Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32151

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jens Mossmann
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32151
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Erkundungsbereich befindet sich entlang der bestehenden Bahntrasse der Strecke 3600 zwischen Hanau und Gelnhausen. Es handelt sich um den Streckenabschnitt von ca. km 23,200 bis ca. km 45,475. Die vorgesehenen Erkundungsstandorte befinden sich sowohl bahnrechts als auch bahn-links sowie auch in der bestehenden Mastgasse der dreigleisgen Bahnstrecke, die mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h befahren wird. Nur im Bereich Hailer-Meerholz –Gelnhausen reduziert sich die Streckenführung von 3 auf 2 Gleise und die Geschwindigkeit auf 160 km/h.

Nachfolgende Erkundungsverfahren und Feldversuche sind geplant.

- 21 Kernbohrungen (Kerndurchmesser DN ≥ 100 mm) als Vertikalbohrungen (BK) von der Geländeoberfläche aus à 10 – max. 30 m, 18 dieser Bohrungen werden anschließend auf einen Durchmesser ≥ DN 324 aufgeweitet und zur Grundwassermessstelle (DN 125) aus-gebaut. Zum momentanen Zeitpunkt stehen nur die 2 Kernbohrungen im Bereich Rausch-wald (Bohrung von Flachwagen aus im Gleis) und 1 Kernbohrung im Bereich der BAB 66 fest. Alle anderen Bohrungen ergeben sich erst nach Absprache mit dem FG. Es wird sich auf jeden Fall um bereits markierte Erkundungsstandorte im Bereich der Masttrasse bahn-rechts und links der Gleistrasse handeln.

- Kampfmitteluntersuchungen

- Durchführung von Pumpversuchen in den Grundwassermessstellen

- Bohrlochrammsondierung BDP (früher SPT) in den Bohrlöchern für die Bestimmung der Lagerungsdichten auch in Tiefen unterhalb der DPH’s

- 849 Kleinrammbohrungen (Durchmesser ≤ 80 mm) als Vertikalbohrung (KRB) von der Geländeoberfläche aus à 2,50 m (im Gleisbereich) – max. 10,0 m (im Randwegbereich / feld-seitig),

- 589 schwere Rammsondierungen (DPH) von der Geländeoberfläche aus à 10,0 m – max. 20,0 m

- 38 Schürfe auf Ingenieurbauwerke zur Ermittlung der Überdeckung

- Geophysikalische, hydrogeologische Bohrlochuntersuchungen (Befahrung mit einem optischen Bohrlochscanner, SAL, TEMP, FLOW).

- Dokumentation und Fotodokumentation der Bohrkerne.

- Entnahme von Wasser- und Bodenproben, gestörte als auch ungestörte Probenahme.

- Einmessen der Bohrpunkte und der Grundwassermessstellen

- Geotechnische Gutachtenerstellung einschließlich geotechnischer Laborarbeiten für:

o ein Streckengutachten, einschließlich Betrachtung der Querungen und Durchlässe mit Spannweiten ≤ 3,0 m. (In Summe ca. 70 km)

o ein Gutachten für alle geplanten Schallschutzwände (SSW) (In Summe ca. 32 km)

o ein Gutachten für alle geplanten Signal- / LST-Einrichtungen (Signale, Signalausleger, Kabelschächte, Kabelquerungen und Kabelkanäle (in Summe ca. 90 Signale)

o ein Gutachten für die neu geplanten Oberleitungsmasttrassen entlang der gesamten Strecke

o ein hydrologisches Gutachten für den Bereich Hailerer Aue

o eine Erweiterung eines bestehenden Gutachtens für die Verschwenkung der Fahrbahn der BAB 66 sowie den Neubau der beiden Widerlager.

o Überarbeitung der bestehenden Gutachten aus der Vorplanung für Ingenieurbauwerke im Zuge der Planung für die Leistungsphase 3/4 wenn nötig bei Planänderungen gegenüber der Vorplanung.

o Gutachten für temporäre Dammschüttungen

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/04/2019
Ende: 31/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 085-204620

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI32151_92272605_MKA25
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 Baugrunduntersuchungen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
29/04/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Main-Kinzig-Kreis

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Erkundungsbereich befindet sich entlang der bestehenden Bahntrasse der Strecke 3600 zwischen Hanau und Gelnhausen. Es handelt sich um den Streckenabschnitt von ca. km 23,200 bis ca. km 45,475. Die vorgesehenen Erkundungsstandorte befinden sich sowohl bahnrechts als auch bahn-links sowie auch in der bestehenden Mastgasse der dreigleisgen Bahnstrecke, die mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h befahren wird. Nur im Bereich Hailer-Meerholz –Gelnhausen reduziert sich die Streckenführung von 3 auf 2 Gleise und die Geschwindigkeit auf 160 km/h.

Nachfolgende Erkundungsverfahren und Feldversuche sind geplant.

- 21 Kernbohrungen (Kerndurchmesser DN ≥ 100 mm) als Vertikalbohrungen (BK) von der Geländeoberfläche aus à 10 – max. 30 m, 18 dieser Bohrungen werden anschließend auf einen Durchmesser ≥ DN 324 aufgeweitet und zur Grundwassermessstelle (DN 125) aus-gebaut. Zum momentanen Zeitpunkt stehen nur die 2 Kernbohrungen im Bereich Rausch-wald (Bohrung von Flachwagen aus im Gleis) und 1 Kernbohrung im Bereich der BAB 66 fest. Alle anderen Bohrungen ergeben sich erst nach Absprache mit dem FG. Es wird sich auf jeden Fall um bereits markierte Erkundungsstandorte im Bereich der Masttrasse bahn-rechts und links der Gleistrasse handeln.

- Kampfmitteluntersuchungen

- Durchführung von Pumpversuchen in den Grundwassermessstellen

- Bohrlochrammsondierung BDP (früher SPT) in den Bohrlöchern für die Bestimmung der Lagerungsdichten auch in Tiefen unterhalb der DPH’s

- 849 Kleinrammbohrungen (Durchmesser ≤ 80 mm) als Vertikalbohrung (KRB) von der Geländeoberfläche aus à 2,50 m (im Gleisbereich) – max. 10,0 m (im Randwegbereich / feld-seitig),

- 589 schwere Rammsondierungen (DPH) von der Geländeoberfläche aus à 10,0 m – max. 20,0 m

- 38 Schürfe auf Ingenieurbauwerke zur Ermittlung der Überdeckung

- Geophysikalische, hydrogeologische Bohrlochuntersuchungen (Befahrung mit einem optischen Bohrlochscanner, SAL, TEMP, FLOW).

- Dokumentation und Fotodokumentation der Bohrkerne.

- Entnahme von Wasser- und Bodenproben, gestörte als auch ungestörte Probenahme.

- Einmessen der Bohrpunkte und der Grundwassermessstellen

- Geotechnische Gutachtenerstellung einschließlich geotechnischer Laborarbeiten für:

o ein Streckengutachten, einschließlich Betrachtung der Querungen und Durchlässe mit Spannweiten ≤ 3,0 m. (In Summe ca. 70 km)

o ein Gutachten für alle geplanten Schallschutzwände (SSW) (In Summe ca. 32 km)

o ein Gutachten für alle geplanten Signal- / LST-Einrichtungen (Signale, Signalausleger, Kabelschächte, Kabelquerungen und Kabelkanäle (in Summe ca. 90 Signale)

o ein Gutachten für die neu geplanten Oberleitungsmasttrassen entlang der gesamten Strecke

o ein hydrologisches Gutachten für den Bereich Hailerer Aue

o eine Erweiterung eines bestehenden Gutachtens für die Verschwenkung der Fahrbahn der BAB 66 sowie den Neubau der beiden Widerlager.

o Überarbeitung der bestehenden Gutachten aus der Vorplanung für Ingenieurbauwerke im Zuge der Planung für die Leistungsphase 3/4 wenn nötig bei Planänderungen gegenüber der Vorplanung.

o Gutachten für temporäre Dammschüttungen

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/04/2019
Ende: 31/12/2025
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

MKA25: Für die Gründung der die geplanten Gabionenwand bei km 36,4 – 37,1 ist ein Baugrund- und Gründungsgutachten erforderlich. Grundlage hierfür sollen bereits vorhandene Aufschlüsse in diesem Bereich bilden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Zusätzliche Erkundungen sind nicht erforderlich. Es soll auf bereits vorhandene Aufschlüsse in diesem Bereich zurückgegriffen werden.

Der AN ist mit der Baugrundbeurteilung im gesamten Bereich der ABS Hanau-Gelnhausen beauftragt. Die Grundlagen liegen ihm vor bzw. er hat diese im Rahmen seiner Beauftragung erarbeitet. Die Einbindung eines weiteren Ingenieurbüros zur Baugrundbeurteilung hätte eine Schnittstelle erzeugt, die zu Kompatibilitätsproblemen und unklaren Gewährleistungsverhältnissen führt.

VII.2.3)Preiserhöhung

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