Technisch Berechtigter (Eisenbahnbetriebliche Leistungen), Dresdner Bahn u. 2.NOK Anbindung BBI Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69709

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr El-Nahry, Hazem
E-Mail:
Telefon: +49 3029755788
Fax: +49 69265-53244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5a0f2f37-6e41-49eb-81c8-691491405a33
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Ost
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr El-Nahry, Hazem
E-Mail:
Telefon: +49 3029755788
Fax: +49 69265-53244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technisch Berechtigter (Eisenbahnbetriebliche Leistungen), Dresdner Bahn u. 2.NOK Anbindung BBI

Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69709
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungen als Technisch Berechtigter und Gesamtverantwortlicher (Eisenbahnbetriebliche Leistungen) im BV Dresdner Bahn Abschnitte Berlin und Brandenburg von Bf Südkreuz (a) bis Bf Blankenfelde (km 4,060 bis km 20,262) einschließlich 2. NOK mit Anbindung an den Berliner Außenring

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der Dresdner Bahn handelt es sich um den zweigleisigen Wiederaufbau einer gewidmeten Fernbahnstrecke, die durch die Folgen des 2. Weltkrieges und die anschließende Teilung Deutschlands und Berlins teilweise zurückgebaut wurde. Sowohl während der Zeit bis zum 2. Weltkrieg als auch während der deutschen Teilung und danach wurde auf der Dresdner Bahn Mischbetrieb durchgeführt, das heißt; auch S-Bahnen verkehrten auf Fernbahngleisen (Reise- und Güterzuggleisen).

Durch die seit der Wiedervereinigung 1990 eingetretenen politischen Veränderungen und die dadurch mögliche attraktivere Gestaltung sowohl der Fern- als auch der Regional- und S-Bahn-Verbindungen ergibt sich eine Steigerung der Zugzahlen. Diese Steigerung ist sowohl mit ehe-mals vorhandenen als auch mit den jetzigen Gleisen im Mischbetrieb nicht mehr realisierbar. Ein weiterer Grund für die Trennung der S-Bahn von der Fernbahn sind die verschiedenen Stromsys-teme von Fernbahn (15 kV Wechselstrom, Einspeisung über Oberleitung) und S-Bahn (750 V Gleichstrom, Einspeisung über seitliche Stromschiene).

Relevante Vergabepakete der Dresdner Bahn

-VP2b – Berlin Lichtenrade - Herstellen Baufreiheit für Verdrängen S-Bahn und Neubau EÜ

-VP3 – Bauhauptleistungen Land Berlin

-VP5 – Bauhauptleistungen ab Landesgrenze Berlin /Brandenburg bis Berliner Außenring (BAR) einschließlich Mahlower Kurve

-VP6 – Bauhauptleistungen Land Brandenburg bis Blankenfelde

-VP9 – Bauhauptleistungen Berliner Außenring

Die hier zur Ausschreibung anstehenden Leistungen für die Gestellung des Technisch Berechtigten sind grundsätzlich dem Leistungsbild der Bauüberwachung (Eisenbahnbetriebliche Leis-tungen) zuzuordnen .

Fachlich wird ein sehr hoher Wert auf die korrekte Umsetzung der in den gesetzlichen Vorgaben z.B. EBO und AEG , den EBA-Vorschriften, der Immissionsschutzverordnung, den Konzernricht-linien der DB AG sowie den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der EUK enthaltenen Vor-gaben gelegt.

Bei der Realisierung dieser Leistungen greifen diverse Bauprozesse örtlich und zeitlich ineinan-der, das heißt eine Entkoppelung ist nicht möglich.

Unter Anderem können für die Arbeiten teilweise nur Sperrpausen von wenigen Stunden gewährt werden.

In diesen Sperrpausen müssen Leistungen aller Gewerke zur selben Zeit im gleichen Baufeld erbracht werden. Die Arbeiten aller Gewerke finden auf örtlich, engstem Raum im Bereich der Bahnanlagen und unter Nutzung identischer Logistikflächen, Zufahrten etc. statt.

Sperr- bzw. Rangierfahrten in die gesperrten Gleise bzw. Baugleise - aber auch in Anschluss-gleise wie zum Beispiel die Anschlussstelle für das Anliegergleis „Oiltanking“ sind während der Sperrpausen zu berücksichtigen.

Die Umsetzung stellt eine sehr komplexe Maßnahme dar, welche unter Berücksichtigung der v. g. Ausführungen mit einem sehr hohen Qualitätsanspruch an die korrekte Leis-tungserbringung korreliert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

zur Erfüllung der Leistung

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.

- Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674

) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.

- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist

- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister

- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.

- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,

Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung

Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.

- Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) (Nachweis dem Angebot beifügen)

- Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der berufli-chen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen und Benennung/Nachweis von mindestens 2 Referenzobjekten in der vergleichbaren Größenord-nung

Meister:

1. Abgeschlossene Fachausbildung zum Techniker, (Industrie-) Meister oder gleichwertig (Nachweis Kopie des Zeugnisses)

2. mindestens 2 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum FBÜ Fahrbahn (Oberbau) gemäß KoRil 046.2752; Bahnerder gemäß KoRil 046.2301 ; Schaltantragsteller gemäß KoRil 046.2302 sowie Nachweis der Qualifikation zum Anlagenbe-auftragten bei Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen (Nachweis Kopie des FBÜ -Ausweises)

oder Ingenieur:

1. (Fach-) Hochschulabschluss / Master Bauwesen oder nachgewiesene, entsprechend gleich-wertige Berufserfahrung (Nachweis Kopie des Zeugnisses)

2. mindestens 2 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikati-on zum BÜB Fahrbahn (Oberbau/KIB) gemäß KoRil 046.2753; Bahnerder gemäß KoRil 046.2301 ; Schaltantragsteller gemäß KoRil 046.2302 sowie Nachweis der Qualifikation zum Anlagenbeauftragten bei Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen (Nachweis Kopie des BÜB – Ausweises)

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.

Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene

Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:

Bauüberwachung:

- Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/11/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2023

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