Linienstern Mühldorf (LSM) und Lahn-Eifel-Bahn (LEB) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF60662
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europa-Allee 70-76
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Urlbauer, Tassilo
E-Mail:
Telefon: +49 89130849341
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Linienstern Mühldorf (LSM) und Lahn-Eifel-Bahn (LEB)
Beschaffung von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung und Lieferung von bis zu 6 neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen, betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, komfortablen und wirtschaftlich einsetzbaren Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb einschließlich von Ersatzteilen (a) zum einen für Verkehre der Verkehrsausschreibung Linienstern Mühldorf (Ausschreibung Linienstern Mühldorf 2025+ (LSM)) sowie (b) zum anderen für die Durchführung eines Fahrgast-Probebetriebs mit Wasserstoff-Fahrzeugen auf der Lahn-Eifel-Bahn (LEB) im Rahmen des bestehenden Verkehrsvertrages Dieselnetz Eifel-Westerwald-Sieg. Es wird in dieser Ausschreibung zur Fahrzeugbeschaffung (auf der Grundlage der Prämisse, dass sowohl für LSM als auch für LEB jeweils drei Fahrzeuge benötigt werden und mangels bis zu diesem Zeitpunkt erfolgter Festlegung der beiden Aufgabenträger, ob und wieviele Fahrzeuge benötigt werden) voraussichtlich eine Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes mit zwei Varianten geben. Variante 1: Drei Fahrzeuge für einen Auftraggeber, Variante 2: Sechs Fahrzeuge für zwei Auftraggeber. Für das weitere, sich anschließende Angebotsverfahren und die Abgabe der Folgeangebote wird die genaue Fahrzeuganzahl und die Variante 1 oder 2 von der Vergabestelle festgelegt, voraussichtlich nach dem Zeitpunkt Abgabe Erstangebot. Es werden daher für nachfolgende Aufrufe zur Angebotsabgabe voraussichtlich nur noch Angebote für eine der beiden Varianten abgefragt werden.
Im Falle der Variante 2 wird der Vertragsschluss zwei getrennter Projektverträge (LSM und LEB) in jeweils gleicher Ausgestaltung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote, d.h. ohne eine Verhandlung, zu erteilen, § 15 Abs. 4 SektVO. Sollte ein Zuschlag bereits auf ein Erstangebot erfolgen, so erfolgt dieser auf das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der Beauftragung entsprechender Verkehrsleistungen. D.h.: Werden Verkehrsleistungen LSM oder LEB beauftragt, so erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der Variante 1. Werden Verkehrsleistungen LSM und LEB beauftragt, so erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der Variante 2.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehörige Dienstleistungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Für die Fahrzeuge LSM ist der Auftraggeber die DB RegioNetz Verkehrs GmbH, Europa-Allee 70-76, 60486 Frankfurt am Main mit Erfüllungsort: Mühldorf am Inn. Für die Fahrzeuge LEB ist der Auftraggeber die DB Regio AG, Europa-Allee 70-76, 60486 Frankfurt am Main mit Erfüllungsort: Limburg.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Erbringung begleitender Leistungen wie zum Beispiel Instandhaltungsleistungen beim Auftragnehmer beauftragen.
Der Auftraggeber bietet zunächst nicht die Inanspruchnahme eines eigenen Finanzierungsmodells an. Die Vergabestelle bemüht sich parallel zu dieser Ausschreibung um die Erlangung einer Bewilligung von Fördermitteln für die Beschaffungen. Abhängig von der Bewilligung von Fördermitteln und gegebenenfalls abhängig von der zeitlichen Gestaltung des Fördergebers bei der Fördermittelauszahlung behält sich die Vergabestelle vor, im Falle einer Bewilligung von Fördermitteln im laufenden Vergabeverfahren und inhaltlich angepasst an die Zahlungsflüsse aus einer solchen Förderung, die Zahlungsbedingungen in den kommerziellen Bedingungen anzupassen und ein Finanzierungsmodell anzubieten.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Verkehrsleistungen, welche unter Nutzung von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb im Netz Linienstern Mühldorf (LSM) zu erbringen sind, ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2026 geplant. Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Probebetriebes mit Nutzung von Wasserstoff-Fahrzeugen auf der Lahn-Eifel-Bahn (LEB), ist ebenfalls für den Fahrplanwechsel im Dezember 2026 vorgesehen.
Die Vergabe über die Beschaffung der Fahrzeuge steht (a) einerseits unter dem Vorbehalt der Beauftragung von entsprechenden Verkehrsleistungen, die den Einsatz von Fahrzeugen mit Wasserstofftechnologie vorsehen, durch den Aufgabenträger (LSM) und (b) andererseits unter dem Vorbehalt der Beauftragung eines entsprechenden Wasserstoff-Probebetriebes durch den Aufgabenträger (LEB). Im Rahmen der Verkehrsausschreibung LSM werden die dortigen Bieter-EVU zur Abgabe vier verschiedener und jeweils alternativer Angebote aufgefordert, die sich jeweils hinsichtlich der Aufgabenträgeranforderungen der einzusetzenden Fahrzeuge auf dem Netz des LSM unterscheiden. Lediglich zwei der vier alternativen Szenarien sehen den Einsatz von Fahrzeugen mit Wasserstofftechnologie vor, womit sich der im ersten Satz dieser Ziffer formulierte Vorbehalt insbesondere auf den Fall bezieht, dass zu einem Zeitpunkt nach Abgabe der Erstangebote eine Beauftragung entsprechender Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger (LSM) im Rahmen eines der beiden Szenarien ohne vorgesehenen Einsatz von Fahrzeugen mit Wasserstofftechnologie erfolgt.
Im Rahmen des für die LEB geplanten Probebetriebes mit Wasserstofffahrzeugen wird der Aufgabenträger (LEB) zu einem Zeitpunkt nach Abgabe Erstangebote eine Entscheidung zur Beauftragung eines entsprechenden Wasserstoff-Probebetriebes auf Basis, der vom EVU kalkulierten Kosten eines solchen Probebetriebes treffen.
Die Entscheidung, ob ein Auftrag über die Beschaffung von Fahrzeugen mit Wasserstofftechnologie vergeben wird und, gegebenenfalls, in der Variante 1 oder der Variante 2, ist ausschließlich davon abhängig ob (a) der Aufgabenträger (LSM) ein Angebot für den Verkehrsvertrag bezuschlagt, welches den Einsatz solcher Fahrzeuge vorsieht und (b) ob der Aufgabenträger (LEB) die Durchführung eines Wasserstoff-Probebetriebs beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linienstern Mühldorf (LSM) und Lahn-Eifel-Bahn (LEB)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.