Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44917
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mies, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 20330173426
Fax: +49 6926554724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Es sind weitere Planungsstunden, also Mehraufwände, notwendig geworden, weil die Planungsgrundlage, im speziellen die
Bestandspläne, fehlerbehaftet waren und nach der Korrektur diese erneut eingearbeitet werden mussten. Ebenso sind weitere
Bestanfspläne durch Parallelmaßnahmen fortlaufend verändert worden. Da die verschiedenen Maßnahnem auf die gleichen
Plänen planen, musste der Planungsstand der Parallelmaßnahem ebenfalls eingearbeteit werden. So musste
Teilplanungsleistungen wiederholt werden, was als Mehraufwand ausgewiesen wird.
(MKA 21_14)
Aufgrund dessen, dass der Autragnehmer keine zusätzliche Objekte beplanen soll, sondern ausschließlich anteilig die bereits
beauftragten Objekte, wegen fehlerhafter Planungsgrundlage, überarbeiten muss, ist ein Wechsel des Auftrfagnehmers nicht
möglich. Würde es doch erfolgen, so würde eine doppelte Beauftragung vorliegen, was unter allen Umständen zu vermeiden ist.