Technisch Berechtigter (Eisenbahnbetriebliche Leistungen), Dresdner Bahn u. 2.NOK Anbindung BBI Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69709
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr El-Nahry, Hazem
E-Mail:
Telefon: +49 3029755788
Fax: +49 69265-53244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr El-Nahry, Hazem
E-Mail:
Telefon: +49 3029755788
Fax: +49 69265-53244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Technisch Berechtigter (Eisenbahnbetriebliche Leistungen), Dresdner Bahn u. 2.NOK Anbindung BBI
Leistungen als Technisch Berechtigter und Gesamtverantwortlicher (Eisenbahnbetriebliche Leistungen) im BV Dresdner Bahn Abschnitte Berlin und Brandenburg von Bf Südkreuz (a) bis Bf Blankenfelde (km 4,060 bis km 20,262) einschließlich 2. NOK mit Anbindung an den Berliner Außenring
Bei der Dresdner Bahn handelt es sich um den zweigleisigen Wiederaufbau einer gewidmeten Fernbahnstrecke, die durch die Folgen des 2. Weltkrieges und die anschließende Teilung Deutschlands und Berlins teilweise zurückgebaut wurde. Sowohl während der Zeit bis zum 2. Weltkrieg als auch während der deutschen Teilung und danach wurde auf der Dresdner Bahn Mischbetrieb durchgeführt, das heißt; auch S-Bahnen verkehrten auf Fernbahngleisen (Reise- und Güterzuggleisen).
Durch die seit der Wiedervereinigung 1990 eingetretenen politischen Veränderungen und die dadurch mögliche attraktivere Gestaltung sowohl der Fern- als auch der Regional- und S-Bahn-Verbindungen ergibt sich eine Steigerung der Zugzahlen. Diese Steigerung ist sowohl mit ehe-mals vorhandenen als auch mit den jetzigen Gleisen im Mischbetrieb nicht mehr realisierbar. Ein weiterer Grund für die Trennung der S-Bahn von der Fernbahn sind die verschiedenen Stromsys-teme von Fernbahn (15 kV Wechselstrom, Einspeisung über Oberleitung) und S-Bahn (750 V Gleichstrom, Einspeisung über seitliche Stromschiene).
Relevante Vergabepakete der Dresdner Bahn
-VP2b – Berlin Lichtenrade - Herstellen Baufreiheit für Verdrängen S-Bahn und Neubau EÜ
-VP3 – Bauhauptleistungen Land Berlin
-VP5 – Bauhauptleistungen ab Landesgrenze Berlin /Brandenburg bis Berliner Außenring (BAR) einschließlich Mahlower Kurve
-VP6 – Bauhauptleistungen Land Brandenburg bis Blankenfelde
-VP9 – Bauhauptleistungen Berliner Außenring
Die hier zur Ausschreibung anstehenden Leistungen für die Gestellung des Technisch Berechtigten sind grundsätzlich dem Leistungsbild der Bauüberwachung (Eisenbahnbetriebliche Leis-tungen) zuzuordnen .
Fachlich wird ein sehr hoher Wert auf die korrekte Umsetzung der in den gesetzlichen Vorgaben z.B. EBO und AEG , den EBA-Vorschriften, der Immissionsschutzverordnung, den Konzernricht-linien der DB AG sowie den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der EUK enthaltenen Vor-gaben gelegt.
Bei der Realisierung dieser Leistungen greifen diverse Bauprozesse örtlich und zeitlich ineinan-der, das heißt eine Entkoppelung ist nicht möglich.
Unter Anderem können für die Arbeiten teilweise nur Sperrpausen von wenigen Stunden gewährt werden.
In diesen Sperrpausen müssen Leistungen aller Gewerke zur selben Zeit im gleichen Baufeld erbracht werden. Die Arbeiten aller Gewerke finden auf örtlich, engstem Raum im Bereich der Bahnanlagen und unter Nutzung identischer Logistikflächen, Zufahrten etc. statt.
Sperr- bzw. Rangierfahrten in die gesperrten Gleise bzw. Baugleise - aber auch in Anschluss-gleise wie zum Beispiel die Anschlussstelle für das Anliegergleis „Oiltanking“ sind während der Sperrpausen zu berücksichtigen.
Die Umsetzung stellt eine sehr komplexe Maßnahme dar, welche unter Berücksichtigung der v. g. Ausführungen mit einem sehr hohen Qualitätsanspruch an die korrekte Leis-tungserbringung korreliert.
zur Erfüllung der Leistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
- Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) (Nachweis dem Angebot beifügen)
- Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der berufli-chen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen und Benennung/Nachweis von mindestens 2 Referenzobjekten in der vergleichbaren Größenord-nung
Meister:
1. Abgeschlossene Fachausbildung zum Techniker, (Industrie-) Meister oder gleichwertig (Nachweis Kopie des Zeugnisses)
2. mindestens 2 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum FBÜ Fahrbahn (Oberbau) gemäß KoRil 046.2752; Bahnerder gemäß KoRil 046.2301 ; Schaltantragsteller gemäß KoRil 046.2302 sowie Nachweis der Qualifikation zum Anlagenbe-auftragten bei Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen (Nachweis Kopie des FBÜ -Ausweises)
oder Ingenieur:
1. (Fach-) Hochschulabschluss / Master Bauwesen oder nachgewiesene, entsprechend gleich-wertige Berufserfahrung (Nachweis Kopie des Zeugnisses)
2. mindestens 2 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikati-on zum BÜB Fahrbahn (Oberbau/KIB) gemäß KoRil 046.2753; Bahnerder gemäß KoRil 046.2301 ; Schaltantragsteller gemäß KoRil 046.2302 sowie Nachweis der Qualifikation zum Anlagenbeauftragten bei Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen (Nachweis Kopie des BÜB – Ausweises)
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
- Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.