Projektsteuerung für OLA Anlagen am Vorhaben Weimar-Gera-Gößnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68708
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winzer, Anke
E-Mail:
Telefon: +49 3412342292
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für OLA Anlagen am Vorhaben Weimar-Gera-Gößnitz
Die Strecke Weimar-Gera-Gößnitz ist ein Teilstück der "Mitte- Deutschland-Verbindung". Der in diesem Projekt zu betrachtende Abschnitt der Elektrifizierung setzt sich aus den Strecken:
- 6307 – Weimar – Gera
- 6383 – Leipzig – Probstzella, Abschnitt Gera Hbf – Gera Zwötzen (in diesem
Abschnitt kein TEN)
- 6268 – Gößnitz – Gera und
- 6266 – Abzw Saara – Lehndorf
zusammen.
Der zu betrachtende Streckenabschnitt liegt im Bundesland Freistaat Thüringen und verläuft durch die Landkreise Weimarer Land, Saale-Holzland-Kreis und Landkreis Greiz. An der Strecke liegen die Kreisfreien Städte Weimar, Jena und Gera.
Der Streckenabschnitt Weimar – Gera – Gößnitz liegt im Zuständigkeitsbereich des AIM Erfurt und des AIM Leipzig. Die Grenze zwischen den beiden Betriebsbereichen liegt am km 26,144 der Strecke 6268, westlich des Bf Ronneburg.
Weimar - Gera - Gößnitz
siehe II.1.4)
01.01.2026 - 31.12.2029 Optionszeitraum in II.2.7 enthalten
zu II.2.5) Zuschlagskriterium 100% Preis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
gemäß § 57 SektVO aufgehoben, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.