Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunne
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunne
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 72 Umplanung EÜ Durbach
Auf Grund der umfangreichen und deshalb sehr lange dauernden Planungsphase ergab sich der Sachverhalt, dass die zum
Zeitpunkt der Vertragsschließung vorliegenden KOSTRA Daten aktualisiert wurden. Dies hat zur Folge, dass hydraulische
Berechnungen unter Einbezug der neuen Niederschlagswerte, gemäß KOSTRA-Atlas 2020 Version 4.1 des DWD, neu
berechnet und überarbeitet werden müssen. Im Anschluss müssen die geplanten Kanalnetze auf Grundlage der
Berechnungsergebnisse überprüft werden. Die aktuellen KOSTRA Daten von 2020 müssen als neue Planungsgrundlage
berücksichtig werden und sind in die Planfeststellungsunterlage einzuarbeiten.
Dieser Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Vertragsschließung im Jahr 2016 nicht absehbar, da die KOSTRA Daten erst nach
Vertragsschließung aktualisiert wurden und diese im Laufe des Planungsprozesses berücksichtigt werden müssen.