Anmietung von schienengebundenem Transportequipment (Güterwagen und Schüttgutcontainer) für die Baul Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69730
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbach, Michael
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbach, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 3029756685
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von schienengebundenem Transportequipment (Güterwagen und Schüttgutcontainer) für die Baul
Anmietung von schienengebundenem Transportequipment (Güterwagen und Schüttgutcontainer) für die Baulogistik der DB Netz AG
Anmietung Schwellenspezialwagen der Gattung Sps
bundesweit
Anmietung von 400 Schwellenspezialwagen der Gattung Sps, oder gleichwertig
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden.
Anmietung von Schwellenspezialwagen der Gattung Slps
bundesweit
Anmietung von 300 Schwellenspezialwagen der Gattung Slps, oder gleichwertig
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden.
Anmietung von 4-achsigen Flachwagen der Gattung Res
bundesweit
Anmietung von 500 Stück 4-achsige Flachwagen der Gattung Res, oder gleichwertig
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden.
Anmietung von 4-achsigen Flachwagen der Gattung Res mit einer Ladebreite > 2,60 m
Anmietung von 500 Stück 4-achsigen Flachwagen der Gattung Res mit einer Ladebreite > 2,60 m, oder gleichwertig
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden.
Anmietung von 4-achsigen Schüttgutwagen mit Schwerkraftentladung der Gattung Facs
bundesweit
Anmietung von 40 Stück 4-achsigen Schüttgutwagen mit Schwerkraftentladung der Gattung Facs, oder gleichwertig
alternativ kann die doppelte Anzahl an 2-achisgen Schüttgutwagen der Gattung Fcs, oder gleichwertig zum Preis eines 4-achsigen Wagen angeboten werden.
Es müssen zwingend immer 2 Wagen im Paket angeboten werden!
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden.
Anmietung von Schüttgutcontainern und Containertragwagen für das Projekt "Riedbahn"
Großraum Frankfurt/M. - Mannheim
Anmietung von Schüttgutcontainern und Containertragwagen für das Projekt "Riedbahn"
Es sollen 460 Stück Schüttgutcontainer und 180 Containertragwagen für das Projekt angemietet werden.
Maße und Abmessungen der Container gemäß Leistungsverzeichnis, es sollen Containertragwagen der Gattung Sgns, oder gleichwertig angemietet werden.
Jeweils zwei (2) beladene Schüttgutcontainer mit einer max. Zuladung von 27 Tonnen sollen je Containertragwagen geladen werden können.
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber um drei (3) Monate bis zum 31.03.2025 verlängert werden.
Anmietung von 4-achsigen Kippwagen für den Transport von Schotter/Erdstoffen
Gr0ßraum Frankfurt/M. - Mannheim
Anmietung von 60 Stück 4-achsige Kippwagen für den Transport von Schotter/Erdstoffen der Gattung Fakks, oder gleichwertig für das Projekt "Riedbahn"
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber um drei (3) Monate bis zum 31.03.2025 verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/ Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlungen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB Eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zu rückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis
10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
▪ Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
— Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU- Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
— Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist.
— Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält.
— Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
— Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe
gemäß § 47 SektVO.
-- Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder alternativ Auskünfte, die den Anforderungen der Lieferantenselbstauskunft entsprechen:
- Unternehmens- und Finanzdaten der letzten 3 Jahre (Jahresüberschuss v. Steuern, Gesamtumsatz lt. GuV)
• Erklärung „Bieter ist Halter und ECM“
Der Vermieter ist und bleibt während der Mietzeit Halter der Fahrzeuge und ist verpflichtet, die Pflichten aus und im Zusammenhang mit der Halterverantwortung ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Fahrzeuganschriften gemäß UIC-Merkblatt 438-2 bzw. Nachfolgeregelung TSI bleiben unverändert
Der Vermieter bleibt während der Mietzeit die „für die Instandhaltung zuständige Stelle, ECM“ nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 vom 16.05.2019 bzw. nach der jeweils geltenden entsprechenden Nachfolgeregelung. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter über jede Änderung die ECM und/oder den Halter betreffend unverzüglich und in Schriftform zu informieren. In jedem Fall ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass alle Aufgaben und Funktionen eines Halters und einer ECM ordnungsgemäß erfüllt werden.
• Erklärung „Vermieter ist weder Halter noch ECM“
Der Vermieter garantiert, dass jedem Fahrzeug während der gesamten Mietzeit ein Halter und eine „für die Instandhaltung zuständige Stelle, ECM“ nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 vom 16.05.2019 bzw. nach der jeweils geltenden entsprechenden Nachfolgeregelung zugewiesen und im NVR eingetragen ist und (ii) dass alle Aufgaben und Funktionen eines Halters und einer ECM ordnungsgemäß erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
10115 Berlin
zu IV.1.1 Der Vertrag wird mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
• Sofern der Bieter in Rahmen einer Bietergemeinschaft anbieten möchte, eine Erklärung, dass sämtliche Mitglieder dieser Bietergemeinschaft gemeinschaftlich haften; zudem muss ein bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens und den Abschluss des Vertrages benannt werden
Von allen Beteiligten einer Bietergemeinschaft ist die Bietereigenerklärung und eine Lieferantenselbstauskunft gemäß III.1.1 „Befähigung zur Berufsausübung“ mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Nur notwendig wenn der Vordruck "Bietereigenerklärung" nicht genutzt wurde, oder der Bieter einen eigenen Verhaltenscodex, den dem der DB AG entsprechen muss, verwendet.
Hinweis: bei der Verwendung eines eigenen Verhaltenskodex der nicht dem der DB AG entspricht, wird dieser zunächst geprüft.
Bei einem negative Ausgang der Prüfung erfolgt der Ausschluss von der weiteren Vergabe!
• Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen seinen Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), das Mindestlohngesetz (MiLoG)
• zu IV.1.1 der Vertrag wird mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.