VE 400-028 Brandschottungen Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-B-6000-2023-1648

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH)
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a3c062db1-2388163045177cdd
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VE 400-028 Brandschottungen Los 1

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-B-6000-2023-1648
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45343100 Brandschutzarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die Brandschottungen der Rohr- und Elektrogewerke für die Gebäude K0923A, H0719A, G0704A, G0702A und H0705A sowie die Brandschottungen der Elektroleerrohre der Gebäude G0702A, G0704A, H0705A, H0719A, K0308A, K0314A, K0503A, K0617A, L0321A, L0516A, L0608A, K0923A, K0321A und K0406A (VE_400-028).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45343000 Brandschutz-Installationsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Projekt FAIR

Planckstraße 1

64291 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung der Brandschutzschottungen innerhalb der Gebäude Tunnel, Verbindungsbauwerke und Teststrecken.

Die Ausführung der Brandschutzschottungen erfolgt sowohl in den Untergeschossen wie auch in den überirdischen Bereichen der Technikbauten.

Alle Brandschottungen werden in bauseits bereits hergestellten und teilweise mit unterschiedlichen Medienleitungen der Gewerke Elektro und HKLS belegten Durchbrüchen erstellt.

Die Ausführung der Arbeiten umfasst die Lieferung und Montage von Brandschutzstopfen, Mörtelschottungen, die Erstellung von Rohrschottungen und Weichschotts in unterschiedlichen Abmessungen. Die Leistung beinhaltet auch eine vollumfassende Dokumentation der Schotts vor Ort und in digitaler Form.

In der Gesamtleistung ist auch die Baustelleneinrichtung für die gesamte Dauer der Eigenleistungen auf dem Baufeld enthalten.

Die wesentlichen Leistungen sind:

1. Brandschottungen Elektro

1.1 ca. 4.250 Stück Leerrohre DN 160 mit Brandschutzstopfen belegen.

1.2 Zulagen für die Anpassung an die teilweise Belegung mit Belegungsmengen bis 15% und bis zu 30 %.

1.3 Zulagen für Arbeiten über Kopf, die Stopfen sind in die Leerrohre in der Decke einzubauen.

2. Brandschottungen Durchbrüche rund, rechteckig

2.1 Durchbrüche verschließen mit Kalksandsteinen.

2.2 ca. 1.000 Rohrdurchführungen in unterschiedlichen Durchmessern aus nicht brennbaren Rohren in Trockenbauwänden schotten.

2.3 ca. 200 Stück Rohrdurchführungen in unterschiedlichen Durchmessern aus brennbaren Rohren schotten.

2.4 ca. 250 Stück Elektrodurchführungen in rechteckigen Durchbrüchen abschotten.

2.5 Erstellung einer vollumfänglichen Dokumentation aller Brandschottungen, Führung eines Schottbuches.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 563
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:

- Gewerbeanmeldung

- bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate)

- Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.

Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) abzugeben.

Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:

- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

- Drei Referenznachweise über abgeschlossene vergleichbare Projekte aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mit den im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) aufgeführten Angaben

Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.

Weitere Anforderungen bei Bewerbergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) zur Eignung abzugeben.

Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 229-659571
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/10/2023
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/02/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/10/2023
Ortszeit: 09:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ihre Urkalkulation (nach Vorgabe der Anlage A210), die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C220) und die Eigenerklärung Russland Sanktionen (Anlage C300) vorzulegen. Siehe hierzu auch das Formblatt VHB216 Verzeichnis vorzulegender Unterlagen (Anlage A140).

Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nach. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im

Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2023

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