Stadt Witzenhausen - Umgestaltung Fußgängerzonen - 1. BA: Fußgängerzone Brückenstraße 2. BA: Fußgängerzone Ermschwerder Straße Referenznummer der Bekanntmachung: NHW-2023-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 1
Ort: Witzenhausen
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 5542/508673
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.witzenhausen.eu/
Postanschrift: Wolfsschlucht 18
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 561/10011284
Fax: +49 561/10011400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.naheimst.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Witzenhausen - Umgestaltung Fußgängerzonen - 1. BA: Fußgängerzone Brückenstraße 2. BA: Fußgängerzone Ermschwerder Straße
Objektplanung Freianlagen gem. § 39, 40 HOAI,
Leistungsphasen 1 bis 4 und 5 bis 9 stufenweise
Magistrat der Stadt Witzenhausen
Am Markt 1
37213 Witzenhausen
Auf der Basis der Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" beabsichtigt die Stadt Witzenhausen die Vergabe freiraumplanerischer Leistungen für den 1. und 2. Bauabschnitt zur Umgestaltung der Fußgängerzonen). Die Altstadt von Witzenhausen ist 2016 in das Förderprogramm aufgenommen worden. Für das Fördergebiet liegt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept" (ISEK) "Kernstadt Witzenhausen" vor.
Für die Fußgängerzone mit dem Marktplatz sowie den beiden Straßenzügen Brückenstraße und Ermschwerder Straße ist gemäß ISEK eine Aufwertung im Sinne der Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum vorgesehen. Die Oberflächen sind 40 Jahre nach der Stadtsanierung teils schwer reparaturbedürftig und gestalterisch in die Jahre gekommen. Die Oberflächen sollen mit einem neuen barrierefreien Belag versehen, die Möblierung erneuert und die Begrünung verbessert werden.
Der Marktplatz von Witzenhausen wird in diesem Kontext basierend auf den Ergebnissen eines Realisierungswettbewerbs bereits umgestaltet. In gleicher Gestaltqualität sollen anschließend nun auch die beiden angrenzenden Straßenzüge der Fußgängerzone in zwei separaten, sich aber anschließenden Bauabschnitten umgestaltet und qualifiziert werden.
Grundlage für die zukünftige gestalterische Anmut des nun umzugestaltenden Bereichs ist die Marktplatzplanung. Die hierfür vorliegende Ausführungsplanung steht den Bietern des Vergabeverfahrens im Download-Bereich zur Verfügung.
Planungsziele
Für die Fußgängerzone besteht das übergeordnete Ziel, diese entsprechend ihrer zentralen Lage im Stadtraum als Ort des öffentlichen Lebens, der Begegnung und des Aufenthalts aufzuwerten, einer einheitlichen Gestaltung zuzuführen und die Teilbereiche sinnvoll gestalterisch zu vernetzen. Hierfür werden bezogen auf den bereits umgestalteten Teilbereich Marktplatz folgende Teilziele anvisiert:
• Erneuerung Fußgängerzone Brückenstraße bis Stubenstraße und Schaffung einer einladenden Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, vorhandenen Baumstandorten und zusätzlicher Begrünung (1. BA).
• Erneuerung Fußgängerzone Ermschwerder Straße bis Kniegasse/Kirchstraße und Schaffung einer einladenden Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Begrünung (2. BA).
Planungsinhalte für beide Bauabschnitte
Folgende Merkmale soll der Planungsabschnitt aufweisen:
• Erneuerung des Oberflächenbelags samt Oberbau ab Planum im gesamten Planungsraum mit gut begehbarem Pflaster.
• Fortführung der gebauten gestalterischen Vorgaben vom Marktplatz hinsichtlich Belag und Ausstattung
• Schaffung neuer Aufenthaltsbereiche und Begrünungselemente
Leistungen und Bearbeitungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Auftragsvergabe - voraussichtlich Anfang 2024 aufgenommen und bis Juli 2027 abgeschlossen werden.
Erwartet wird die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 39 HOAI aus dem Leistungsbild der Objektplanung Freianlagen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst bis Leistungsphase 4. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Eingang und Wertung aller Angebote bis Ende November 2023. Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind ab Januar 2024 zu erbringen. Möglicherweise erfolgt eine Beauftragung der LP 5-9 zunächst nur für den 1. BA., die Bauausführung und damit die Leistungsphase 8 für den 1. BA soll Ende 2025 beginnen und im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Daran soll sich der 2. BA anschließen.
Während der gesamten Erarbeitung wird eine enge und zeitnahe Abstimmung mit der Bauverwaltung vorausgesetzt. Neben den regelmäßigen jour fixe mit der Bauverwaltung sind die Teilnahme an bis zu vier Erörterungsterminen in den politischen Gremien sowie die Mitwirkung an bis zu vier Informations- bzw. Beteiligungsveranstaltungen im Angebot einzukalkulieren.
Leistungsbild
Leistungsphasen und Honorarzone Freianlagen LP 1-9 (abschnittsweise 1-4 und 5-9), Honorarzone IV, Grundleistungen gemäß Honorarkalkulationsblatt
weiteres siehe Dokument Leistungsbeschreibung
Falls die Planung und Projektausführung bis zum genannten Termin nicht abgeschlossen sind.
Wichtung der Eignungskriterien siehe Formular 2.1 EU Aufforderung Teilnahmewettbewerb.pdf
Das Projekt wird teilweise aus Städtebaufördermitteln im Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe 3.1 EU EU-Aufforderung Angebotsabgabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 615112-5816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)