Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32151
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jens Mossmann
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7
Der Erkundungsbereich befindet sich entlang der bestehenden Bahntrasse der Strecke 3600 zwischen Hanau und Gelnhausen. Es handelt sich um den Streckenabschnitt von ca. km 23,200 bis ca. km 45,475. Die vorgesehenen Erkundungsstandorte befinden sich sowohl bahnrechts als auch bahn-links sowie auch in der bestehenden Mastgasse der dreigleisgen Bahnstrecke, die mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h befahren wird. Nur im Bereich Hailer-Meerholz –Gelnhausen reduziert sich die Streckenführung von 3 auf 2 Gleise und die Geschwindigkeit auf 160 km/h.
Nachfolgende Erkundungsverfahren und Feldversuche sind geplant.
- 21 Kernbohrungen (Kerndurchmesser DN ≥ 100 mm) als Vertikalbohrungen (BK) von der Geländeoberfläche aus à 10 – max. 30 m, 18 dieser Bohrungen werden anschließend auf einen Durchmesser ≥ DN 324 aufgeweitet und zur Grundwassermessstelle (DN 125) aus-gebaut. Zum momentanen Zeitpunkt stehen nur die 2 Kernbohrungen im Bereich Rausch-wald (Bohrung von Flachwagen aus im Gleis) und 1 Kernbohrung im Bereich der BAB 66 fest. Alle anderen Bohrungen ergeben sich erst nach Absprache mit dem FG. Es wird sich auf jeden Fall um bereits markierte Erkundungsstandorte im Bereich der Masttrasse bahn-rechts und links der Gleistrasse handeln.
- Kampfmitteluntersuchungen
- Durchführung von Pumpversuchen in den Grundwassermessstellen
- Bohrlochrammsondierung BDP (früher SPT) in den Bohrlöchern für die Bestimmung der Lagerungsdichten auch in Tiefen unterhalb der DPH’s
- 849 Kleinrammbohrungen (Durchmesser ≤ 80 mm) als Vertikalbohrung (KRB) von der Geländeoberfläche aus à 2,50 m (im Gleisbereich) – max. 10,0 m (im Randwegbereich / feld-seitig),
- 589 schwere Rammsondierungen (DPH) von der Geländeoberfläche aus à 10,0 m – max. 20,0 m
- 38 Schürfe auf Ingenieurbauwerke zur Ermittlung der Überdeckung
- Geophysikalische, hydrogeologische Bohrlochuntersuchungen (Befahrung mit einem optischen Bohrlochscanner, SAL, TEMP, FLOW).
- Dokumentation und Fotodokumentation der Bohrkerne.
- Entnahme von Wasser- und Bodenproben, gestörte als auch ungestörte Probenahme.
- Einmessen der Bohrpunkte und der Grundwassermessstellen
- Geotechnische Gutachtenerstellung einschließlich geotechnischer Laborarbeiten für:
o ein Streckengutachten, einschließlich Betrachtung der Querungen und Durchlässe mit Spannweiten ≤ 3,0 m. (In Summe ca. 70 km)
o ein Gutachten für alle geplanten Schallschutzwände (SSW) (In Summe ca. 32 km)
o ein Gutachten für alle geplanten Signal- / LST-Einrichtungen (Signale, Signalausleger, Kabelschächte, Kabelquerungen und Kabelkanäle (in Summe ca. 90 Signale)
o ein Gutachten für die neu geplanten Oberleitungsmasttrassen entlang der gesamten Strecke
o ein hydrologisches Gutachten für den Bereich Hailerer Aue
o eine Erweiterung eines bestehenden Gutachtens für die Verschwenkung der Fahrbahn der BAB 66 sowie den Neubau der beiden Widerlager.
o Überarbeitung der bestehenden Gutachten aus der Vorplanung für Ingenieurbauwerke im Zuge der Planung für die Leistungsphase 3/4 wenn nötig bei Planänderungen gegenüber der Vorplanung.
o Gutachten für temporäre Dammschüttungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Baugrunduntersuchungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Main-Kinzig-Kreis
Der Erkundungsbereich befindet sich entlang der bestehenden Bahntrasse der Strecke 3600 zwischen Hanau und Gelnhausen. Es handelt sich um den Streckenabschnitt von ca. km 23,200 bis ca. km 45,475. Die vorgesehenen Erkundungsstandorte befinden sich sowohl bahnrechts als auch bahn-links sowie auch in der bestehenden Mastgasse der dreigleisgen Bahnstrecke, die mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h befahren wird. Nur im Bereich Hailer-Meerholz –Gelnhausen reduziert sich die Streckenführung von 3 auf 2 Gleise und die Geschwindigkeit auf 160 km/h.
Nachfolgende Erkundungsverfahren und Feldversuche sind geplant.
- 21 Kernbohrungen (Kerndurchmesser DN ≥ 100 mm) als Vertikalbohrungen (BK) von der Geländeoberfläche aus à 10 – max. 30 m, 18 dieser Bohrungen werden anschließend auf einen Durchmesser ≥ DN 324 aufgeweitet und zur Grundwassermessstelle (DN 125) aus-gebaut. Zum momentanen Zeitpunkt stehen nur die 2 Kernbohrungen im Bereich Rausch-wald (Bohrung von Flachwagen aus im Gleis) und 1 Kernbohrung im Bereich der BAB 66 fest. Alle anderen Bohrungen ergeben sich erst nach Absprache mit dem FG. Es wird sich auf jeden Fall um bereits markierte Erkundungsstandorte im Bereich der Masttrasse bahn-rechts und links der Gleistrasse handeln.
- Kampfmitteluntersuchungen
- Durchführung von Pumpversuchen in den Grundwassermessstellen
- Bohrlochrammsondierung BDP (früher SPT) in den Bohrlöchern für die Bestimmung der Lagerungsdichten auch in Tiefen unterhalb der DPH’s
- 849 Kleinrammbohrungen (Durchmesser ≤ 80 mm) als Vertikalbohrung (KRB) von der Geländeoberfläche aus à 2,50 m (im Gleisbereich) – max. 10,0 m (im Randwegbereich / feld-seitig),
- 589 schwere Rammsondierungen (DPH) von der Geländeoberfläche aus à 10,0 m – max. 20,0 m
- 38 Schürfe auf Ingenieurbauwerke zur Ermittlung der Überdeckung
- Geophysikalische, hydrogeologische Bohrlochuntersuchungen (Befahrung mit einem optischen Bohrlochscanner, SAL, TEMP, FLOW).
- Dokumentation und Fotodokumentation der Bohrkerne.
- Entnahme von Wasser- und Bodenproben, gestörte als auch ungestörte Probenahme.
- Einmessen der Bohrpunkte und der Grundwassermessstellen
- Geotechnische Gutachtenerstellung einschließlich geotechnischer Laborarbeiten für:
o ein Streckengutachten, einschließlich Betrachtung der Querungen und Durchlässe mit Spannweiten ≤ 3,0 m. (In Summe ca. 70 km)
o ein Gutachten für alle geplanten Schallschutzwände (SSW) (In Summe ca. 32 km)
o ein Gutachten für alle geplanten Signal- / LST-Einrichtungen (Signale, Signalausleger, Kabelschächte, Kabelquerungen und Kabelkanäle (in Summe ca. 90 Signale)
o ein Gutachten für die neu geplanten Oberleitungsmasttrassen entlang der gesamten Strecke
o ein hydrologisches Gutachten für den Bereich Hailerer Aue
o eine Erweiterung eines bestehenden Gutachtens für die Verschwenkung der Fahrbahn der BAB 66 sowie den Neubau der beiden Widerlager.
o Überarbeitung der bestehenden Gutachten aus der Vorplanung für Ingenieurbauwerke im Zuge der Planung für die Leistungsphase 3/4 wenn nötig bei Planänderungen gegenüber der Vorplanung.
o Gutachten für temporäre Dammschüttungen
MKA25: Für die Gründung der die geplanten Gabionenwand bei km 36,4 – 37,1 ist ein Baugrund- und Gründungsgutachten erforderlich. Grundlage hierfür sollen bereits vorhandene Aufschlüsse in diesem Bereich bilden.
Zusätzliche Erkundungen sind nicht erforderlich. Es soll auf bereits vorhandene Aufschlüsse in diesem Bereich zurückgegriffen werden.
Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet. Die Einbindung eines weiteren Ingenieurbüros zur Baugrundbeurteilung hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt.