Linienbündel "305: Ludwigsau" Referenznummer der Bekanntmachung: 4271
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedloser Straße 12
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Martin Lometsch
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hef-rof.de
Postanschrift: Im Steingrund 3
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61035067-0
Fax: +49 61035067-121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "305: Ludwigsau"
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Linie 320: Bad Hersfeld – Friedlos – Meckbach
Linie 325: Bad Hersfeld – Friedlos – Niederthalhausen (– Hainrode)
Die Linien 320 und 325 fungieren als Anbindung der Ortsteile der Gemeinde Ludwigsau an die Kernstadt von Bad Hersfeld. Die Linie teilt sich in zwei Linienäste auf, so dass die Ortsteile im Rohrbachtal einerseits und Mecklar/ Meckbach andererseits alternierend bedient werden. In Bad Hersfeld (Zellersgrund) übernehmen die Linien innerstädtische Bedienfunktionen. Der Verkehr von und zu Schulen in Bad Hersfeld und Ludwigsau-Friedlos, das Altenhilfezentrum in Reilos sowie das Seniorenhotel in Ludwigsau-Ersrode ergeben wichtige Eckpunkte der Linienwege.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 6 Fahrzeugen (2 Standard-Solobusse Kategorie A, 3 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 285.804 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 8.132 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit der Abwicklung der letzten Zahlung.
Die Betriebslaufzeit beginnt am 01.07.2024 und endet am 10.12.2033, d.h. sie läuft bis einschl. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2034.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Ver-hältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 24.08.2023.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 24.08.2023
• Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkei-ten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 140.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet.
Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- (Anlage B zum Angebotsschreiben): Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen.
->Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
-> Eigenerklärung „Bezug zu Russland“ (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage F zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden)
-> Falls zutreffend: Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
-> Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
-> Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
- Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E89772686 zu stellen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)