BIM-Vermessungsleistung für die Projekte „Stendal-Glindenberg“ und „DSTW Wulfen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55882
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winzer, Anke
E-Mail:
Telefon: +49 34123425898
Fax: +49 3412342292
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Vermessungsleistung für die Projekte „Stendal-Glindenberg“ und „DSTW Wulfen“
Stendal, Glindenberg, Wulfen
siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Vermessungsleistung für die Projekte „Stendal-Glindenberg“ und „DSTW Wulfen“
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stendal, Glindenberg, Wulfen
siehe II.1.4)
Postanschrift: Salomonstr. 15
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Erweiterter Umgriff von Vermessungsleistungen (Punktwolke, DGM, Schachtkataster) im Straßenbereich nahe des Bf. Wolmirstedt, inkl. Sicherungsmaßnahmen für Schachtaufmessungen im Straßenbereich und Kommunikation mit Behörden/Eigentümern
Bei der Bestandsaufnehme durch einen neuen AN gingen Synergieeffekte in der späteren Datenauswertung und -verwendung verloren, da keine einheitliche Datengrundlage mit identischen Messgenauigkeiten und Klassifizierungen in der Punktwolke gegenüber dem übrigen Aufnahmebereich im Projektumfang laut Hauptvertrag garantiert werden können.
Die Einarbeitung eines neuen AN in das gesamte, qualitative Vertragswerk des Hauptvertrags steht in keinem vertretbaren Verhältnis zu der Quantität der auszuführenden Leistungen. Es ist von unverhältnismäßig hohen Kosten und Zeitaufwänden für die Arbeitsvorbereitung zu rechnen. Der Umfang dieser Anforderungen steht zwar in einem vertretbaren Verhältnis zu einem Großprojekt, verringert sich aber nicht bei kleineren Umgriffen, da die auszuführenden Arbeiten grundlegend gleich sind.