Ausschreibung von Umschlagleistungen für Restabfall, Bioabfall und PPK für den Lahn-Dill-Kreis / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 47-49
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Umschlagleistungen für Restabfall, Bioabfall und PPK für den Lahn-Dill-Kreis / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill
Umschlag von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK). Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
Umschlag von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) an einer vom Auftragnehmer im Umkreis von 25 km (Luftlinie) um das Abfallwirtschaftszentrum Aßlar zu stellenden Umschlaganlage. Folgende Abfallmengen sind vom Auftragnehmer umzuschlagen:
- Restabfall: ca. 50.000 Mg/a
- Bioabfall: ca. 15.000 Mg/a
- PPK: ca. 18.000 Mg/a
Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwei Jahre, soweit dieser nicht mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Jahren von einem der Vertragspartner gekündigt wird (maximale Laufzeit 20 Jahre).
Zu II.1.6): Je nach Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs wird die Leistung ggf. in mehreren Losen ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden unter Angabe des Versicherungsunternehmens. Der Versicherungsschutz muss bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bestehen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz muss in jedem der Geschäftsjahre mindestens 2 Mio. EUR betragen haben.
- Referenz (als Eigenerklärung) über Umschlagleistungen für Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier (PPK) oder Betrieb einer Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Abfälle;
- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Anlagen-/Standortverfügbarkeit (Umschlaganlage)
- Referenz (als Eigenerklärung) über Umschlagleistungen für mind. 5.000 Mg/a Restabfall oder Bioabfall oder PPK in den Jahren 2020 – 2022 oder Betrieb einer Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Abfälle mit der ASN 20 03 01 oder 20 01 07 mit mind. 10.000 Mg Durchsatz pro Jahr in den Jahren 2020 – 2022;
- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Anlagen-/Standortverfügbarkeit (Umschlaganlage). Der Nachweis muss die Mindestangaben des in den Formblättern für den Teilnahmeantrag beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBI. S. 338)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die ergänzend zur Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Die Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 25.10.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Hinweis: Für das Vergabeverfahren ist zudem zu beachten, dass die Entscheidung über die künftige Nutzbarkeit der Autobahnausfahrt voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 fällt. Sollte die Autobahnausfahrt, entgegen der heutigen Einschätzung dennoch langfristig weiter nutzbar sein, wird das gegenständliche Vergabeverfahren aufgehoben.
Postanschrift: Wilheminenstraße 1 – 3 (Wilheminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.