Stadt Bad Orb - Planungsleistungen Umgestaltung Hauptstraße und Solplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 1/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Ort: Bad Orb
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63619
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt-bad-orb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Orb - Planungsleistungen Umgestaltung Hauptstraße und Solplatz
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistung der Verkehrsanlagen (§ 45 HOAI) auf der Hauptstraße und den Solplatz in Bad Orb.
Stadt Bad Orb
Der Auftraggeber beabsichtigt die Hauptstraße und den Solplatz im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Lebendige Zentren" umzugestalten. Dies beinhaltet folgende Baumaßnahmen: Sanierung der Oberflächen; Her-stellung barrierefreier Wege; Errichtung von Warenrepräsentationsflächen vor den Ladengeschäften, von Grünstrukturen, Baumpflanzungen und Wasserelementen entlang der Hauptstraße; Einplanung vorbereitender Maßnahmen für die Nutzung von Fernwär-me im Zuge der Straßenausbaumaßnahmen; Bildung einer Fußgängerzone entlang der gesamten Hauptstraße; Bildung einer Geschwindigkeitsgrenze auf dem Überweg zwischen Hauptstraße und Salinenplatz; Errichtung einer durchgängigen, taktilen Führung vom Untertor zum Salinenplatz sowie niveaugleiche Gestaltung.
Der Auftraggeber sucht einen Auftragnehmer, der dafür die sich aus den Leistungsbildern Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI i.V.m. Anlage 13 Nummer 13.1 ergebenden Leistungen erbringt.
- Das Referenzprojekt betrifft einen denkmalgeschützten Bestand (historischer Kontext) 5 Punkte
- Das Referenzprojekt war in einer vergleichbar großen Stadt 5 Punkte
- Das Referenzprojekt wurde in den letzten 3 Kalenderjahren abgeschlossen (inkl. LPH 9) 5 Punkte.
Je Referenz können insgesamt 15 Punkte erzielt werden. Sollten mehr als drei wertungsfähige Referenzen eingereicht werden, werden die drei mit der höchsten Punktzahl bewertet. Insgesamt können 45 Punkte erzielt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, Architekt, Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, Stadtplaner oder vergleichbar berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachli-chen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewähr-leistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durch-führung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Be-rufsbezeichnung Ingenieur, Architekt, Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, Stadtplaner oder ver-gleichbar berechtigt ist.
Zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist die Eintragungs-Nr. und Ort der Architektenkammer des bei der Architektenkammer registrierten Architekten bzw. bei Bauingenieuren der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, bei der der Bauingenieur als bauvorlageberechtigter Ingenieur eingetra-gen ist, zu nennen.
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto, wenn in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erwirtschaftet wurde. Eine Ge-schäftstätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren ist nicht gefordert. Bei Bewerber-/ Bieterge-meinschaften ist der Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft anzugeben.
Eigenerklärung zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer besteht. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist die Versicherung von jedem Mitglied nachzuweisen.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen
- für Personenschäden EUR 1.500.000,00
- für Sachschäden EUR 3.000.000,00
- für Vermögensschäden EUR 3.000.000,00
je Versicherungsjahr zweifach maximiert.
Referenzen
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich festangestellten Mitarbeiter und davon die Anzahl an Ingenieuren und Architekten.
Es sind mindestens 3 wertungsfähige Referenzen mit vergleichbarer Aufgabenstellung aus den vergangenen 10 Kalenderjahren vorzulegen.
Die Referenzen müssen folgende Kriterien erfüllen, um wertungsfähig zu sein:
- Bezeichnung des Auftraggebers
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Es handelt sich um die Planung einer innerstädtischen Fußgängerzone
- Es wurden die Leistungsphasen 1 bis 9 erbracht. Es werden nur Referenzen gewertet, in denen die LPH 8 und 9 bereits vollständig erbracht wurden.
- Die überplante Fläche betrug mindestens 2.500 m²
- Die Referenz enthält eine kurze textliche und grafische Erläuterung (z.B. Lageplan)
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, Architekt, Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, Stadtplaner oder vergleichbar berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachli-chen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewähr-leistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durch-führung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Be-rufsbezeichnung Ingenieur, Architekt, Landschaftsarchitekt, Bauingenieur, Stadtplaner oder ver-gleichbar berechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6WSG
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 615112-5816
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.