Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 83
Aufgrund von Maßnahmen durch den Neubau des ESTW-A Niederschopfheim sollen Synergien geprüft werden, die eine
spätere erneute Anpassung ggf. vermeiden. Die beinhaltet eine Überprüfung der signaltechnischen Ausgestaltung des
Abzweigs Schutterwald für den Endzustand mit Gleiswechselbetrieb. Evtl. Anpassung der Ausführungsplanung durch
Parallelprojekt bzgl. ESTW-A Niederschopfheim. Ziel ist, dass Signale/ Blockkennzeichen nicht wieder versetzt werden
müssen und auch für den Endzustand genutzt werden können, d.h. ggf. durch Lichthauptsignale ersetzt werden. Da die
beiden ESTW-A in zeitlicher Abhängigkeit projektiert und realisiert werden, sind die Planungen aufeinander abzustimmen.
Dieser Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Vertragsschließung im Jahr 2016 nicht absehbar.