81300430-Rahmenvereinbarung Beratung und Planung bei der Erstellung von Flächennutzungskonzepten und Flächenoptimierung Referenznummer der Bekanntmachung: 81300430
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6196796857
Fax: +49 619679806857
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81300430-Rahmenvereinbarung Beratung und Planung bei der Erstellung von Flächennutzungskonzepten und Flächenoptimierung
Beratung und Planung bei der Erstellung von modernen Flächennutzungskonzepten und Umzügen sowie projektbegleitende Kommunikation für alle deutschen Standorte der GIZ. Die GIZ betreibt derzeit rund 6.000 Arbeitsplätze an den Standorten Eschborn, Berlin, Bonn sowie Hamburg, Düsseldorf und München.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Reichpietschufer 20 10785 Berlin, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH An der Alster 62 20099 Hamburg, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Wallstraße 30 40213 Düsseldorf, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Von-der-Rann-Straße 2a 80539 München, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Koethener Straße 3 10963 Berlin, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Potsdamer Platz 10 10785 Berlin
Beratung und Planung bei der Erstellung von modernen Flächennutzungskonzepten und Umzügen sowie projektbegleitende Kommunikation für alle deutschen Standorte der GIZ.
Dabei sind Konzepte zur Flächenoptimierung und nachhaltigen Steigerung der Flächeneffizienz in unterschiedlichen Detaillierungsgraden zu erarbeiten, um dem aktuellen und zukünftigen dem aktuellen und zukünftigen Mitarbeiterwachstum wie auch den sich ändernden Bedarfen in Bezug auf variierende Arbeitssituationen, Stichwort hybrides Arbeiten und neue Raumkonzepte etc., Rechnung zu tragen. Die GIZ betreibt derzeit ca. 6.000 Arbeitsplätze (AP) an den Standorten Eschborn, Berlin, Bonn sowie Hamburg, Düsseldorf und München.
Die Leistungen sind individuell und projektbezogen zu erbringen.
Grundsätzlich ist zu prüfen, wie die vorhandenen Flächen verbessert, umgenutzt und an das jeweilige Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen angepasst werden können. Darüber hinaus sind insbesondere Aspekte einer innovativen und nachhaltigen Gebäude-, Flächen- und Arbeitsplatzgestaltung unter Berücksichtigung eines bestehenden Rahmenmöbelvertrages der GIZ zu berücksichtigen. Ziel der Leistung ist es, unter anderem Themen wie mobiles, zeitgemäßes und flexibles Arbeiten der Mitarbeiter*innen in der Arbeitswelt 4.0 zu fördern. Die Herausforderung ist neben der Vertiefung und Weiterentwicklung von Sharing-Konzepten und deren nutzerspezifischer Kommunikation auch die Frage nach der Gestaltung von Präsenzansätzen an den Standorten.
Die verschiedenen Umsetzungsschritte sind durch den AN zu begleiten und ggf. bei Umzügen, insbesondere bei der Planung und Koordination, die ausführende Einheit (Liegenschaften) personell zu unterstützen. Dabei sind die Ergebnisse zum Thema Flächeneffizienz, z.B. bei Planungen durch den AN, zu berücksichtigen. Besonderer Fokus ist dabei auf die Kosten zu legen.
Im Rahmen der ersten Bearbeitungsphase von Veränderungsmaßnahmen ist der AG eine Aufstellung u.a. Raumkonzept ggf. mit Visualisierung vorzulegen.
In der ersten Bearbeitungsphase der Veränderungsmaßnahmen ist der AG eine Aufstellung u.a. Raumkonzept ggf. mit Visualisierung, Zeitplan, Kostenschätzung, die die zu erwartenden Gesamtkosten je Gewerk darstellt, zu übergeben.
Ziel der zweiten Bearbeitungsphase ist es, die Fachgruppe Liegenschaften in der notwendigen GIZ-internen Kommunikation zu den Mitarbeitenden zu unterstützen. Dabei ist die Veränderung und Gestaltung der neuen Arbeitsumgebung von Beginn der Planung über die Umsetzung bis zur Nachbereitung abzudecken. Die Kommunikation muss so aufgebaut werden, dass die jeweils betroffenen Mitarbeitenden verstehen, was und warum bzw. wie ihr Bereich von den anstehenden Veränderungen betroffen ist. Visionen und Ziele des Unternehmens, z.B. in Bezug auf Neue Arbeitswelten, müssen in einem partizipativen Prozess vermittelt werden. Dies bedeutet, dass ein Kulturwandel im Unternehmen proaktiv und vorausschauend begleitet werden muss.
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,
anhand der nachstehenden Kriterien:
- Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren
15 Mitarbeiter = 0 Punkte
bis 20 Mitarbeiter = 2 Punkte
bis 25 Mitarbeiter = 6 Punkte
mehr als 25 Mitarbeiter = 10 Punkte
Gewichtung Mitarbeiteranzahl 25%
- Anzahl der Referenzprojekte im Bereich "Konzeptionierung und Implementierung neuer Arbeitswelten" mit einem Mindestauftragsvolumen von 200.000,- EUR in den letzten vier Jahren
3 Referenzen = 0 Punkte
bis 4 Referenzen = 2 Punkte
bis 5 Referenzen = 6 Punkte
mehr als 5 Referenzen = 10 Punkte
Gewichtung Anzahl der Referenzprojekte 25%
- Auftragsvolumen des größten Referenzprojektes im Bereich "Konzeptionierung und Implementierung neuer Arbeitswelten" während der letzten vier Jahren:
bis 400.000,- = 2 Punkte
bis 700.000,- = 6 Punkte
bis 1.000.000,- = 10 Punkte
Gewichtung Größe des Referenzprojektes 25%
- Vergleichbare Referenzprojekte im Bereich "Kommunikation und Koordination zwischen Projektteam und Entscheidungsträgern, einschließlich der Durchführung und Vorbereitung von Präsentationen, Moderation und Workshops" mit Erläuterung der Umsetzungsmaßnahmen in den letzten vier Jahren:
bis 1 Referenz = 2 Punkte
bis 3 Referenzen = 6 Punkte
bis 5 Referenzen = 10 Punkte
Gewichtung Referenzprojekt "Kommunikation" 25 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR, mindestens 1.000.000,- EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 15 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen: je 200.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Bereich "Konzeptionierung und Implementierung neuer Arbeitswelten" aus den letzten 4 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlich nach 48 Monaten.
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y14RJ6FRD
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.