Projektsteuerung Lean Autoreisezuganlage HH-Eidelstedt Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68377
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zerr, Jessica
E-Mail:
Telefon: +49 51128665196
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Rundestr. 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zerr, Jessica
E-Mail:
Telefon: +49 51128665196
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Lean Autoreisezuganlage HH-Eidelstedt
Neubau Autoreisezuganlage Hamburg-Eidelstedt:
Die DB Netz AG, die DB Station & Service AG und die DB Energie GmbH planen die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes für die Abfertigung von Fahrgästen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Bahnhof Hamburg-Eidelstedt.
Hamburg
Projektsteuerung Lean Management für die Errichtung einer Verladeanlage für Autoreisezüge einschließlich eines Bahnsteigs und eines Servicegebäudes am Bahnhof Hamburg-Eidelstedt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen:
Angabe von zwei in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nach folgenden
Kriterien vergleichbaren Projekten
1. Für EIU
2. Leistungen in Vertrags- und Vergabemanagement, Lean-Management Projekten mit Baukosten
> 150 Mio. EUR
Qualifikationsanforderung an den vorgesehenen Lean Manager:
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung der Gesamtprojektleitung als Projektleitung,
3. Kenntnisse in der Termin- und Vergabeplanung von Infrastrukturprojekten (EIU),
4. Kenntnisse von Lean-Prinzipien und der Last Planner Methodik im Bauwesen,
5. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
6. Mind. 3-jährige Berufserfahrung in Projekten mit Baukosten > 150 Mio. Euro
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen -
Bietergemeinschaft und Nachunternehmer
Alle Angaben sind im Teilnahmeantrag zu tätigen bzw. als Anlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.