BV Drachenwiese ex-Post Referenznummer der Bekanntmachung: IV-00052 ex-Post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6192/2016142
Fax: +49 6192/2016801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
BV Drachenwiese ex-Post
Wohnanlage
Standzeit: dauerhaft
GEG - Standard
EG Barrierefrei erreichbar (Türbeiten, ggf.Anstellrampen)
F30 (mit aktuellem, gültigen Nachweis)
Laubengänge F30 (gem. Entwurf BSK, mit prüffähigem Nachweis)
Treppenanlagen gem. HBO und ASR, nicht brennbar, gem. Entwurf BSK (mit Sichtschutz von unten, reinigbar)
für min. 200 Personen/ max. Zimmerbelegung: Doppelzimmer ( zzgl. Hausmeister und Sozialarbeiter )
Gruppierung zu Appartements/ max. 6 Personen (in Ausnahmefällen 8 Personen)
Je 2 Personen ca. 14 qm
Je 4-6 Personen eine Küche (Küchenzeile/ KS, Spüle, Herd, Backofen, DA, bauseits) und eine Nasszelle (WC, WT,
DU)
1 Büro Sozialarbeiter (ca. 14 qm)
1 Büro Hausmeister (ca. 14 qm)
1 Gemeinschaftsraum (ca. 40 qm)
2 Containerelemente zu einer Waschküchen(20 WM und 20 Trockner, Geräte bauseits)gekoppelt
3 HAR- Containerelemente ( ein Einzel-Container, ein zweier Container gekoppelt )
3 Technikräume
Beheizung und Warmwasserbereitung zentral (Pelletanlage)
wasserführende Heizungsleitungen und Heizkörper (AN)
Rauchwarnmeldeanlage gem. Entwurf Brandschutzkonzept bauseits
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus
Wohnanlage
Standzeit: dauerhaft
GEG - Standard
EG Barrierefrei erreichbar (Türbeiten, ggf.Anstellrampen)
F30 (mit aktuellem, gültigen Nachweis)
Laubengänge F30 (gem. Entwurf BSK, mit prüffähigem Nachweis)
Treppenanlagen gem. HBO und ASR, nicht brennbar, gem. Entwurf BSK (mit Sichtschutz von unten, reinigbar)
für min. 200 Personen/ max. Zimmerbelegung: Doppelzimmer ( zzgl. Hausmeister und Sozialarbeiter )
Gruppierung zu Appartements/ max. 6 Personen (in Ausnahmefällen 8 Personen)
Je 2 Personen ca. 14 qm
Je 4-6 Personen eine Küche (Küchenzeile/ KS, Spüle, Herd, Backofen, DA, bauseits) und eine Nasszelle (WC, WT,
DU)
1 Büro Sozialarbeiter (ca. 14 qm)
1 Büro Hausmeister (ca. 14 qm)
1 Gemeinschaftsraum (ca. 40 qm)
2 Containerelemente zu einer Waschküchen(20 WM und 20 Trockner, Geräte bauseits)gekoppelt
3 HAR- Containerelemente ( ein Einzel-Container, ein zweier Container gekoppelt )
3 Technikräume
Beheizung und Warmwasserbereitung zentral (Pelletanlage)
wasserführende Heizungsleitungen und Heizkörper (AN)
Rauchwarnmeldeanlage gem. Entwurf Brandschutzkonzept bauseits
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Gesamtbauvolumen liegt über dem EU-Schwellenwert für die Bauleistungen. Laut dem Rundschreiben des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz vom 13.04.2022 sollen Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung
von Vergabeverfahren zur Anwendung kommen und entsprechend Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 4,17 Vergabeverordnung (VgV) bzw. bei
Bauleistungen i.V.m. § 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A genutzt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Neustr. 73
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15222179292
Internet-Adresse: http://www.container-cms.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376251
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151-125816
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151-125816
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Dezernat III Wilhelminenstrasse 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126348
Fax: +49 6151-125816