Lieferung einer Straßenkehrsaugmaschine für die Stadt Bad Nauheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hohe Straße 19
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-nauheim.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Straßenkehrsaugmaschine für die Stadt Bad Nauheim
Lieferung einer Straßenkehrsaugmaschine für die Stadt Bad Nauheim
LKW-Straßenkehrsaugmaschine, zulässiges Gesamtgewicht min. 15 t mit 6 Kubikmeter Kehrgutbehältervolumen
Stadt Bad Nauheim
Lieferung hat spätestens 14 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Lieferort:
Betriebshof der Stadt Bad Nauheim
Hohe Straße 19
61231 Bad Nauheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer Straßenkehrsaugmaschine für die Stadt Bad Nauheim
Postanschrift: Am Hengstberg 11
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig(gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“) — weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport Elvis unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).