4 CT-Krane Vergabepaket 3 (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA64638
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stangner, Roman
E-Mail:
Telefon: +49 3029756660
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stangner, Roman
E-Mail:
Telefon: +49 3029756660
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
4 CT-Krane Vergabepaket 3 (3 Lose)
4 CT-Krane Vergabepaket 3 (3 Lose)
Los 1 - Großbeeren (1 Kran)
Los 2 - Beiseförth (1 Kran)
Los 3 - Karlsruhe (2 Krane)
1 Stück CT-Kran Umschlagbahnhof Großbeeren
Umschlagbahnhof Großbeeren
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Abnahme und Probebetrieb von 1 Stück CT-Kran Umschlagbahnhof Großbeeren
G.016268952
1 Stück CT-Kran Umschlagbahnhof Beiseförth
Umschlagbahnhof Beiseförth
Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, Abnahme und Probebetrieb von 1 Stück CT-Kran Umschlagbahnhof Beiseförth
2 Stück CT-Krane Umschlagbahnhof Karlsruhe
Umschlagbahnhof Karlsruhe
Herstellung, Lieferung, Montage undInbetriebnahme, Abnahme und Probebetrieb von 2 Stück CT-Krane Umschlagbahnhof Karlsruhe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis/ Erklärungen, über die Eintragungen in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Handelsregister oder gleichwertig.
2. Nachweis/ Erklärungen über die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Form der geforderten Nachweise / Erklärungen: Alle geforderten Nachweise / Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft
Ausgefüllte Bietereigenerklärung
Form der geforderten Nachweise / Erklärungen: Alle geforderten Nachweise / Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Der Bieter Referenzen über bereits ausgeführte und vergleichbare Objekte (im Umschlagkranbau) in den letzten 3 Jahren nachzuweisen.
Form der geforderten Nachweise / Erklärungen: siehe Vergabeunterlagen. Alle geforderten Nachweise / Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.