Bauüberwachung Erweiterung Lokhalle München ICE Werk Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63961
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Cieslik, Astrid
E-Mail:
Telefon: +49 89130872592
Fax: +49 89130872858
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Erweiterung Lokhalle München ICE Werk
Bauüberwachung Erweiterung Lckhalle München ICE Werk
Bei der Wertung wird die wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle Lose herangezogen. Dabei ist jegliche Loskombination möglich
BÜW Heizung Lüftung Sanitär
München
Zukünftig sollen in der Lok-Halle weitere Triebfahrzeuge instandgehalten werden. Für diesen Zweck wird ein Hallenanbau in Richtung Westen geplant, damit die erforderliche Nutzungslänge von ca. 150m erreicht wird.
Die Leistungen betreffen:
• HLS Neubau (Hallenverlängerung)
Für die Ausführung sind die Leistungsbilder der Ausschreibungsunterlagen zu beachten:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 01.01
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 01.02
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 01.03
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden gemäß Anlage 01.05
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude gemäß Anlage 01.06
- Abfallmanagement gemäß Anlage 01.07
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Bauüberwachungsleistungen für 50 Hz & 16,7 Hz Anlagen
München
Zukünftig sollen in der Lok-Halle weitere Triebfahrzeuge instandgehalten werden. Für diesen Zweck wird ein Hallenanbau in Richtung Westen geplant, damit die erforderliche Nutzungslänge von ca. 150m erreicht wird.
Die Leistungen betreffen:
• 50 Hz Neubau (Ost)
• 50 Hz Neubau (Hallenverlängerung)
• OLA Rück- & Neubau Gleisvorfeld (Ost)
• DSS / AEA (Hallenverlängerung)
• OLA Umbau Gleisvorfeld (West)
• OLA Rück- & Neubau Gleisvorfeld (West)
Für die Ausführung sind die Leistungsbilder der Ausschreibungsunterlagen zu beachten:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 01.01
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 01.02
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 01.03
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden gemäß Anlage 01.05
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude gemäß Anlage 01.06
- Abfallmanagement gemäß Anlage 01.07
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Bauüberwachungsleistungen für Hochbau & Oberbau
München
Zukünftig sollen in der Lok-Halle weitere Triebfahrzeuge instandgehalten werden. Für diesen Zweck wird ein Hallenanbau in Richtung Westen geplant, damit die erforderliche Nutzungslänge von ca. 150m erreicht wird.
Die Leistungen betreffen:
- Einbau Telekommunikation (Neubau)
Für die Ausführung sind die Leistungsbilder der Ausschreibungsunterlagen zu beachten:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 01.01
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 01.02
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 01.03
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden gemäß Anlage 01.05
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude gemäß Anlage 01.06
- Abfallmanagement gemäß Anlage 01.07
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
München
Zukünftig sollen in der Lok-Halle weitere Triebfahrzeuge instandgehalten werden. Für diesen Zweck wird ein Hallenanbau in Richtung Westen geplant, damit die erforderliche Nutzungslänge von ca. 150m erreicht wird.
Die Leistungen betreffen:
• Rohbauarbeiten
• Stahlbauarbeiten
• Fassaden & Dacharbeiten
• Drehgestellwechsler
• Umbau Schiebebühne
• FW-Umfahrung Ost
• Rückbauarbeiten (Rückbau, Kampfmitteluntersuchung, Erdbau)
• Rückbauarbeiten (Gleisrückbau)
• Oberbau (Gleisbau) West
• Verlängerung Gl. 794
• Verkehrsanlage West
• Verlängerung Gl. 795
Für die Ausführung sind die Leistungsbilder der Ausschreibungsunterlagen zu beachten:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 01.01
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 01.02
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 01.03
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden gemäß Anlage 01.05
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude gemäß Anlage 01.06
- Abfallmanagement gemäß Anlage 01.07
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Referenznachweise des Bewerbers für Los 2 (50 Hz & 16,7 Hz Anlagen)
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Bauüberwachung im Hochbau mit Baukosten von min. 5 Mio. € im Bereich 50 Hz Anlagen und 10 Mio. € im Bereich 16,7 Hz Anlagen für die Eisenbahninfrastruktur.
Referenznachweise des Bewerbers für Los 4 (Hochbau & Oberbau)
Oberbau
Eine vergleichbare Leistung für den Oberbau, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeit-punkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Bauüberwachung eines Oberbauprojektes mit Baukosten von min. 10 Mio. € für die Eisenbahninfrastruktur.
Hochbau
Eine vergleichbare Leistung für den Hochbau, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Bauüberwachung eines Hochbauprojektes mit Baukosten von min. 15 Mio. € für die Eisenbahninfrastruktur.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
Los 1: Bauüberwachung HLS
Los 2: Bauüberwachung 50 Hz & 16,7 Hz Anlagen
Los 3: Bauüberwachung Telekommunikation
Los 4: Bauüberwachung Hochbau & Oberbau
Allgemeine Hinweise zu Lebensläufen. Diese haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzpro-jekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Angaben zum vorgesehenen Bauüberwacher für Los 1: HLS
Qualifikationsanforderung:
1. Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich Versorgungstechnik; anerkannt wird auch ein vergleichbarer Abschluss oder
2. Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
3. Qualifikation als Bauüberwacher Versorgungstechnik
4. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher im Arbeitsbereich HLS
Geforderte Referenz:
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Bauüberwacher für HLS tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Ein vergleichbares Projekt der Eisenbahninfrastruktur im HLS-Bereich mit einem Bauvolumen von min. 10 Mio. €
Angaben zum vorgesehenen Bauüberwacher für Los 2: 50 Hz & 16,7 Hz Anlagen
Qualifikationsanforderung
1. Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich LST, Elektro oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Studiengänge oder
2. ein vergleichbarer Abschluss oder
3. Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtungen wie z.B. bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
4. Qualifikation als Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik und elektronische Energieanlagen gemäß VV BAU-STE für 50 Hz & 16,7 Hz Anlagen
5. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher im Arbeitsbereich 50 Hz und 16,7 Hz Anlagen
Geforderte Referenz
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Bauüberwacher für 50 Hz & 16,7 Hz Anlagen tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. In einem Eisenbahninfrastrukturprojekt Bauüberwachung von 50 Hz- Leistungen mit einem Bauvolumen von min. 5 Mio. € und im Bereich 16,7 Hz Anlagen mit einem Bauvolumen von 10 Mio. €.
Angaben zum vorgesehenen Bauüberwacher für Los 3: Telekommunikation
Qualifikationsanforderung
1. Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich LST, Elektro oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Studiengänge oder
2. ein vergleichbarer oder
3. Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtungen wie z.B. bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
4. Qualifikation als Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik für Telekommunikation
5. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher im Arbeitsbereich Telekommunikation
Geforderte Referenz
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Bauüberwacher für Telekommunikation tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. 1 vergleichbares Projekt aus dem Telekommunikations-Sektor mit einem Bauvolumen von min. 5 Mio. €
Angaben zum vorgesehenen Bauüberwacher für Los 4: Hochbau & Oberbau
Qualifikationsanforderung
1. Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich Bauingenieurwesen bzw. verwandter Studiengänge; anerkannt wird auch ein vergleichbarer Abschluss oder
2. Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
3. Qualifikation als Bauüberwacher Bahn Oberbau Ingenieurbau gemäß VV BAU
4. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher im jeweiligen Arbeitsbereich Hochbau & Oberbau
Geforderte Referenz
Oberbau
Eine vergleichbare Leistung für den Oberbau, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in der er als Bauüberwacher Oberbau tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Bauüberwachungsleistung im Oberbau in der Eisenbahninfrastruktur mit einem Bauvolumen von min. 10 Mio. €
Hochbau
Eine vergleichbare Leistung für den Hochbau, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Bauüberwacher Hochbau tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Bauüberwachungsleistung im Hochbau in der Eisenbahninfrastruktur mit einem Bauvolumen von min. 15 Mio. €
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau (Los 4)
--Fachbauüberwacher Oberbau (Los 4)
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) (Los 2 und 3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Emch + Berger GmbH (Planer)
2. Zeman & Co GmbH (Stahlbau Lieferant)
3. Goetz – Neun Ingenieure GmbH (Tragwerksplaner)
4. WSP Infrastructure Engineering GmbH (OLA Planer)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.