Hardware-Rahmenvereinbarung 2018 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/09/03-FB27-02
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
E-Mail:
Telefon: +49 64198300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware-Rahmenvereinbarung 2018
Hardware-Rahmenvereinbarungen 2018
Hessen
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Beschaffung fabrikneuer Standard IT-Hardware in den ausgeschriebenen Losen und Produktkategorien, um den Bedarf der ekom21 und weiterer Bezugsberechtigter gebündelt decken zu können. Jedes Los umfasst zudem ergänzende Liefer- und Dienstleistungen, wie z. B. Zubehör, Produktvarianten, Built to Order Konfiguration, Systemservice- und Rollout Leistungen. Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen einschließlich deren rechtlich selbständige und unselbständige Einrichtungen.Die Rahmenvereinbarungen sollen – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung stationärer Arbeitsplatzrechner (PC-Systeme) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 1. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Beschaffung fabrikneuer Standard IT-Hardware in den ausgeschriebenen Losen und Produktkategorien, um den Bedarf der ekom21 und weiterer Bezugsberechtigter gebündelt decken zu können. Jedes Los umfasst zudem ergänzende Liefer- und Dienstleistungen, wie z. B. Zubehör, Produktvarianten, Built to Order Konfiguration, Systemservice- und Rollout Leistungen. Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen einschließlich deren rechtlich selbständige und unselbständige Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarungen sollen – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.
Los 12 Server
In diesem Los die Beschaffung von Servern in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen umfasst. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 12. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich.
Los 13 Storage
In diesem Los die Beschaffung von Storagesystemen in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen umfasst. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 13. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich.
Los 14 Racks
In diesem Los die Beschaffung von Serverschränken ("Racks") in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen unmfasst. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 14. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich.
Los 15 USVs
In diesem Los ist die Beschaffung von Geräten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen umfasst. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 15. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich.
Los 16 Network
In diesem Los ist die Beschaffung von Switch-Geräten für Computer-Netzwerke in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Preisblätter für Los 16. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung übersteigt vier Jahre nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hardware-Rahmenvereinbarungen 2018
Postanschrift: Carl-von-Linde-Straße 12
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613125062142
Postanschrift: Voltastraße 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69977790
Postanschrift: Unterschweinstiege 10
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6997920
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.2.4 und VII 2.3 wird zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §°165 GWB nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR angegeben. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass aus dem gleichen Grund auch an den übrigen Stellen dieser Bekanntmachung keine weitergehenden Angaben bezüglich des Gesamtwerts der Beschaffung vor und nach der Auftragsänderung erfolgen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlage erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hessen
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Beschaffung fabrikneuer Standard IT-Hardware in den ausgeschriebenen Losen und Produktkategorien, um den Bedarf der ekom21 und weiterer Bezugsberechtigter gebündelt decken zu können. Jedes Los umfasst zudem ergänzende Liefer- und Dienstleistungen, wie z. B. Zubehör, Produktvarianten, Built to Order Konfiguration, Systemservice- und Rollout Leistungen.Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen einschließlich deren rechtlich selbständige und unselbständige Einrichtungen.
Die Rahmenvereinbarungen sollen – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.
Für die Lose 12 bis 16 wird eine Verlängerung der Laufzeit vorgenommen.
Die reguläre Maximalvertragslaufzeit von vier Jahren gemäß § 21 Abs. 6 VgV wird nach wie vor im Wesentlichen eingehalten.
Postanschrift: Carl-von-Linde-Straße 12
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613125062142
Postanschrift: Voltastraße 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69977790
Postanschrift: Unterschweinstiege 10
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6997920
Postanschrift: Granatenstr. 19-20
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13409
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30497691999
Postanschrift: In den Steinen 2
Ort: Edermünde
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34587
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 566294880
Postanschrift: Wegedornstraße 36
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12524
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 305056545516
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird um weitere zwei (zwei) Monate verlängert. Die Rahmenvereinbarung endet sodann nicht mehr am 30.09.2023, sondern am 30.11.2023.
Durch die Laufzeitverlängerung werden für einen längeren Zeitraum als nach der ursprünglichen Rahmenvereinbarung Einzelabrufe möglich sein.
Die Laufzeit der Einzelverträge wird hierdurch nicht verändert. Auch im Übrigen wird der Auftrag nicht geändert. Insbesondere erfolgt auch keine Preiserhöhung oder eine sonstige Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zugunsten des Auftragnehmers.
Es sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Umstände eingetreten, die eine Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen bedürfen.
1. Durch die Umstellung des internen ERP-Systems kam es zu unvorhergesehen und ungeplanten Ereignissen, die Ressource und Zeit gebunden hat, wodurch sich die Vorbereitungen des neuen Vergabeverfahrens verzögerte.
2. Corona:
Durch die unvorhersehbare dynamische Entwicklung der Ausbreitung des COVID-19-Erregers und seiner Varianten liegt ein unvorhersehbares Ereignis vor. Im Ergebnis verzögerte sich für die Beschaffungsstelle die benötigten Abstimmungsprozesse mit den Beteiligten. Die Ermittlung der konkreten Bedarfe und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses zur Vorbereitung eines neuen Vergabeverfahrens dauern länger als üblicherweise nötig an. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Beschaffungslücke wird daher die bestehende Rahmenvereinbarung um weitere drei (3) Monate verlängert.
3. Einbinden des Hessisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, welches erst Anfang 2023 in Kraft trat.
Die Auftragswerte werden durch die Änderung (drei Monate) wie folgt verändert:
Los 12: 3.000.000,00 €
Los 13: 1.000.000,00 €
Los 14: 100.000,00 €
Los 15: 150.000 00 €
Los 16: 500.000,00 €
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftrag derzeit in Vorbereitung für ein neues Vergabeverfahren befindet. Die Laufzeitverlängerung der Rahmenvereinbarung erfolgt insbesondere auch, um den Zeitraum bis zur neuen Rahmenvereinbarung zu überbrücken.
Die Verlängerung erfolgt lediglich so lange, bis nach Durchführung des neuen Vergabeverfahrens eine neue Rahmenvereinbarung zur Verfügung steht.