Sanierung Heinrich-Fischer-Bad - Gewerk Badetechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 98-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eugen-Kaiser-Str. 19
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 618118000717
Fax: +49 618118000701
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hanau-baeder.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hanau-baeder.de
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Ort: Köln
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ausschließlich schriftlich unter http://subreport-elvis.de/E29468365
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hanau-baeder.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hanau-baeder.de
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Ort: Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ausschließlich schriftlich unter www.subreport-elvis.de/E29468365
Telefon: +49 618118000717
E-Mail:
Fax: +49 618118000701
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hanau-baeder.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hanau-baeder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Heinrich-Fischer-Bad - Gewerk Badetechnische Anlagen
Das Freibad Heinrich-Fischer-Bad ist auf dem gemeinsamen Grundstück mit dem Hallenbad Heinrich-Fischer-Bad errichtet. Die Bestandstechnik des Freibades ist Gebäude des Hallenbades in einem separaten Bereich aufgebaut und wird unabhängig von der Technik Hallenbad betrieben. Die Technik des Freibades wurde zuletzt 1983 generalsaniert.
Im Rahmen der neuen Generalsanierung wird die Bestandstechnik für das Freibad im Gebäude Hallenbad komplett zurück- und nach den aktuellen Anforderungen neu aufgebaut.
Die Rohwasserspeicher mit Pumpenstube werden zentral im Bereich der Außenbecken neu in Beton errichtet. Das Nichtschwimmer- und Planschbecken werden komplett abgebrochen und als Edelstahlbecken neu errichtet. Das Schwimmerbecken mit integrierten Sprungbecken und Sprungturm werden baulich von einander getrennt. Es sind zukünftig zwei getrennte Wasserkreisläufe geplant. Das Sprungbecken und das Schwimmerbecken werden als Edelstahlbecken saniert, in dem diese in die Bestandsbecken eingebaut werden. Die Schnittstelle zum Gewerk
Edelstahlbeckenbau sind die Edelstahlflansche ca. 0,5 m vor den Becken.
Eugen-Kaiser-Str. 19
63450 Hanau
Baubeginn Rohbauarbeiten (Erd- Beton und Maurerarbeiten);
Lieferung und Einbau der Wandeinbauteile (Pumpenstube);
Fertigstellung Rohbau Pumpenstube;
Ggf. Rohrmontagen im Erdreich Tiefbereich Pumpenstube zur Bodenwiederherstellung i.d. Tiefebene;
Montagebeginn Filterkeller Bestand (ggf. auch früher möglich nach Abstimmung Abbruch);
Beginn Verrohung Badeplatte Erdreich in Abstimmung mit GALA;
Fertigmontage und Inbetriebnahme BWT
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
VHB 124
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue Und Mindestentgelt
Erklärung zu Russlandsanktionen
VHB-Formblätter
221-222, 223, 233, 234, 235, 236, 241, 244
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die ,Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für HAD - Ausschreibungen suchen - Aktuelle Ausschreibungen aus Hesse... https://www.had.de/onlinesuche_referenz.html 4 von 5 04.03.2022, 10:24
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland