Erstellen des Transformationsplans für das Wärmenetz in Kassel nach der Richtlinie der BEW Referenznummer der Bekanntmachung: 263/928
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ew-kassel.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellen des Transformationsplans für das Wärmenetz in Kassel nach der Richtlinie der BEW
Erstellen eines förder- und genehmigungsfähigen Transformationsplans für das Wärmenetz in Kassel nach den Vorgaben, die in der Richtlinie der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) vom 18.08.2022 aufgeführt sind.
Kassel
Die Städtische Werke Energie + Wärme GmbH (EWG) plant, baut und betreibt das Fernwärmenetz sowie Erzeugungsanlagen in der Stadt Kassel. Der Vertrieb der Fernwärme liegt bei der Muttergesellschaft Städtische Werke AG (STW). Das Fernwärmenetz mit ca. 182 km Trassenlänge und einer Anschlussleistung von 447 MW deckt heute etwa 21 % des Wärmebedarfs in der Stadt Kassel ab. Die Fernwärmeerzeugung basiert grundsätzlich auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (der Bedarf an Spitzenlast und Reservekesseln betrug in den letzten Jahren regelmäßig weniger als 5 %) und nutzt bereits heute zum signifikanten Anteil umweltfreundliche Energieträger und Technologien: Klärschlamm, Abfall, Altholz AI/AII bis 2022. Folglich weist das Fernwärmenetz einen sehr guten Primärenergiefaktor von 0,25 und einen niedrigen spezifischen CO2-Emissionsfaktor von 57,4 g CO2/kWh auf.
Die EWG und STW haben sich das Ziel gesetzt, die Fernwärmeversorgung durch Erweiterung und Verdichtung gezielt auszubauen und die leitungsgebundene Wärmebereitstellung im Versorgungsgebiet bis spätestens 2045 zu dekarbonisieren.
Ein relevanter und bereits sehr zeitnah vorgesehener Schritt in diese Richtung ist der Kohleausstieg im Fernwärmekraftwerk 2025. Dieser ist bereits in der Umsetzung und der Energieträger Braunkohle soll bis 2025 durch Klärschlamm und Altholz (AI bis AIII) ersetzt werden. Weiterhin wird im Zuge der Modernisierung des Müllheizkraftwerks in den Jahren 2024 bis 2025 dessen thermische Leistung um 20 % erhöht. Auch dies wird den Bedarf an fossilen Energieträgern wie Erdgas, Kohle und Heizöl reduzieren. Weiterhin gibt es Überlegungen zum Bau eines saisonalen Wärmespeichers und einer Großwärmepumpe, um die Dekarbonisierung weiter voranzutreiben.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines förder- und genehmigungsfähigen Transformationsplans gemäß den Vorgaben, die in der Richtlinie der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) vom 18.08.2022 aufgeführt sind. Die weiteren Einzelheiten sowie die konkreten Leistungen sind insbesondere den Vergabeunterlagen mit Anlagen für die Angebotsphase zu entnehmen.
Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die EWG ein zuverlässiges, leistungsfähiges und qualifiziertes Planungsbüro auswählen, das einen förder- und genehmigungsfähigen Transformationsplan nach den Vorgaben, die in der Richtlinie der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) vom 18.08.2022 aufgeführt sind, erstellt.
Die EWG stellt potenziellen Bewerbern die Anlage A sowie die zugehörige Bewertungsmatrix elektronisch zur Verfügung. Die Anlage A enthält für den Teilnahmewettbewerb Ausschlusskriterien, die zwingend einzuhalten sind, sowie Vorgaben zu den Bewertungskriterien. Anhand der Bewertungskriterien trifft die EWG die Auswahl aus den grundsätzlich geeigneten Bewerbern, mit denen sie das Verhandlungsverfahren fortsetzen will.
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine (technisch bedingte) ungefähre Angabe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß SektVO durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber die ausgefüllte und an den gekennzeichneten Stellen unterzeichnete Anlage A einzureichen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage A.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
- Die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen;
- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Vermögensschäden von mindestens EUR 1 Mio. muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage A.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für Transformationsplan:
Mindestens eine Referenz für die Erstellung eines Transformationsplans für ein Wärmenetz nach Modul 1 der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW), der Transformationsplan muss noch nicht fertiggestellt sein, aber in Bearbeitung.
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Für Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke im Bereich Wärmeversorgung:
Mindestens eine Referenz für Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung gem. § 41 HOAI für Ingenieurbauwerke im Bereich Wärmeversorgung mit anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276) über EUR 1,0 Mio. (netto), bearbeitete Leistungsphasen mindestens LPH 2 bis 8, Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 3 gem. Anlage 12 zu § 44 Abs. 5 HOAI, 12.2. Objektliste Ingenieurbauwerke, Projekt wurde frühestens 2018 in Betrieb genommen bzw. LPH 8 dieses Projekts muss frühestens 2018 abgeschlossen sein.
Die Vergabeunterlagen stehen für Ihr Unternehmen zum Download über die elektronische Vergabeplattform ASTRAS unter
https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/lieferantenportal sowie als Anlage dieser HAD-Bekanntmachung unter bereit.
Siehe Vergabeunterlagen (Vertrag).
Siehe Vergabeunterlagen (Vertrag).
Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt"/"Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage A zu verwenden. Aus der genannten Anlage ergeben sich alle relevanten Informationen für den Teilnahmewettbewerb.
3. Fragen zur EU-Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb dürfen die Bewerber bis zum 12.10.2023 über die elektronische Vergabeplattform ASTRAS einreichen. Die EWG wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronische Vergabeplattform ASTRAS veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb voraussichtlich bis zum 16.10.2023, 20:00 Uhr. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Die EWG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.