Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62025
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Sauer, Hans-Jörg Freiling
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Remagen
Los 1; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift: Prümer Straße 46
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Remagen
Los 1; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift: Prümer Straße 46
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
MKA42: Los 1 - Zulage wegen Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(Vorläufiger) Wert der Änderung: 10.000,00 EUR (netto)
Frühere Änderungen: Wert insg. 1.534.565,30 €
Auf Basis der vorlaufenden Planungsphasen und der Ausschreibungsunterlagen hatte der AN für den anfallenden Erdaushub, Bauschutt usw. ein regelwerkskonformes Untersuchungs- und Entsorgungskonzept zu erstellen und umzusetzen.
Zum 01.08.2023 traten Änderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft, nach denen zusätzliche Untersuchungen erforderlich werden, die zur Zeit der Ausschreibung noch nicht vorhersehbar waren und die über das bisherige LV nicht abgedeckt sind.