Freiflächen Homberg Ohm Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Freiflächen Homberg Ohm
Rahmenvertrag "Durchführung von Dienstleistungen Freiflächenmanagement für den Standort Homberg (Ohm)
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Lärchenweg 20 35315 Homberg/Ohm
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (im Folgenden: Auftraggeberin) ist mit über 1,7 Millionen Versicherten die größte Krankenversicherung in Hessen. Sie ist ein wachsendes Unternehmen, das erfolgreich im Wettbewerb agiert und ein ambitioniertes Wachstumsziel verfolgt. Mit etwa 4.000 Mitarbeitenden zudem eine bedeutende Arbeitgeberin in Hessen. Ihr Leistungsportfolio ist breit gefächert und reicht von Vorsorge, Früherkennung und Prävention über Leistungen im Krankheitsfall, zur Rehabilitation und bei Pflegebedürftigkeit bis zu Versicherungstarifen und kundenorientierten Service- und Beratungsangeboten.
Die Auftraggeberin hat ein Beratungscenternetz von ca. 67 AOK-Standorten im gesamten Bundesland Hessen. An einem dieser Standorte (Homberg Ohm) sind Pflanzenpflege, Reinigung der Außenanlagen (Graureinigung inkl. Unkrautentfernung) sowie die Beseitigung von Schnee und Eis gemäß den Satzungen der Kommune, bzw. Gemeinde sowie ergänzend den Vorgaben der Auftraggeberin.
Die Dienstleistungserbringung dient der Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes sowie den gepflegten Gesamteindruck des Grundstücks.
Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer stellt das zur Ausübung der hier beschrieben Tätigkeit erforderliche Fachpersonal und die entsprechenden Hilfsmittel und Geräte. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur zuverlässiges Personal einzusetzen und ist dafür verantwortlich, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstigen Ausfällen des Personals die Qualität in der Ausführung der Leistung nicht nachteilig beeinflusst wird.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bewerberin/des Bewerbers
(Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen).
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Eintragung der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister
(Eigenerklärung Handelsregisterauszug gem. Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen).
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Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung BMWK gem. Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen).
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung BMWK (Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen)
Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576, Angebote von Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach Punkt 2.11.3. lit. g. der Bewerbungsbedingungen vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.
Angaben der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
(Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gemäß Anlage 16 der Bewerbungsbedingungen).
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Erklärung der Bieterin/des Bieters zu einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen).
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Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zum Netto-Umsatz in EUR der letzten 3 Geschäftsjahre (Eigenerklärung Umsatzzahlen gemäß Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen).
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Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (Verpflichtungserklärung Tariftreue gemäß Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen).
Umsatz gemäß 2.11.3, lit. h. der Bewerbungsbedingungen
(Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen)
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der allgemeine Netto-Umsatz für die Kalenderjahre 2020 bis 2022 mindestens den Betrag von 150.000,00 EUR je Jahr aufweist. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Kalenderjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.
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Verpflichtungserklärung Tariftreue gemäß Punkt 2.11.3, lit. j der Bewerbungsbedingungen
(Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen)
Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die die Verpflichtungserklärung Tariftreue nicht in der vorgegebenen Form einreichen, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Es sind drei Referenzen für den Bereich Freiflächenmanagement über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem September/2020 liegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen.
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Erklärung der Bieterin/des Bieters zum Datenschutz (Vorlage gemäß Anlage 17 der Bewerbungsbedingungen I).
Es sind drei Referenzen für den Bereich Freiflächenmanagement über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem September/2020 liegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen.
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Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter, die die Datenschutzbestimmungen (Anlage 17 der Bewerbungsbedingungen) nicht uneingeschränkt anerkennen, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass Sie ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1BU47C8M
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland