VE 400-028 Brandschottungen Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-B-6000-2023-1648
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 400-028 Brandschottungen Los 1
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die Brandschottungen der Rohr- und Elektrogewerke für die Gebäude K0923A, H0719A, G0704A, G0702A und H0705A sowie die Brandschottungen der Elektroleerrohre der Gebäude G0702A, G0704A, H0705A, H0719A, K0308A, K0314A, K0503A, K0617A, L0321A, L0516A, L0608A, K0923A, K0321A und K0406A (VE_400-028).
Projekt FAIR
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung der Brandschutzschottungen innerhalb der Gebäude Tunnel, Verbindungsbauwerke und Teststrecken.
Die Ausführung der Brandschutzschottungen erfolgt sowohl in den Untergeschossen wie auch in den überirdischen Bereichen der Technikbauten.
Alle Brandschottungen werden in bauseits bereits hergestellten und teilweise mit unterschiedlichen Medienleitungen der Gewerke Elektro und HKLS belegten Durchbrüchen erstellt.
Die Ausführung der Arbeiten umfasst die Lieferung und Montage von Brandschutzstopfen, Mörtelschottungen, die Erstellung von Rohrschottungen und Weichschotts in unterschiedlichen Abmessungen. Die Leistung beinhaltet auch eine vollumfassende Dokumentation der Schotts vor Ort und in digitaler Form.
In der Gesamtleistung ist auch die Baustelleneinrichtung für die gesamte Dauer der Eigenleistungen auf dem Baufeld enthalten.
Die wesentlichen Leistungen sind:
1. Brandschottungen Elektro
1.1 ca. 4.250 Stück Leerrohre DN 160 mit Brandschutzstopfen belegen.
1.2 Zulagen für die Anpassung an die teilweise Belegung mit Belegungsmengen bis 15% und bis zu 30 %.
1.3 Zulagen für Arbeiten über Kopf, die Stopfen sind in die Leerrohre in der Decke einzubauen.
2. Brandschottungen Durchbrüche rund, rechteckig
2.1 Durchbrüche verschließen mit Kalksandsteinen.
2.2 ca. 1.000 Rohrdurchführungen in unterschiedlichen Durchmessern aus nicht brennbaren Rohren in Trockenbauwänden schotten.
2.3 ca. 200 Stück Rohrdurchführungen in unterschiedlichen Durchmessern aus brennbaren Rohren schotten.
2.4 ca. 250 Stück Elektrodurchführungen in rechteckigen Durchbrüchen abschotten.
2.5 Erstellung einer vollumfänglichen Dokumentation aller Brandschottungen, Führung eines Schottbuches.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
- Gewerbeanmeldung
- bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate)
- Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Drei Referenznachweise über abgeschlossene vergleichbare Projekte aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mit den im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) aufgeführten Angaben
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Weitere Anforderungen bei Bewerbergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese Unternehmen geeignet sind.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ihre Urkalkulation (nach Vorgabe der Anlage A210), die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C220) und die Eigenerklärung Russland Sanktionen (Anlage C300) vorzulegen. Siehe hierzu auch das Formblatt VHB216 Verzeichnis vorzulegender Unterlagen (Anlage A140).
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nach. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.