Projekt: S11 - Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen III Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56253
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt: S11 - Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen III
Köln
TM 1: Ausbau des Bahnhofs Bergisch Gladbach (mit bis zu 3 zusätzlichen Bahnsteigkanten);
TM 1.1: ESTW Bergisch Gladbach;
TM 2: Zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach (Strecke 2663);
TM 3: Neubau eines Außenbahnsteiges in Bergisch Gladbach Duckterath auf der Nordseite;
TM 9: Aufhöhung des Bestandsbahnsteiges Duckterath (Südseite) auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Aufzug, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 10: Aufhöhung des Haus- und Mittelbahnsteiges in Köln-Dellbrück auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 11: Aufhöhung der beiden Außenbahnsteige in Köln-Holweide auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung, Dächer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S11 – (PFA 2.1 und 2.2) Projektsteuerungsleistung Leitungsänderungsmaßnahmen - TM1, TM1.1, TM2, TM3, TM9, TM10, TM11
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
TM 1: Ausbau des Bahnhofs Bergisch Gladbach (mit bis zu 3 zusätzlichen Bahnsteigkanten);
TM 1.1: ESTW Bergisch Gladbach;
TM 2: Zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach (Strecke 2663);
TM 3: Neubau eines Außenbahnsteiges in Bergisch Gladbach Duckterath auf der Nordseite;
TM 9: Aufhöhung des Bestandsbahnsteiges Duckterath (Südseite) auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Aufzug, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 10: Aufhöhung des Haus- und Mittelbahnsteiges in Köln-Dellbrück auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung;
TM 11: Aufhöhung der beiden Außenbahnsteige in Köln-Holweide auf 96/76 cm, Anpassungen Zugang, Blindenleitsystem, Beleuchtung, Ausstattung, Dächer.
Auf Grundlage der Vorplanung und der Leitungsabfrage des Planers der Lph 3+4 wurden die zu betrachtenden Leitungen im Projekt geschätzt. Im Zuge der erneuten Abfrage des Leitungsbestands bei den betroffenen Leitungsbetreibern durch das, mit dem Leitungsmanagement beauftragte Büro Schüssler Plan, hat sich herausgestellt, dass der Leitungsumfang nicht vollumfänglich bekannt war.
Die damals bereits als „Pufferleitung“ eingepreisten Reserven wurden in beiden Vergabepaketen vollständig aufgebraucht. Damit die Aufgaben des Leitungsmanagements weiterhin vollständig erfüllt werden können, ist es notwendig, die angesetzte Zahl der zu betrachtenden Leitungen entsprechend zu erhöhen.
(Los 2 MKA 1_1)
Die damals bereits als "Pufferleitungen" eingepreisten Reserven wurden in beiden Vergabepaketen bereits vollständig aufgebraucht. Es war bei Beauftragung nicht abzusehen, dass zu wenig Pufferleitungen berücksichtigt wurden und weitere Kollisionen mit Leitungen dritter im Projekt vorhanden sind. Die Leistung besteht darin, die kollidierenden Leitungen im Projekt zu koordinieren. Die geplante Erhöhung der zu betrachtenden Leitungen ändert nicht die zu erbringende Leistung und hat somit keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter