Vergabe Marktforschungsleistungen (LR-2023-00012) Referenznummer der Bekanntmachung: Landwirtschaftliche Rentenbank
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 80
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6921070
Fax: +49 6921076444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de
Postanschrift: Heidestraße 40
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 305213311181
Fax: +49 3052133110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Marktforschungsleistungen (LR-2023-00012)
Die Rentenbank vergibt einen Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Marktforschungsleistungen.
Die Rentenbank vergibt einen Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Marktforschungsleistungen.
Die Leistung umfasst insbesondere eine vierteljährliche Befragung von Landwirten und Lohnunternehmern, das sog. Konjunkturbarometer Agrar. Die Befragungen dienen der Einschätzung der aktuellen und zukünftigen Lage landwirtschaftlicher Betriebe unter anderem für die Fördergeschäftsentwicklung der AG und sind eine wichtige Informationsquelle und Entscheidungsgrundlage für die landwirtschaftliche Branche.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Die Rentenbank hat das einseitige Optionsrecht, den vorliegenden Vertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption kann maximal vier Mal ausgeübt werden, d.h. die maximale Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre.
Das Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit spätestens 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit schriftlich von der Rentenbank gegenüber dem bezuschlagten Bieter ausgeübt werden.
Die Rentenbank sieht über die fest eingeplanten Marktforschungsleistungen hinaus weitere optionale Zusatzfragen sowie optionale Sonderauswertung bzw. Bereitstellung der Rohdaten vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung (Anlage 8), aus der der Gesamtumsatz und der Umsatz im leistungsgegenständlichen Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre ersichtlich ist. Die Umsätze sind nach Aufforderung der Vergabestelle zu belegen.
- Erklärung (Anlage 8), aus der hervorgeht, dass der Bieter über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in folgender Mindesthöhe verfügt: 500.000, - EUR für Sachschäden je Schadensfall und pro Kalenderjahr, maximal 1 Mio. EUR pro Kalenderjahr, und 1,5 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensfall und pro Kalenderjahr, maximal 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr.
- Erklärung (Anlage 8), aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Die Beschäftigtenzahl sind nach Aufforderung der Vergabestelle zu belegen.
- In der Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Angaben zu Referenzaufträgen zu machen, die das Unternehmen in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht beschränkt, es müssen jedoch mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die die im Folgenden genannten Mindestanforderungen erfüllen. Referenzaufträge, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Es dürfen nur abgeschlossene Referenzaufträge benannt werden. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
o Auftraggeber des Referenzauftrags (Name und Ort) sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrag,
o Leistungszeitraum,
o Beschreibung der ausgeführten Leistungen.
Mindestanforderungen:
Bei den Referenzen muss es sich um mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Aufträge handeln. Dies ist der Fall, wenn es sich bei den Referenzaufträgen ebenfalls um Befragungen im Agribusiness handelt.
Diese Mindestanforderungen müssen innerhalb eines jeden Referenzauftrags erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2A61YX
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163