7200075650: Digitaler Postschrank Referenznummer der Bekanntmachung: 7200075650
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6196794721
Fax: +49 619679808003
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
7200075650: Digitaler Postschrank
Lieferung eines digitalen Postschranksystems und angrenzenden Dienstleistungen für die GIZ-Standorte in Deutschland.
Die Schranksysteme sollen für folgende GIZ Standorte in Deutschland geliefert und aufgebaut werden:
- 65760 Eschborn
- 10963 Berlin
- 10785 Berlin
- 53113 Bonn
Lieferung einer standortübergreifenden digitalen Postschrankanlage. Zudem sollen angrenzende Dienstleistungen (Hosting, Wartung, Service, Support) und die Einrichtung/Inbetriebnahme von Hardware und Software, sowie die Einweisung der Mitarbeiter geleistet werden.
Die Auftraggeberin zieht in Betracht, die Schrankanlagen zukünftig bis zur Höhe der in den Vertragsunterlagen angegebenen optionalen Module zu erweitern, sowie bis zu 3 weitere virtuelle Schulungen zu ziehen, wenn diesbezüglich Bedarf entsteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 2 WRegG vorliegen und Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Vertragsbeziehungen mit der GIZ.
- Angabe des Nettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei Jahren
2020, 2021 und 2022
- Angabe des Nettoumsatz des Unternehmens für den Bereich der
ausgeschriebenen Leistung in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Unternehmen, die im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den oben genannten Jahren nicht einen jährlichen Netto- Umsatz von mehr als 250.000,00 EUR erzielt haben, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
- Angabe von mindestens drei Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren, bzgl. der ausgeschriebenen Leistung.
Hierbei müssen der Aufbau der Schranksysteme, sowie die Inbetriebnahme für alle genannten Referenzprojekte bereits abgeschlossen sein.
- Alle Unternehmen, die Leistungen für den Betrieb und Hosting der Software erbringen, müssen ein ISMS, ausgerichtet an BSI IT Grundschutz oder ISO/IEC 27001 betreiben.
- Unternehmen die nicht mindestens drei Referenzprojekte innerhalb der letzten 3 Jahre benennen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
- Erfüllt das Unternehmen, welches die Leistungen für den Betrieb und Hosting der Software erbringt die Anforderung an ein ISMS, ausgerichtet an BSI IT Grundschutz oder ISO/IEC 27001 nicht, sind sie vom Verfahren auszuschließen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRY1E8H6PUR
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.