Fahrzeuge RX36 München Prag Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEF69697
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europa-Allee 70 - 76
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Matte, Marcel
E-Mail:
Telefon: +49 6926555496
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 78
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Matte, Marcel
E-Mail:
Telefon: +49 6926555496
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeuge RX36 München Prag
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von Fahrzeugen für Verkehre der Verkehrsausschreibung RE/Ex36 München - Praha (Abk. RX36)
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Entwicklung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von Reisezugwagen und gegebenenfalls Lokomotiven gemäß folgender Varianten, wobei der Bieter nur eine der nachstehend drei beschriebenen Varianten anbieten darf:
Variante 1:
a) 12 bis 16 Stammzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 263 Sitz-plätzen 2. Klasse sowie 37 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
b) 3 bis 6 Verstärkerzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 150 Sitzplätzen 2. Klasse sowie 30 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
c) 4 bis 7 Mehrsystem-E-Loks für den Einsatz mindestens in Tschechien unter 25 kV AC 50 Hz und 3 kV DC mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h.
oder
Variante 2:
a) 12 bis 16 Stammzugverbände mit Steuerwagen an einem der beiden Zugenden mit mindestens jeweils 263 Sitzplätzen 2. Klasse sowie 37 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
b) 3 bis 6 Verstärkerzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 150 Sitzplätzen 2. Klasse sowie 30 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
c) 4 bis 7 Mehrsystem-E-Loks für den Einsatz mindestens in Tschechien unter 25 kV AC 50 Hz und 3 kV DC mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h.
oder
Variante 3:
a) 12 bis 16 Stammzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 263 Sitz-plätzen 2. Klasse sowie 37 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h, und
b) 3 bis 6 Verstärkerzugverbände ohne Steuerwagen mit mindestens jeweils 150 Sitzplätzen 2. Klasse sowie 30 Sitzplätzen 1. Klasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 200 km/h.
Sollte diese Variante zugeschlagen werden, wird der Auftraggeber Mehrsystem-E-Loks in einem anderen Verfahren als der vorliegenden Vergabe beschaffen.
Die in den Varianten 1-3 benannten Fahrzeuge müssen gemeinsam sowie mit Loks des Typs Vectron Dual Mode des Herstellers Siemens Mobility GmbH betrieben werden können. Hierzu müssen die Fahrzeuge mit UIC – Kupplung und Türsteuerung geliefert werden.
Weiter ist für die in den Varianten 1-3 benannten Fahrzeuge eine Übernahme der ECM 1 bis 4 Funktion mit anzubieten (Full-Service-Instandhaltung), die alle Instandhaltungstätigkeiten enthält.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen, z.B. Schulungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen im Detail beschrieben.
Ein von dem Aufgabenträger vorgegebenes Finanzierungsmodell kann Anwendung finden.
Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Betriebsaufnahme mit den Fahrzeugen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2027 erfolgt. Die Verkehrsausschreibung RE/Ex36 München – Praha sieht vor, dass die Betriebsaufnahme unter bestimmten Bedingungen auf den 10.12.2028 verschoben werden kann. Sämtliche Fahrzeuge müssen mindestens drei Monate vor Betriebsaufnahme ausgeliefert sein, drei Monate vor Betriebsaufnahme über alle Zulassungen verfügen und zur Betriebsaufnahme uneingeschränkt verfügbar sein.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch die Aufgabenträger.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Anhang B2_RX36_Bietereigenerklärung“) vor.
2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz:
Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag:
Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber a) einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des
vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen und b) aufzuzeigen, dass entsprechend technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
4. Anmeldung Gewerbe:
Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist. Als
Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen.
Die unter Ziffer 1 - 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
1. Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen:
Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einen Mindestumsatz in Höhe von in Summe 500.000.000 EUR erzielt hat.
Die Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer 1 und 2 sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.
Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung.
Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Teil der zur Verfügung gestellten Unterlagen) zu verwenden. Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet. Die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind berechtigt, auch einzeln Teilnahmeanträge zu stellen. Es dürfen jedoch keine Angebote von Mitgliedern eingereicht werden, sofern die Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht. In diesem Fall wird das Angebot des Mitgliedes bzw. der Mitglieder ausgeschlossen. Ferner dürfen sich keine Mitglieder an unterschiedlichen Bietergemeinschaften beteiligen. In diesem Fall werden alle Angebote der betroffenen Bietergemeinschaften ausgeschlossen.
1. Der Bewerber muss eine Referenzliste über die Herstellung und Lieferung zugelassener Schienenfahrzeuge (Fahrzeuge im Sinne von Ziffer 2 Anhang I der Richtlinie 2016/797) in den letzten 7 Jahren vorlegen. Die Referenzliste muss mindestens einen Auftrag über die Lieferung eines Fahrzeuges für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland beinhalten. Die Referenzliste muss mindestens einen Auftrag über die Lieferung von mindestens 12 Fahrzeugen beinhalten.
2. Der Bewerber muss nachweisen, in den letzten sechs Jahren in Deutschland, der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland mindestens zwei unterschiedliche Fahrzeugtypen (Typen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/797 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545; EMU) für den Schienenpersonennahverkehr erfolgreich zugelassen zu haben.
3. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung und Ressourcen (Mitarbeiter in Entwicklung und Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann.
4. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
5. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ausreichende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Schienenfahrzeugen verfügt.
Die unter Ziffer 1 - 5 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform (http:// www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“).
Bewerber/Bieter sind danach (gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560) ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio.
a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch mit ihrem finalen Angebot bzw.
b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot
eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben.
Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560.
Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560.
Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984).
Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.