UKF Haus 23 DEF HNO-Geräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dietrich , Uwe
E-Mail:
Telefon: +49 6963010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
UKF Haus 23 DEF HNO-Geräte
Der Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von HNO-Geräten in 3 Losen: Los 1: HNO-Behandlungseinheit mit Kaltlichtprojektor und Spiegelheizer; HNO-Untersuchungs- und Behandlungsstuhl; HNO-Mikroskop mit Wandschwenkarm, u.a. Los 2: Multikanalaudiometer, Klasse II - Forschungsaudiometer; Los 3: Modul BERA-Einheit; Posturografie-Platte; Spirometer; Tympanometer.
HNO-Geräte und Einweisung (LV1)
Frankfurt am Main
Lieferung und Installation von HNO-Geräten entsprechend dem vorgenannten Leistungsverzeichnis.
HNO-Geräte und Einweisung (LV2)
Frankfurt am Main
Lieferung und Installation von HNO-Geräten entsprechend dem vorgenannten Leistungsverzeichnis.
HNO-Geräte und Einweisung (LV3)
Frankfurt am Main
Lieferung und Installation von HNO-Geräten entsprechend dem vorgenannten Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HNO-Geräte und Einweisung (LV1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HNO-Geräte und Einweisung (LV2)
Postanschrift: Demauer Str. 12
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22047
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HNO-Geräte und Einweisung (LV3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.