550 Lieferung von Verkehrszeichen BBZ West Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2023-00054
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-48996
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
550 Lieferung von Verkehrszeichen BBZ West
Lieferung von Verkehrszeichen
Baubezirk West, Kurmainzer Straße 4b, 65929 Frankfurt am Main
Lieferung von:
ca. 1.500 St VZ Ronden in unterschiedlichen Größen
ca. 1.100 St. Quadrat in unterschiedlichen Größen
ca. 2.000 St. Rechteck in unterschiedlichen Größen
ca. 370 St. Dreieck in unterschiedlichen Größen
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
3-malige Verlängerung um 12 Monate
Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einem Gesamthöchstwert von 183.040,00 Euro brutto für die Grundlaufzeit verlangt werden.
Bei der Optionsverlängerung des Rahmenvertrages um 1 Jahr erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf 366.080,00 Euro brutto.
Bei der Optionsverlängerung des Rahmenvertrages um 2 Jahre erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf 549.120,00 Euro brutto.
Bei der Optionsverlängerung des Rahmenvertrages um 3 Jahre erhöht sich der Gesamthöchstwert der Leistungen auf 732.160,00 Euro brutto.
Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit oder vergleichbar
- Bescheinigung Berufsgenossenschaft ggf.
- Berufshaftpflichtversicherung
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom Bieter
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom NU
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen (Personenschäden: mind. 1,5 Mio. €, Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 €, je 1-fach maximiert/Jahr) oder alternativ eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
Unternehmensbezogene Eignungskriterien:
- Referenzen.
- Nachweis der Präqualifikation oder ausgefülltes Formblatt FB 124 LD mit Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- FB 235-Angaben im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Mindestens 3 bis max. 4 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Vergleichbar bedeutet: Lieferung von Verkehrszeichen.
Mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang /-volumen und Ansprechpartner der jeweiligen AG.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2028
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).