Unterstützungsleistungen für Administration MS SQL - Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0081
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z6-Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen für Administration MS SQL - Rahmenvereinbarung
Unterstützungsleistungen für Administration MS SQL - Rahmenvereinbarung
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl seines Leistungsortes. Sofern eine Besprechung oder eine Leistung die Präsenz vor Ort erforderlich macht, findet die Besprechung bzw. Leistungserbringung an den derzeitigen und zukünftigen Standorten der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld sowie dem Sitz der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt/Main statt.
Die Hessische Landesregierung hat das Thema E-Government zu einem Schwerpunkt erklärt. Gemäß dem Masterplan für E-Government sollen diese Arbeiten auch in den kommenden Jahren mit entsprechender Intensität fortgesetzt werden. Hierbei hat sich in der Vergangenheit zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, Beratungs-, Unterstützungs- und Entwicklungsbedarf im Betrieb, in einzelnen Vorhaben und in komplexen Projekten ergeben. Im HZD-übergreifenden Aufgabengebiet "Microsoft SQL - Services" besteht Bedarf nach Unterstützungsleistungen im Bereich der Administration von MS SQL. Es wird ein Bedarf in Höhe von 36 Personenjahren (PJ) über die gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten erwartet (unverbindliche Schätzmenge). Unter Leistungen des "Administrator - MS SQL" wird im Folgenden, als wesentlich, im Rahmen von grundsätzlich eigenständigen Ausarbeitungen bzw. Umsetzungen, die Installation, Standardkonfiguration, Überwachung und programmiertechnische Unterstützung und Verwaltung aufgesetzter Systeme, entsprechend den Endkunden-Anforderungen, im Rahmen der Landes- und Hausvorgaben, verstanden. Aufgaben sind u.a. die Administration von MS SQL Server-Plattformen im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Performance, Authentizität, Fehlertoleranz / Resilienz, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Revisionssicherheit, die Durchführung von Datenbank-Migrationen, die Einführung neuer Datenbank-Technologien/-Versionen (Dokumentation / Planung / Testing / Umsetzung), die Härtung und Absicherung von Produktionsumgebungen, die Durchführung von System- und Performance-Prüfungen/Analysen, die Programmierung von Transact-SQL Prozeduren. Im Rahmen der Erfüllung/Umsetzung oben genannter Aufgaben kann es vorkommen, dass mit englischsprachigen Handbüchern/Unterlagen gearbeitet werden muss. Die entsprechende Fähigkeit hierzu wird zur Leistungserbringung vorausgesetzt. Der "Administrator - MS SQL" muss zur Leistungserfüllung über die nachfolgend aufgeführten Mindestkompetenzen verfügen:Ausbildung/Fortbildung: • Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder • einen in Deutschland anerkannten Abschluss in einem IT-Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker) oder • Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) Berufserfahrung: Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss neben einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren tiefgehende Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise-Umgebung besitzen: • Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen. • Erfahrung beim Erstellen und Steuern von Dokumenten entsprechend der ISO9001 sowie deren Revision. • Bereitstellen, Administrieren und Konfigurieren von DBMS (Datenbank Management System) auf Basis MS SQL Server (physikalisch/virtuell). • Durchführen von Datenbank-Migrationen. • Performanceanpassungen von DBMS auf Basis MS SQL Server (physikalisch/virtuell). • Einführung neuer Datenbank-Versionen/-Technologien (Dokumentation / Planung / Testing / Umsetzung). • Erstellen von Transact-SQL Prozeduren.
Hinweis zu den Abschnitten II.1.5) und II.2.6) dieser EU-Bekanntmachung: Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 6.336.000,00. Der geschätzte Auftragswert stellt zugleich den Höchstwert der Leistungen dar, die aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen für Administration MS SQL - Rahmenvereinbarung
Postanschrift: Gabelsbergerstraße 4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1728959763
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611327-648534
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.