Planung Oberbau HLK Hamburg-Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68224
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schäfer, Erik
E-Mail:
Telefon: +49 4039182398
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Hammerbrook 44
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schäfer, Erik
E-Mail:
Telefon: +49 4039182398
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Oberbau HLK Hamburg-Hannover
Um mehr Verkehr auf der klimafreundlichen Schiene zu ermöglichen und gleichzeitig Qualität und Pünktlichkeit zu steigern, wollen die Deutsche Bahn und das Bundesverkehrsministerium besonders ausgelastete Streckenabschnitte des Schienennetzes zu einem Hochleistungsnetz ausbauen.
Dementsprechend hat der Konzernvorstand der DB beschlossen, die Strecke 1710 und die Strecke 1720, Hamburg – Hannover im Programm Generalsanierung Hochleistungsnetz, mit entsprechenden Infrastrukturausrüstungen in ein robustes Hochleistungsnetz zu überführen. Die Maßnahmen werden zudem dazu beitragen, die Instandhaltungseingriffe in Verbindung mit den dafür notwendigen eisenbahnbetrieblichen Auswirkungen zu reduzieren.
Mit der Generalsanierung der Strecke 1710 und der Strecke 1720, Hamburg – Hannover, erhöhen wir die Zuverlässigkeit der Strecke, schaffen wir eine langfristige Baufreiheit und erreichen somit ein bestmögliches, zuverlässiges Produkt mit mehr Planbarkeit für unsere Kunden.
Zu den Maßnahmen gehören:
- präventive Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen am vorhandenen Oberbau in Form von Gleis- und Weichenerneuerungen
- Herstellung von Überleitstellen für den Gleiswechselbetreib
- Ergänzung von einfachen Weichenverbindungen in den Bahnhöfen zwecks Ausbaus zur vollständigen Überleitmöglichkeit.
- präventive Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen an vorhandenen Ingenieurbauwerken und Durchlässen
- präventive Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen an vorhandener Oberleitungsanlage und 50 Hz- Anlagen (Weichenheizanlagen)
- Ausrüstung der Strecke mit DSW Technik sowie Ausrüstung der Strecke mit ETCS Level 2 mit Signalen
- Errichtung von Lärmschutzwänden
- barrierefreie Umbau sowie Aufwertung der Verkehrsstationen
Hamburg-Hannover
Um mehr Verkehr auf der klimafreundlichen Schiene zu ermöglichen und gleichzeitig Qualität und Pünktlichkeit zu steigern, wollen die Deutsche Bahn und das Bundesverkehrsministerium besonders ausgelastete Streckenabschnitte des Schienennetzes zu einem Hochleistungsnetz ausbauen.
Dementsprechend hat der Konzernvorstand der DB beschlossen, die Strecke 1710 und die Strecke 1720, Hamburg – Hannover im Programm Generalsanierung Hochleistungsnetz, mit entsprechenden Infrastrukturausrüstungen in ein robustes Hochleistungsnetz zu überführen. Die Maßnahmen werden zudem dazu beitragen, die Instandhaltungseingriffe in Verbindung mit den dafür notwendigen eisenbahnbetrieblichen Auswirkungen zu reduzieren.
Mit der Generalsanierung der Strecke 1710 und der Strecke 1720, Hamburg – Hannover, erhöhen wir die Zuverlässigkeit der Strecke, schaffen wir eine langfristige Baufreiheit und erreichen somit ein bestmögliches, zuverlässiges Produkt mit mehr Planbarkeit für unsere Kunden.
Zu den Maßnahmen gehören:
- präventive Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen am vorhandenen Oberbau in Form von Gleis- und Weichenerneuerungen
- Herstellung von Überleitstellen für den Gleiswechselbetreib
- Ergänzung von einfachen Weichenverbindungen in den Bahnhöfen zwecks Ausbaus zur vollständigen Überleitmöglichkeit.
- präventive Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen an vorhandenen Ingenieurbauwerken und Durchlässen
- präventive Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen an vorhandener Oberleitungsanlage und 50 Hz- Anlagen (Weichenheizanlagen)
- Ausrüstung der Strecke mit DSW Technik sowie Ausrüstung der Strecke mit ETCS Level 2 mit Signalen
- Errichtung von Lärmschutzwänden
- barrierefreie Umbau sowie Aufwertung der Verkehrsstationen
Planung Oberbau HLK Hamburg-Hannover - optionale Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 01 des Dokumentes 23FEI68824_ 02 Teilnahmeantrag)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 02 des Dokumentes 23FEI68824_ 02 Teilnahmeantrag)
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 03 des Dokumentes 23FEI68824_ 02 Teilnahmeantrag)
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 04 des Dokumentes 23FEI68824_ 02 Teilnahmeantrag)
Erklärung über das Vorhandensein der erforderlichen Präqualifikationen bei der Deutschen Bahn
Planung Verkehrsanlage, Produkte/Leistungen: Fahrbahn
Planung Ingenieurbauwerke, Produkte/Leistungen: Eisenbahnbrücken (gem. Anlage 05 des Dokumentes 23FEI68824_ 02 Teilnahmeantrag)
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.