ESTW Rüsselsheim, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54765
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kerstin Kr Schmidt, Fabian Busché
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Rüsselsheim, Planungsleistungen
Los 1: Planung Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1: LST, TK
Postanschrift: Hahnstr. 52
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rüsselsheim
Los 1: Planung Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikation
Postanschrift: Hahnstr. 52
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
MKA11: Während im Hauptvertrag (21FEI54765) in der Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ im Rahmen des Los 1 Gewerk TK, die Grundleistungen der Planung eines DBMAS Bedienplatz für das ESTW Rüsselsheim vertraglich vereinbart war, wird mit diesen Nachtrag 11 eine Mehrvergütung für die Planung eines zusätzlichen 2. DBMAS Bedienplatzes und die damit verbundenen Anpassungen der Planung bezüglich der Anbindung an das Kabelhaus.
Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.