Architektenleistungen für den Neubau einer Feuerwache im Stadtteil Wicker in 65439 Flörsheim am Main
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flörsheim am Main
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.floersheim-main.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für den Neubau einer Feuerwache im Stadtteil Wicker in 65439 Flörsheim am Main
Gegenstand des Verfahrens sind Architektenleistungen für den Neubau einer Feuerwache im Stadtteil Wicker in 65439 Flörsheim am Main.
65439 Flörsheim am Main, Stadtteil Wicker
Auf einem ca. 3.803 qm Grundstück im Stadtteil Flörsheim- Wicker soll ein Objekt für die Unterbringung von Einsatzfahrzeugen, zuzüglich Sozialräume, Aufenhaltsräume, Lager etc. für die freiwillige Feuerwehr Wicker entstehen. Hierfür werden Architektenleistungen benötigt.
Bei Bedarf bis zum Abschluss des Projektes. Bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 4 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Referenzen:
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte (in Klammern: maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium für alle eingereichten Referenzen) erreicht werden. Gewertet werden nur die nach III.1.3 A) zugelassenen Referenzen.
Art der Baumaßnahme:
- Neubau 4 Punkte (max. 12 Punkte)
Honorarzone:
- Honorarzone III (oder höher) 3 Punkte (max. 9 Punkte)
Leistungsumfang (abgeschlossene Leistungsphasen):
- Leistungsphase 2: 2 Punkte (max. 6 Punkte)
- Leistungsphase 3: 2 Punkte (max. 6 Punkte)
- Leistungsphase 4: 1 Punkt (max. 3 Punkte)
- Leistungsphase 5: 2 Punkte (max. 6 Punkte)
- Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt (max. 3 Punkte)
- Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt (max. 3 Punkte)
- Leistungsphase 8: 2 Punkte (max. 6 Punkte)
Baukosten (KGr. 300, 400 € brutto):
- >1 – 2 Mio.: 1 Punkt
- >2 - 3 Mio.: 2 Punkte
- >3 Mio.: 3 Punkte
(insgesamt max. 9 Punkte; es werden nur die 3 Referenzen mit den höchsten Baukosten berücksichtigt)
Vergleichbare Aufgabenstellungen:
- Fahrzeughalle für schnell ausrückende Spezialfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc.) mit mindestens 3 Stellplätzen, 3 Punkte (max. 6 Punkte)
- Waschhalle 2 Punkte (max. 4 Punkte)
- Werkstätten 2 Punkte (max. 4 Punkte)
- Küchen 1 Punkt (max. 2 Punkte)
- Schnelllauftore 2 Punkte (max. 4 Punkte)
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit ist die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Abschluss werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als Juli 2023 (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 67 HBO einer für die Genehmigungsplanung verantwortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Geschäftsjahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2014 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude, § 34 HOAI), die nicht vor 2015 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Ort des Projekts, b) Art und Nutzung des Gebäudes, c) Art der Baumaßnahme (Neu-bau/Erweiterung/Umbau/Sanierung), d) Zeitpunkt der Auftragserteilung, e) beauf-tragte Leistungsphasen, f) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen), g) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leis-tungsteil) h) Honorarzone, i) Baukosten brutto (KG 300, 400 brutto), j) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Halle für schnell ausrückende Spezialfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc.) mit mindestens 3 Stellplätzen, Waschhalle, Werkstätten, Küchen, Schnelllauftore) k) Auftraggeber mit Ansprechpartner.
B) Anzahl der Architekten, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit Honorarzone III (oder höher) und mindestens 1 Referenzobjekt mit Baukosten (KG 300 und 400) über 3 Mio. € brutto oder höher nachgewiesen werden. Es müssen außerdem bei mindestens 1 Referenzprojekt die Leistungsphasen 2 – 8 erbracht worden sein.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Architekten angegeben werden können.
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung zur Bauvorlage gemäß Art. 67 HBO verfügen.
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]