Beschaffung einer Hyperplex Immunhistologie-Plattform Comet 1.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 9287/14-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 4525051961
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Straße 42-44
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Administration
E-Mail:
Telefon: +49 693395777
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://georg-speyer-haus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Hyperplex Immunhistologie-Plattform Comet 1.0
Der Comet 1.0 ist ein All-in-One Automat für hyperplexe immunhistologische Färbungen und mikroskopische Aufnahmen von Gewebeschnitten
Der Automat ermöglicht die Hyperplex-Immunfluoreszenzfärbung von Gewebeschnitten. Es können bis zu 40 verschiedene Marker an bis zu 4 Gewebeschnitten gleichzeitig automatisiert gefärbt und mikroskopiert werden. Durch extrem kurze Inkubationszeiten und eine schonende Technik wird das Gewebe für nachfolgende Analysen erhalten. Ein großer Vorteil ist die Verwendung herkömmlicher Antikörper, die frei kombiniert werden können. Dies ermöglicht die schnelle Etablierung komplexer Färbepanel und damit verbundene detaillierte phänotypische Charakterisierungen einzelner Zellen im Gewebeverbund, deren Interaktionen miteinander sowie intrazelluläre Veränderungen. Das Georg-Speyer-Haus betreibt intensive Forschung im Bereich der Tumorbiologie und speziell der Tumormikroumgebung und deren Nutzung für Krebstherapien. Mit dem Comet kann dieses Tumormicoenvironment sowohl in präklinischen Studien als auch in Patientenproben räumlich genauestens analysiert werden. Die Comet Hyperplex-Plattform erlaubt die Verwendung der bereits in unseren Laboren etablierten und vorhandenen Antikörper, die von verschiedenen Herstellern erworben werden. Eine Anpassung bestehender Antikörperkombinationen oder die Generierung völlig neuer Hyperplex Färbepanel ist mit dem Comet schnell und unkompliziert durchführbar. Zusätzlich unterstützt eine automatische Panel-Builder Applikation bei der Zusammenstellung neuer Hyperplex-Färbeprotokolle. Die patentierte Prozessierung bietet eine hohe Qualität und Reproduzierbarkeit, größtmöglichen Durchsatz (durch Schnelligkeit der Reaktionen und parallele Durchführung von 4 Gewebeschnitten) bei gleichzeitig bestmöglicher Gewebeschonung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer Hyperplex Immunhistologie-Plattform Comet 1.0
Postanschrift: Route de Lully 5c
Ort: Tolochenaz
NUTS-Code: CH011 Vaud
Postleitzahl: 1131
Land: Schweiz
E-Mail:
Telefon: +41 213535810
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind § 160 und § 135 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
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Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
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Land: Deutschland
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