Eschborn: Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in der Unterortstraße Referenznummer der Bekanntmachung: HEUSSEN-2023-0060
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 36
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschborn.de
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6915242110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heussen-law.de
Abschnitt II: Gegenstand
Eschborn: Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in der Unterortstraße
Planungsleistungen für die Kanalverlegung, die Erneuerung der
Trinkwasserleitung, den Anschluss des Rathauses an die
Fernwärmleitung und die Neugestaltung der Verkehrsanlagen in der
Unterortstraße: Ingenieurbauwerke, alle Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9, gemäß Teil 3, Abschnitt 3 § 43 Abs. 1 HOAI bezogen auf Abwasserleitungen, Wasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Verkehrsanlagen, alle Grundleistungen LPH 1 bis 9, gemäß Teil 3, Abschnitt 4 § 47 Abs. 1 HOAI bezogen auf den Straßenausbau und die Planung der Verlegung von Leerrohren
Magistrat der Stadt Eschborn
Rathausplatz 36
65760 Eschborn
Die Stadt Eschborn baut eine neue Bücherei, saniert und erweitert ihr Rathaus, erweitert die Tiefgarage und errichtet eine neue Stadthalle. In diesem Zusammenhang sind vorlaufende Infrastrukturmaßnahmen in der Unterortstraße von der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße bis auf die andere Seites des Westerbaches in Höhe des Kinderspielplatzes Unterortstraße bzw. bis zur Westerbachstraße erforderlich. Bei der Maßnahme zu beachten ist, dass
in der Unterortstraße Mehrfamilienhäuser stehen und Garageneinfahrten vorhanden sind.
Es sind folgende Grundleistungen zu erbringen:
- Ingenieurbauwerke, alle Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9, gemäß Teil 3,
Abschnitt 3 § 43 Abs. 1 HOAI bezogen auf Abwasserleitungen, Wasserleitungen und
Fernwärmeleitungen
- Verkehrsanlagen, alle Grundleistungen LPH 1 bis 9, gemäß Teil 3, Abschnitt 4 § 47
Abs. 1 HOAI bezogen auf den Straßenausbau und die Planung der Verlegung von
Leerrohren
Anwohnerveranstaltungen, Bürgerversammlungen, Gremien. In das Angebot sind 3 jeweils zweistündige Präsenztermine einzukalkulieren, an denen den
politischen Gremien bzw. Anwohnern, die Planung anhand von Plänen, Präsentationen vorgestellt wird.
Die Beauftragung bezogen auf die Grundleistungen erfolgt stufenweise.
Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 1 - 4 (bzw. 3), als zweite Stufe die
Leistungsphasen 5 - 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Zu den Planungsaufgaben im Einzelnen:
Kanalverlegung DN 1000
Um die bestehende Tiefgarage nach Westen bis an den Rand des Westerbachs erweitern zu können und um die Bücherei am vorgesehenen Standort errichten zu können, ist es erforderlich, den derzeit unter dem Rathausplatz und dem Rathaus verlaufenden Mischwassersammler des Abwasserverbandes Westerbach (DN 1000) zu verlegen. Die Länge des neu zu verlegenden Kanals beträgt ca. 270 m, wobei hierin zwei Unterquerung des Westerbachs enthalten sind. Eine Unterquerung des Westerbachs in verbautem Zustand (Kastenprofil) befindet sich zwischen Schacht 3108190 und Schacht 3101093 in der Kreuzung Unterortsstraße/Kurt-Schumacher-Straße, die zweite Unterquerung des Westerbachs im unverbauten Zustand befindet sich südlich des Spielplatzes Unterortstraße.
Abgefragt werden für den Neubau des Sammlers und die Entfernung des alten Ortskanals bis in das künftige Baufeld mit provisorischem Verschluss des Kanals Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8 die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen der LP 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2021. Der Auftraggeber stuft das Ingenieurbauwerk in die Honorarzone 3 ein. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Kanals DN 1000 sind ca. 10 Kanalhausanschlüsse vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze zu erneuern.
Die Planung über die Leistungsphasen 1- 3 und 5-8 sowie die damit verbundenen
Absprachen mit den Grundstückseigentümern hierfür ist Bestandteil der Kanalplanung und ist bei den geschätzten anrechenbaren Kosten mit 15.000 € je Hausanschluss berücksichtigt.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen 2,0 Mio € netto.
Erneuerung Trinkwasserleitung
Die in der Unterortstraße befindliche Trinkwasserleitung GGG DN 80 soll durch eine größere Trinkwasserleitung (GGG DN 100 - DN 150) sowie den erforderlichen Armaturen von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Westerbachstraße auf einer Länge von ca. 150 m ersetzt werden. Die Wasserversorgungsleitungen sind als GGG duktile Gussleitung mit Innen- und Außenbeschichtung (ZMU) auszuführen. Die bestehende Leitung ist auszubauen. Abgefragt werden für den Neubau der Trinkwasserleitung und die Entfernung der alten
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8 die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen der LP 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2021. Der Auftraggeber stuft das Ingenieurbauwerk in die Honorarzone 2 ein.
Auch bei dieser Maßnahme werden die vorhandenen 9 Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze erneuert. Die Planung über die Leistungsphasen 1- 3 und 5-8 und die damit verbundenen Absprachen mit den Grundstückseigentümern ist Bestandteil der Planung und bei den geschätzten anrechenbaren Kosten mit 10.000 € pro Hausanschluss kalkuliert. Die neuen Hausanschlüsse sind in PE 100 RC - SDR 11 auszuführen. Optional, ist die zusätzliche Erneuerung der Hausanschlüsse von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung zu ergänzen, die auf Wunsch von Grundstücksbesitzern erfolgen kann. Derzeit kann nicht sicher prognostiziert werden, wieviel Grundstückseigentümer das Angebot zur kompletten Erneuerung der Hausanschlussleitungen bis zur Hauseinführung annehmen. Die Klärung erfolgt im Rahmen der Vorplanung. Die Verlängerungen der Hausanschlüsse bis
zur Hauseinführung sind über die anrechenbaren Kosten abzurechnen.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen 270.000 €.
Fernwärme
Das Rathaus soll mittelfristig an eine derzeit noch nicht vorhandene Fernwärmeleitung angeschlossen werden. Im Baufeld von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Westerbachstraße sind deshalb 2 Fernwärmeleitungen DN 80 zu planen. Abgefragt werden für den
Neubau der Fernwärmeleitungen Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8 die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen der LP 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2021. Der Auftraggeber stuft das Ingenieurbauwerk in die Honorarzone 2 ein.
Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann Fernwärme in der Unterortstraße zur Verfügung gestellt wird, ist nur der Hausanschluss zum Rathaus unter dem Westerbach hindurch sowie der Hausanschluss der Bücherei zu planen. Die Planung der beiden Hausanschlüsse wird über die anrechenbaren Kosten abgerechnet.
Weitere Anbindungen, insbesondere zu den 9 privaten Grundstücken auf der Westseite der Unterortstraße, können derzeit nicht sicher prognostiziert werden und werden im Falle der Realisierung über die anrechenbaren Kosten abgerechnet.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten für die Fernwärme inklusive Hausanschlüsse
betragen 220.000 €.
Verkehrsanlagen
Nach Abschluss der Arbeiten für die Ver- und Entsorger soll die Verkehrsfläche der Unterortstraße zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Westerbachstraße neu gestaltet werden. Abgefragt werden Planungsleistungen für rund 2000 m² Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-8 die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen der LP 8 gemäß Anlage 13.1 HOAI 2021. Im Zusammenhang mit der Neuplanung der Verkehrsanlage ist die Straßenentwässerung, die derzeit aus 8 Straßeneinläufen, die an den
Hauptkanal angeschlossen sind, besteht, neu zu planen. Eine Veränderung der
Niederschlagsentwässerung der Unterortstraße durch Einleitung in den nahegelegenen Westerbach und/oder durch Versickerung in der unmittelbar östlich angrenzenden Grünfläche ist im Rahmen der Vorplanung zu untersuchen und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und der unteren Wasserbehörde ggf. weiter zu planen und umzusetzen.
Leerrohre für Strom und anderes:
Durch den Neubau der Bücherei wird es erforderlich, die vorhandene Trafostation der Syna um ca. 50 m nach Süden zu verlegen. Die Verlegung der Trafostation erfolgt durch die Syna und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Vorbereitend und unterstützend wird die Stadt Eschborn jedoch Leerrohre zur Aufnahme der weiteren Stromleitungen verlegen. Es ist deshalb ein Leerrohrpaket von ca. 2*10 Rohren DN 100 bis DN 160 im Rahmen der Verkehrsanlage mitzuplanen. Weiterhin ist einzukalkulieren, dass im Ausbaubereich auf jeder Straßenseite mindestens ein Kabelleerrohr für die Stadt Eschborn mitzuplanen und in der Ausschreibung samt der zugehörigen Erdarbeiten mit zu
berücksichtigen ist. Dieses Kabelleerrohr ist in der Bauphase sukzessive einzumessen und dem Auftraggeber am Ende in digitaler Form in einem mit dem Auftraggeber
abzustimmenden Datenformat digital zu übergeben. Die aus der Verlegung von
Kabelleerrohren resultierenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren und werden nur über die anrechenbaren Kosten im Gewerk der Verkehrsanlagen des Honorarangebotes vergütet.
Der Auftraggeber stuft die Verkehrsanlage in die Honorarzone 3 ein. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen 800.000 €.
Die Eignung wird anhand der vorgelegten Referenzen (Gewichtung 70 %), der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Gewichtung 15 %) und der Anzahl der Mitarbeiter (Gewichtung 15 %) bewertet. Hinsichtlich des Umsatzes wird der Jahresmittelwert für die Bewertung zugrunde gelegt. Dieser wird dadurch ermittelt, dass die jeweiligen Jahresumsätze addiert und durch drei geteilt werden. Nähere Einzelheiten können der Blanko-Wertungsmatrix für die Teilnahmeanträge entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Ingenieurliste oder sonstiger
Nachweis der Bauvorlageberechtigung im Land Hessen
Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der
Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die
auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören
-Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mind. 2.000.000.- € für Personenschäden und 2.000.000.- € für
sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach
maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder
alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine
entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die Maßnahmen für Kanal-, Abwasser- und Straßenbau darstellen.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2.000.000.- € für Personenschäden und 2.000.000.- € für sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr
Der gemittelte Umsatz der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre muss mindestens 400.000,- € netto für vergleichbare Leistungen betragen haben.
- Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bieters (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV)
- Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Fachrichtungen sowie nach Führungskräften und weiteren Mitarbeitern/innen
- Vorlage von Referenzen für das sich bewerbende Büro, die in Bezug auf
Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die Maßnahmen für den die Maßnahmen für Kanal-, Abwasser- und Straßenbau in vergleichbarer Größenordnung darstellen. Als vergleichbare Größenordnung werden Projekte mit folgenden anrechenbaren Kosten angesehen:
- Kanal: 1 Mio.
- Trinkwasser: 100.000
- Fernwärme: 150.000
- Verkehrsanlagen: 350.000
Nachweis einer "Akteursbeteiligung" in Form von Vorstellung des Projekts in politischen Gremien oder bei Anwohnern.
- Mindestens 3 Mitarbeiter für die Planung von Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanlagen; es kann sich um die gleichen Mitarbeiter handeln.
- Es müssen jeweils mindestens 2 Referenzen vorgelegt werden, bei
denen mindestens die LP 3 - 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Für den Bereich Fernwärme reicht die Vorlage einer Referenz.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die
Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am
29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu
werden. vergleiche § 75 VgV
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der
verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Nach § 5 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 HVTG abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)