigungsprozesse nach EIGV/Vorgängervorschriften erfolgreich durchlaufen hat
22 Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines zertifizierten QM-Systems inkl. Information, nach welchen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. DIN EN ISO 9001)
23 Los 1 bis 4: Erklärung über das Vorhandensein eines Testlabors, in dem die zu vergebende Leistung (Teilsysteme/Komponenten) für die Freigabe getestet werden kann. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Rahmenbedingungen vorhanden sein, Tests zur Sicherstellung der Kompatibilität auch herstellerübergreifend durchzuführen (d.h. u.a. Aufbau einer Netzwerkverbindung mit anderen Testlaboren anderer Hersteller).
24 Lose 1 bis 4: Erklärung, dass der Bewerber LST-Firmenmonteure mit der Qualifikation nach DB-Ril 892.0104 - Berechtigungsausweis für Fachkräfte LST - beschäftigt
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder (Bietergemeinschaften)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Unterlagen sind vertraulich:
• Alle in Anhang B6 der Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Dokumente, technischen Anforderungen (insb. Lastenhefte) und Unterlagen
Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben (Anhang B6). Die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Mit Ausnahme der vorgenannten besonders vertraulichen Informationen, sind die übrigen Vergabeunterlagen über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) abrufbar.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.