KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59310
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Kartierung
Kartierungen im Bereich der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel, PfA 8.5 bis 8.9
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Kartierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Kartierung
Kartierungen im Bereich der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel, PfA 8.5 bis 8.9
LÄA 03-86
2022 wurden die Leistungen der faunistischen Kartierung an den AN ecotone vergeben (Vergabenummer 22FEI59310). Der AN schuldet nach Vertrag die Leistung der faunistischen Erfassung und Dokumentation auf Basis der Faunistischen Planungsraumanalyse (FPA), welche durch den Generalplaner erstellt wurde.
Im der Ausschreibung vorangegangenen Scoping-Verfahren wurden zur Erfassung von Fledermäusen neben der Auswertung mittels Horchboxen noch tiefergehende Leistungen in From von Netzfängen von der höheren Naturschutzbehörde (HNB) gefordert. Diese wurden der HNB nur bei Bedarf zugesagt und waren daher nicht Teil der Ausschreibung für die Kartierleistungen.
Durch den Fortschritt im Projekt und die nach und nach gewonnenen Erkenntnisse wurde festegestellt, dass zur Sicherstellung der vertraglich geschuldeten Leistung nun diese tiefergehende Untersuchungen als zusätzliche Leistungen für Fledermäuse erforderlich werden.
Der AN ecotone sieht Netzfänge als unwirtschaftlich und fachlich nicht sinnvoll an, sodass dieser als Alternative die Leistungen von Baumhöhlenbeprobungen in Form von Baumhöhleninspektionen und Mulmprobenuntersuchungen vorgeschlagen hat. Dieses Vorgehen wurde der HNB in einem Termin am 22.08.2023 erläutert und zugestimmt.
Der zusätzliche Aufwand für diese tefergehenden Leistungen war aus den übergebenen Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den AN nicht ersichtlich und wurde daher im Angebot nicht berücksichtigt.
Alle zusätzlich aufgeführten Leistungen sind jedoch notwendig und gewährleisten eine rechtssichere Kartierung für die folgenden Leistungsphasen. Die Kartierungsergebnisse werden Bestandteil des Landschaftspflegerischen Begleitplans welcher essentiell für die Umwetverträglichkeitsprüfung in der Genehmigungsplanung ist. Eine rechtssichere Kartierung ist somit unbedingt zu gewährleisten, um eine einwandfreie Genehmigungsplanung durchführen zu können.
Diese zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den AG nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind jedoch nötig zu Erfüllung des Werkvertrages des AN.
Durch die bereits stattgefundene Befassung des bisherigen AN (ecotone) mit den zur Verfügung gestellten Daten sowie der
Ortskenntnisse durch die bereits erfolgten Begehungen ist dieser besonders qualifiziert, die erforderlichen zusätzlichen
Begehungen und damit zusammenhängende Leistungen durchzuführen.
Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen Informationen nochmals aufgenommen werden. Das Risiko
der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige
Schnittstellen welche vorraussichtlich Qualitätsverluste sowie zusätzliche Prüfschleifen mit sich ziehen. EineVerzögerung des
Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzlichePrüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt nach
sich, weshalb ein Wechsel des AN als nicht wirtschaftlich angesehen wird.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die vorliegenden Unterlagen sichten, prüfen, nach den Festlegungen
erneut bewerten und anschließend die Begehungen durchführen.
Diese Vorgänge führen bei einem AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur zu terminlichen Verzögerungen,
sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Des Weiteren entstehen durch
eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden
sowieTerminverzögerungen mit dem AG und dem bisherigen AN (ecotone) mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen
bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei dem bisherigen AN.